Gründungsstipendien

Zuletzt aktualisiert: 5.6.2025
Zuschuss

Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt innovative Gründungen in den Ingenieur-, Natur- und Kreativwirtschaften mit Gründungsstipendien. Dieses Programm, finanziert durch den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+), bietet einen Zuschuss zum Lebensunterhalt für bis zu 18 Monate. Es zielt darauf ab, nachhaltige neue Unternehmen im Land aufzubauen und innovative Ideen in vollwertige Existenzen zu überführen.

Wer wird gefördert

Das Programm Gründungsstipendien Mecklenburg-Vorpommern richtet sich an natürliche Personen, die innovative Unternehmen in den Bereichen Ingenieurwissenschaften, Naturwissenschaften oder Kreativwirtschaft gründen möchten oder bereits gegründet haben. Die Förderung zielt darauf ab, nachhaltige und vollwertige Existenzen im Land zu sichern.

Was wird gefördert

Die Gründungsstipendien unterstützen innovative Gründungsvorhaben, die auf ingenieurwissenschaftlichen, naturwissenschaftlichen oder kreativwirtschaftlichen Ideen und Forschungsergebnissen basieren. Die Förderung erfolgt als Zuschuss zum Lebensunterhalt während der Gründungsphase und zielt auf die Entwicklung neuartiger Produkte oder Dienstleistungen ab.

Art und Umfang der Förderung

Die Gründungsstipendien werden als nicht rückzahlbarer Zuschuss zum Lebensunterhalt gewährt. Die monatliche Basisförderung beträgt 1.200 Euro und kann durch einen Kinderzuschlag ergänzt werden, für eine maximale Laufzeit von 18 Monaten.

Bedingungen und Anforderungen

Die Vergabe der Gründungsstipendien ist an spezifische Bedingungen geknüpft, darunter der Hauptwohnsitz und Betriebssitz in Mecklenburg-Vorpommern, der Nachweis des Innovationscharakters des Vorhabens durch eine fachliche Stellungnahme und die Teilnahme an einem vorgeschalteten Fachjury-Verfahren. Es gelten auch Regeln zur gleichzeitigen Erwerbstätigkeit und die De-minimis-Beihilfenverordnung.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren für die Gründungsstipendien ist zweistufig. Zuerst ist eine Projektidee bei der GSA einzureichen und von einer Fachjury positiv zu bewerten. Bei positivem Votum kann anschließend der formgebundene Antrag bei der GSA gestellt werden, die auch die Bewilligungsbehörde ist.

Rechtsgrundlage

Die Gründungsstipendien basieren auf der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Gründungsstipendien des Ministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern. Ergänzend gelten spezifische EU-Verordnungen des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) und die Landeshaushaltsordnung.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

21.600,00 € (zzgl. 1.800,00 € pro Kind)

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

always open

Offen bis

Offen bis:

31.12.2028

Vergabekanal

Vergabekanal:

Einzelbeihilfe

Region

Region:

Mecklenburg-Vorpommern (Deutschland)

Sektoren

Sektoren:

Forschung und Entwicklung, Kreativwirtschaft, Sonstige

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Einzelantragsteller

Förderbereiche

Förderbereiche:

Machbarkeitsstudie, Produktentwicklung, Kommerzialisierung, Planung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern

Verwaltet von:

Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung (GSA)

Zusätzliche Partner:

Technologie-BeratungsInstitut GmbH

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