Richtlinie Billigkeitsleistungen Deutschlandticket ÖPNV 2024

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Zuschuss

Das Land Niedersachsen bietet Billigkeitsleistungen für Aufgabenträger und Verkehrsunternehmen im ÖPNV und SPNV an. Ziel ist der Ausgleich zusätzlicher Kosten durch die Einführung des Deutschlandtickets im Jahr 2024, insbesondere Fahrgeldausfälle und Vertriebsmehrkosten. Die Förderung unterstützt die Attraktivität des öffentlichen Nahverkehrs und die angestrebte Verkehrswende.

Wer wird gefördert?

Dieses Förderprogramm richtet sich an Aufgabenträger und Verkehrsunternehmen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) und Schienenpersonennahverkehr (SPNV) in Niedersachsen. Es zielt darauf ab, finanzielle Nachteile auszugleichen, die durch die Einführung des Deutschlandtickets im Jahr 2024 entstehen, und trägt zur Stärkung des ÖPNV im Interesse des Umwelt- und Klimaschutzes bei.

Was wird gefördert?

Das Programm gleicht nicht gedeckte Ausgaben aus, die bei Aufgabenträgern und Verkehrsunternehmen des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) und Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) in Niedersachsen im Zusammenhang mit der Einführung des Deutschlandtickets im Zeitraum Januar bis Dezember 2024 entstanden sind. Dies umfasst spezifische Kostenkategorien, während andere Ausgaben explizit ausgeschlossen sind.

Art und Umfang der Förderung

Das Förderprogramm bietet finanzielle Unterstützung in Form eines vollständigen Ausgleichs der förderfähigen, nicht gedeckten Ausgaben. Die Mittel werden als Zuschuss gewährt und sind primär für das Jahr 2024 vorgesehen, wobei das Programm bis Ende 2026 läuft.

Bedingungen und Anforderungen

Um die Förderfähigkeit zu gewährleisten, müssen Antragsteller und die erlösverantwortlichen Verkehrsunternehmen verschiedene Bedingungen erfüllen. Diese umfassen die Teilnahme am bundesweiten Einnahmeaufteilungsprozess, die Einhaltung von Tarifbestimmungen und die Sicherstellung, dass keine Überkompensation stattfindet. Zudem sind spezifische Nachweispflichten und Prüfrechte zu beachten.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren ist elektronisch und formlos durchzuführen, wobei spezifische Fristen und einzureichende Unterlagen zu beachten sind. Die Bewilligung erfolgt auf Ermessensbasis und kann Vorauszahlungen umfassen, gefolgt von einer Schlussabrechnung.

Rechtsgrundlage

Die Richtlinie über die Gewährung von Billigkeitsleistungen zum Ausgleich nicht gedeckter Ausgaben im öffentlichen Personennahverkehr im Zusammenhang mit dem Deutschlandticket im Jahr 2024 bildet die primäre Rechtsgrundlage dieses Förderprogramms. Sie ist verankert im Landesrecht Niedersachsens und setzt bundesweite Vorgaben um, unter Berücksichtigung relevanter europäischer Verordnungen.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

30.09.2024

Offen bis

Offen bis:

31.12.2026

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Niedersachsen (Deutschland)

Sektoren

Sektoren:

Verkehr und Logistik

Begünstigte

Begünstigte:

Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV), Schienenpersonennahverkehr (SPNV)

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Einzelantragsteller

Förderbereiche

Förderbereiche:

Umsetzung, Dienstleistungserbringung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung

Verwaltet von:

Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen mbH (LNVG)

Zusätzliche Partner:

Verband Deutscher Verkehrsunternehmen e.V., Deutschlandtarifverbund GmbH, Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmen e.V., Bundesverband SchienenNahverkehr e.V.

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