Deutschlandticket ÖPNV Bayern 2024
Das Programm „Deutschlandticket ÖPNV Bayern 2024“ bietet Aufgabenträgern und Verkehrsunternehmen in Bayern finanzielle Kompensation für nicht gedeckte Ausgaben im Jahr 2024, die durch die Einführung des Deutschlandtickets entstanden sind. Es gleicht Einnahmeausfälle, reduzierte Ausgleichszahlungen und erhöhte Vertriebskosten aus, um die fortlaufende Wirtschaftlichkeit des öffentlichen Personennahverkehrs und Schienenpersonennahverkehrs im Freistaat zu sichern.
Wer wird gefördert
Die Förderrichtlinie „Deutschlandticket ÖPNV Bayern 2024“ richtet sich an Aufgabenträger und Verkehrsunternehmen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) sowie Schienenpersonennahverkehr (SPNV) in Bayern. Ziel ist es, finanzielle Nachteile auszugleichen, die durch die Einführung des Deutschlandtickets entstanden sind.
Was wird gefördert
Das Förderprogramm gleicht nicht gedeckte Ausgaben im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) und Schienenpersonennahverkehr (SPNV) aus, die im Jahr 2024 im Zusammenhang mit der Einführung des Deutschlandtickets entstanden sind. Dies umfasst Einnahmeverluste und zusätzliche Vertriebskosten.
Art und Umfang der Förderung
Das Förderprogramm gewährt Billigkeitsleistungen in Form von Zuschüssen, die 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben abdecken. Die Leistungen erfolgen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Bedingungen und Anforderungen
Für die Beantragung und den Erhalt der Billigkeitsleistungen sind bestimmte Bedingungen zu erfüllen, darunter die Teilnahme an der bundesweiten Einnahmeaufteilung für das Deutschlandticket und die Bereitstellung relevanter Daten. Es gelten auch Vorschriften zur Vermeidung von Überkompensation und zum Nachweis der entstandenen Ausgaben.
Antragsverfahren
Der Antrag auf Billigkeitsleistungen muss bis zum 30. September 2024 gestellt werden, wobei verspätete Anträge gegebenenfalls zugelassen werden können. Der Prozess umfasst die Einreichung von Berechnungen der voraussichtlichen Ausgaben und kann Abschlagszahlungen beinhalten, die über das DTBY Portal abgewickelt werden.
Rechtsgrundlage
Das Förderprogramm „Deutschlandticket ÖPNV Bayern 2024“ basiert auf den Richtlinien über die Gewährung von Billigkeitsleistungen des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr und wird durch Artikel 53 der Bayerischen Haushaltsordnung (BayHO) sowie weitere haushaltsrechtliche Bestimmungen legitimiert.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Höchstbetrag:
100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben
Förderbudget:
Im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel
Offen bis:
30.06.2026
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Bayern (Deutschland)
Sektoren:
Verkehr und Logistik
Begünstigte:
Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV), Schienenpersonennahverkehr (SPNV)
Art des Vorhabens:
Einzelantragsteller
Förderbereiche:
Umsetzung, Dienstleistungserbringung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
Verwaltet von:
Zuständige Bezirksregierung Bayern, Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
Zusätzliche Partner:
Verband Deutscher Verkehrsunternehmen e.V., Deutschlandtarifverbund GmbH, Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmen e.V., Bundesverband SchienenNahverkehr e.V., Verbundorganisationen
Website: