Deutschlandticket ÖPNV Bayern 2024

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Zuschuss

Das Programm „Deutschlandticket ÖPNV Bayern 2024“ bietet Aufgabenträgern und Verkehrsunternehmen in Bayern finanzielle Kompensation für nicht gedeckte Ausgaben im Jahr 2024, die durch die Einführung des Deutschlandtickets entstanden sind. Es gleicht Einnahmeausfälle, reduzierte Ausgleichszahlungen und erhöhte Vertriebskosten aus, um die fortlaufende Wirtschaftlichkeit des öffentlichen Personennahverkehrs und Schienenpersonennahverkehrs im Freistaat zu sichern.

Wer wird gefördert

Die Förderrichtlinie „Deutschlandticket ÖPNV Bayern 2024“ richtet sich an Aufgabenträger und Verkehrsunternehmen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) sowie Schienenpersonennahverkehr (SPNV) in Bayern. Ziel ist es, finanzielle Nachteile auszugleichen, die durch die Einführung des Deutschlandtickets entstanden sind.

Was wird gefördert

Das Förderprogramm gleicht nicht gedeckte Ausgaben im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) und Schienenpersonennahverkehr (SPNV) aus, die im Jahr 2024 im Zusammenhang mit der Einführung des Deutschlandtickets entstanden sind. Dies umfasst Einnahmeverluste und zusätzliche Vertriebskosten.

Art und Umfang der Förderung

Das Förderprogramm gewährt Billigkeitsleistungen in Form von Zuschüssen, die 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben abdecken. Die Leistungen erfolgen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Bedingungen und Anforderungen

Für die Beantragung und den Erhalt der Billigkeitsleistungen sind bestimmte Bedingungen zu erfüllen, darunter die Teilnahme an der bundesweiten Einnahmeaufteilung für das Deutschlandticket und die Bereitstellung relevanter Daten. Es gelten auch Vorschriften zur Vermeidung von Überkompensation und zum Nachweis der entstandenen Ausgaben.

Antragsverfahren

Der Antrag auf Billigkeitsleistungen muss bis zum 30. September 2024 gestellt werden, wobei verspätete Anträge gegebenenfalls zugelassen werden können. Der Prozess umfasst die Einreichung von Berechnungen der voraussichtlichen Ausgaben und kann Abschlagszahlungen beinhalten, die über das DTBY Portal abgewickelt werden.

Rechtsgrundlage

Das Förderprogramm „Deutschlandticket ÖPNV Bayern 2024“ basiert auf den Richtlinien über die Gewährung von Billigkeitsleistungen des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr und wird durch Artikel 53 der Bayerischen Haushaltsordnung (BayHO) sowie weitere haushaltsrechtliche Bestimmungen legitimiert.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben

Förderbudget

Förderbudget:

Im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel

Offen bis

Offen bis:

30.06.2026

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Bayern (Deutschland)

Sektoren

Sektoren:

Verkehr und Logistik

Begünstigte

Begünstigte:

Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV), Schienenpersonennahverkehr (SPNV)

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Einzelantragsteller

Förderbereiche

Förderbereiche:

Umsetzung, Dienstleistungserbringung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr

Verwaltet von:

Zuständige Bezirksregierung Bayern, Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr

Zusätzliche Partner:

Verband Deutscher Verkehrsunternehmen e.V., Deutschlandtarifverbund GmbH, Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmen e.V., Bundesverband SchienenNahverkehr e.V., Verbundorganisationen

Website:

BayernPortal

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