Richtlinien Deutschlandticket-Billigkeitsleistungen ÖPNV LSA 2024

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Zuschuss

Das Land Sachsen-Anhalt bietet Aufgabenträgern und Verkehrsunternehmen im ÖPNV und SPNV Billigkeitsleistungen an, um nicht gedeckte Ausgaben durch die Einführung des Deutschlandtickets im Jahr 2024 auszugleichen. Die Förderung, die als Zuschuss in Höhe von 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt wird, zielt darauf ab, Fahrgeldausfälle, Minderungen von Erstattungsleistungen und Vertriebsmehrkosten zu kompensieren.

Wer wird gefördert?

Dieses Förderprogramm richtet sich an Aufgabenträger und Verkehrsunternehmen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) sowie im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) in Sachsen-Anhalt. Es zielt darauf ab, finanzielle Nachteile auszugleichen, die durch die Einführung des Deutschlandtickets im Jahr 2024 entstanden sind oder noch entstehen.

Was wird gefördert?

Das Förderprogramm deckt spezifische finanzielle Einbußen und Mehrkosten ab, die durch die Einführung des Deutschlandtickets im Jahr 2024 im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) in Sachsen-Anhalt entstanden sind. Die Maßnahmen konzentrieren sich auf die Kompensation von Einnahmeausfällen und die Deckung von Vertriebsaufwendungen.

Art und Umfang der Förderung

Dieses Programm gewährt finanzielle Unterstützung in Form eines Zuschusses, der 100 Prozent der nachgewiesenen und ausgleichsfähigen Ausgaben abdeckt. Die Berechnung der zu erstattenden Beträge erfolgt detailliert auf Basis von Fahrgeldausfällen, geminderten Erstattungsleistungen und Vertriebsmehrkosten.

Bedingungen und Anforderungen

Für die Antragstellung und den Erhalt der Billigkeitsleistungen sind spezifische Bedingungen zu erfüllen, insbesondere in Bezug auf die Teilnahme an der Einnahmeaufteilung des Deutschlandtickets, die Bereitstellung von Daten und die Sicherstellung des Ausschlusses einer Überkompensation. Es sind auch Fristen für die Antragstellung und den Nachweis der Ausgaben einzuhalten.

Antragsverfahren

Der Antrag auf Billigkeitsleistungen muss schriftlich bei der Nahverkehrsservice Sachsen-Anhalt GmbH (NASA GmbH) eingereicht werden. Es sind spezifische Formulare zu verwenden und Prognosen der voraussichtlichen nicht gedeckten Ausgaben beizufügen. Vorauszahlungen sind unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Rechtsgrundlage

Die Billigkeitsleistungen basieren auf der Landeshaushaltsordnung Sachsen-Anhalt und werden durch spezifische Richtlinien für das Jahr 2024 legitimiert, die den Ausgleich nicht gedeckter Ausgaben im ÖPNV im Zusammenhang mit dem Deutschlandticket regeln.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Geschlossen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben

Offen bis

Offen bis:

30.06.2026

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Sachsen-Anhalt (Deutschland)

Sektoren

Sektoren:

Verkehr und Logistik

Begünstigte

Begünstigte:

Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV), Schienenpersonennahverkehr (SPNV)

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Einzelantragsteller

Förderbereiche

Förderbereiche:

Dienstleistungserbringung, Sonstige

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

National

Finanzierende Stelle:

Ministerium für Infrastruktur und Digitales Sachsen-Anhalt

Verwaltet von:

Nahverkehrsservice Sachsen-Anhalt GmbH (NASA GmbH)

Zusätzliche Partner:

Verband Deutscher Verkehrsunternehmen e.V., Deutschlandtarifverbund GmbH, Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmen e.V., Bundesverband SchienenNahverkehr e.V.

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