Billigkeitsleistungen Deutschlandticket ÖPNV SH 2024
Das Land Schleswig-Holstein bietet Billigkeitsleistungen an, um Aufgabenträger und Verkehrsunternehmen im ÖPNV und SPNV bei der Deckung nicht gedeckter Ausgaben zu unterstützen. Diese Unterstützung erfolgt aufgrund der Einführung des Deutschlandtickets im Jahr 2024 und zielt darauf ab, die finanziellen Auswirkungen durch Fahrgeldausfälle und Vertriebsmehrkosten abzufedern.
Wer wird gefördert?
Das Förderprogramm des Landes Schleswig-Holstein richtet sich an Aufgabenträger und Verkehrsunternehmen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) sowie Schienenpersonennahverkehr (SPNV). Es unterstützt diese Akteure innerhalb Schleswig-Holsteins, die durch die Einführung des Deutschlandtickets im Jahr 2024 nicht gedeckte Ausgaben haben. Die Hauptzielsetzung ist der finanzielle Ausgleich dieser wirtschaftlichen Nachteile, um die Stabilität und Kontinuität der Verkehrsleistungen zu sichern.
Was wird gefördert?
Das Programm konzentriert sich auf den Ausgleich spezifischer, nicht gedeckter Ausgaben, die direkt im Zusammenhang mit der Einführung des Deutschlandtickets im Jahr 2024 entstanden sind. Es werden keine neuen Projekte im klassischen Sinne gefördert, sondern die Aufrechterhaltung und Sicherstellung der bestehenden Verkehrsleistungen unterstützt. Die Billigkeitsleistungen decken finanzielle Einbußen und zusätzliche Vertriebskosten ab, die den ÖPNV-Anbietern durch das Deutschlandticket entstehen.
Art und Umfang der Förderung
Die finanzielle Unterstützung erfolgt in Form von Billigkeitsleistungen, die als Zuschüsse oder Zuweisungen gewährt werden. Die Höhe der Förderung beträgt 100 Prozent der ermittelten und als zuwendungsfähig anerkannten nicht gedeckten Ausgaben. Die Unterstützung bezieht sich auf Kosten, die im Kalenderjahr 2024 entstanden sind. Es sind zudem monatliche Vorauszahlungen möglich.
Bedingungen und Anforderungen
Für die Beantragung und den Erhalt der Billigkeitsleistungen sind spezifische Bedingungen zu erfüllen, die sowohl die Teilnahme an der bundesweiten Einnahmeaufteilung für das Deutschlandticket als auch die genaue Nachweisführung der entstandenen Ausgaben betreffen. Besondere Aufmerksamkeit gilt der Vermeidung von Überkompensation und der Einhaltung beihilferechtlicher Vorgaben. Es sind zudem bestimmte Fristen für die Antragstellung und den Nachweis der Ausgaben einzuhalten.
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren für die Billigkeitsleistungen ist unkompliziert gestaltet und erfordert die Einreichung eines formlosen schriftlichen oder elektronischen Antrags beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein. Antragsteller müssen dabei eine Berechnung oder Schätzung ihrer voraussichtlichen nicht gedeckten Ausgaben vorlegen. Die Bewilligungsbehörde trifft Entscheidungen nach pflichtgemäßem Ermessen und kann monatliche Vorauszahlungen gewähren.
Rechtsgrundlage
Die Billigkeitsleistungen zur Abfederung der finanziellen Auswirkungen des Deutschlandtickets im ÖPNV und SPNV in Schleswig-Holstein basieren auf einer spezifischen Richtlinie des Landes. Diese Richtlinie leitet ihre Legitimität aus der Landeshaushaltsordnung ab und wird durch europäische Verordnungen im Bereich öffentlicher Personenverkehrsdienste ergänzt. Die Richtlinie legt die Kriterien für die Gewährung der Leistungen und die Rahmenbedingungen für deren Umsetzung fest.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Geschlossen
Höchstbetrag:
100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben
Offen bis:
30.06.2026
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Schleswig-Holstein (Deutschland)
Sektoren:
Verkehr und Logistik
Art des Vorhabens:
Optionales Konsortium
Förderbereiche:
Dienstleistungserbringung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein
Verwaltet von:
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein