Förderung von Bio-Musterregionen (VwV Bio-Musterregionen)

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Zuschuss

Das Land Baden-Württemberg unterstützt mit der Förderung von Bio-Musterregionen Konzepte zur Verbesserung der Vermarktung regional erzeugter Bio-Lebensmittel. Das Programm zielt darauf ab, den ökologischen Landbau durch die Schaffung von Netzwerken und die Etablierung von Regionalmanagements zu stärken und die Zusammenarbeit innerhalb des Agrarsektors zu fördern. Dies geschieht im Rahmen eines Wettbewerbsverfahrens für ausgewählte Regionen.

Wer wird gefördert: Bio-Musterregionen Baden-Württemberg

Diese Förderinitiative richtet sich an rechtsfähige Zusammenschlüsse aus Regionen, Kommunen und Akteuren des regionalen Agrarsektors in Baden-Württemberg. Ziel ist es, Konzepte zur Verbesserung der regionalen Vermarktung von Bio-Lebensmitteln und zur Stärkung des ökologischen Landbaus zu unterstützen. Die Förderung ist auf kleine und mittlere Unternehmen sowie auf Partnerschaften innerhalb des Agrarsektors ausgerichtet.

Was wird gefördert: Projektinhalte und Kosten

Das Programm unterstützt Projekte, die sich auf die Schaffung und das Management von Netzwerken sowie die Verbesserung der Wertschöpfungsketten im ökologischen Landbau konzentrieren. Förderfähige Ausgaben umfassen Personalkosten für Regionalmanager und bestimmte Sachkosten. Das Hauptaugenmerk liegt auf Konzepten, die im Rahmen eines Wettbewerbsverfahrens als Bio-Musterregion ausgewählt wurden und deren Umsetzung unterstützen.

Art und Umfang der Förderung

Die Förderung für Bio-Musterregionen in Baden-Württemberg wird als Zuschuss gewährt. Die Höhe der Zuwendung ist abhängig von den verfügbaren Haushaltsmitteln und der Anzahl der ausgewählten Regionen. Insbesondere Personalkosten des Regionalmanagements werden anteilig bezuschusst, während Sachkosten als Festbetrag finanziert werden.

Bedingungen und Anforderungen

Um eine Förderung zu erhalten, müssen Antragstellende bestimmte Voraussetzungen erfüllen, die sowohl die Struktur der Kooperation als auch den Inhalt des Vorhabens betreffen. Wichtige Bedingungen sind unter anderem die erfolgreiche Teilnahme an einem Auswahlverfahren als Bio-Musterregion und die Einhaltung europäischer Beihilferegeln, insbesondere im Hinblick auf Transparenzpflichten.

Antragsverfahren der Bio-Musterregionen Förderung

Das Antragsverfahren für die Förderung von Bio-Musterregionen ist zweistufig aufgebaut: Zunächst erfolgt ein Wettbewerbsverfahren zur Auswahl und Ernennung der Bio-Musterregionen. Nach erfolgreicher Auswahl ist ein formaler Antrag bei dem zuständigen Regierungspräsidium einzureichen, wobei spezifische Unterlagen wie ein Kooperationsvertrag und detaillierte Projektbeschreibungen erforderlich sind. Die Bewilligung erfolgt nach Prüfung der Vollständigkeit und Einhaltung der Vorgaben.

Rechtliche Grundlagen der Förderung von Bio-Musterregionen

Die Förderung der Bio-Musterregionen basiert auf einer spezifischen Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg. Diese Vorschrift integriert europäische und landesspezifische Beihilferegelungen sowie haushaltsrechtliche Bestimmungen, um die Entwicklung des ökologischen Landbaus im Land zu unterstützen. Die Förderung ist an die Einhaltung dieser umfassenden rechtlichen Rahmenbedingungen gebunden.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Geschlossen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

75 Prozent der zuwendungsfähigen Personalkosten

Offen bis

Offen bis:

31.12.2024

Vergabekanal

Vergabekanal:

Wettbewerbliche Ausschreibung

Region

Region:

Baden-Württemberg (Germany)

Sektoren

Sektoren:

Landwirtschaft und Agrarwirtschaft, Lebensmittelverarbeitung

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Konsortium erforderlich

Förderbereiche

Förderbereiche:

Planung, Umsetzung, Kapazitätsaufbau

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg

Verwaltet von:

zuständiges Regierungspräsidium in Baden-Württemberg

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