Förderung der Verarbeitung und Vermarktung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen (Marktstrukturverbesserung)

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Zuschuss

Das Land Baden-Württemberg fördert die Verbesserung der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse. Das Programm unterstützt Erzeugerzusammenschlüsse und Unternehmen mit Zuschüssen für Investitionen, die zur Absatzsicherung, Effizienzsteigerung und zur Reduzierung klimaschädlicher Emissionen beitragen. Es ist Teil des GAP-Strategieplans und zielt darauf ab, die Wettbewerbsfähigkeit der Agrarbranche nachhaltig zu stärken.

Wer wird gefördert

Dieses Förderprogramm zielt darauf ab, die Wettbewerbsfähigkeit in der Landwirtschaft von Baden-Württemberg zu stärken. Es unterstützt gezielt Erzeugerzusammenschlüsse und Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Produkte, um deren Marktposition und Effizienz zu verbessern. Die Förderung ist auf Baden-Württemberg beschränkt und fokussiert sich auf die Steigerung der Absatzsicherung und die Schaffung von Erlösvorteilen auf Erzeugerebene.

Was wird gefördert

Das Programm unterstützt zwei Hauptbereiche: die Gründung und Tätigkeit von Erzeugerzusammenschlüssen sowie Investitionsvorhaben in der Verarbeitung und Vermarktung. Die Förderung umfasst sowohl Organisationskosten für Zusammenschlüsse als auch spezifische Investitionen zur Modernisierung und Digitalisierung, mit einem klaren Fokus auf Nachhaltigkeit und Effizienz.

Art und Umfang der Förderung

Das Programm gewährt Zuschüsse als Projektförderung im Rahmen einer Anteilsfinanzierung. Die Förderhöhe variiert je nach Antragsteller und Vorhabenart, wobei spezifische Prozentsätze und maximale Förderbeträge festgelegt sind, die die Finanzierung umfangreicher Investitionen ermöglichen.

Bedingungen und Anforderungen

Für die Inanspruchnahme der Förderung sind verschiedene Bedingungen zu erfüllen, darunter wirtschaftliche Nachweise, Umweltauflagen und spezifische Anforderungen an die Antragsteller. Die Einhaltung der Zweckbindung und europäischer Beihilfevorschriften ist ebenfalls von zentraler Bedeutung.

Antragsverfahren

Der Antragsprozess erfordert eine sorgfältige Vorbereitung und Einreichung beim zuständigen Regierungspräsidium. Die Auswahl der Projekte erfolgt kompetitiv anhand von Auswahlkriterien und zu festgesetzten Stichtagen.

Rechtsgrundlage

Das Förderprogramm basiert auf der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums Ländlicher Raum und ist durch eine Vielzahl von EU-Verordnungen sowie nationalen Gesetzen und Vorschriften der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) rechtlich verankert.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

7.500.000 €

Offen bis

Offen bis:

31.12.2029

Vergabekanal

Vergabekanal:

Wettbewerbliche Ausschreibung

Region

Region:

Baden-Württemberg (Deutschland)

Sektoren

Sektoren:

Landwirtschaft und Agrarwirtschaft, Lebensmittelverarbeitung

Begünstigte

Begünstigte:

Landwirtschaft, Agrarerzeugnisse, Verarbeitung und Vermarktung

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Optionales Konsortium

Förderbereiche

Förderbereiche:

Planung, Umsetzung, Prozessoptimierung, Produktentwicklung, Kommerzialisierung, Sonstige

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg

Verwaltet von:

zuständiges Regierungspräsidium in Baden-Württemberg

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