Förderung für deutsch-polnische Kunst- und Kulturprojekte beantragen
Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) fördert deutsch-polnische und polnische Kunst- und Kulturprojekte in Deutschland. Dieses Programm unterstützt Vorhaben, die zur Pflege der polnischen Sprache, Kultur und Tradition beitragen und die deutsch-polnische Verständigung stärken. Es bietet eine wichtige Unterstützung für kulturelle Initiativen mit Bezug zur polnischsprachigen Bevölkerung in Deutschland.
Wer wird gefördert
Die Förderung richtet sich an in Deutschland ansässige gemeinnützige und öffentliche Einrichtungen sowie kommunale Gebietskörperschaften. Ziel ist die Stärkung der polnischen Kunst und Kultur in Deutschland sowie die Vertiefung der deutsch-polnischen Verständigung.
Was wird gefördert
Das Programm unterstützt künstlerische und kulturelle Projekte aus verschiedenen Sparten, die einen deutsch-polnischen oder polnischen Bezug haben. Die Förderung zielt auf die Erhaltung der polnischen Kultur und Sprache in Deutschland sowie die Stärkung der Verständigung ab. Es werden keine bereits begonnenen oder abgeschlossenen Projekte gefördert.
Art und Umfang der Förderung
Das Programm bietet eine Projektförderung in Form eines Zuschusses, primär als Fehlbedarfsfinanzierung. Die maximale Fördersumme beträgt in der Regel 20.000 Euro, wobei eine Kofinanzierung durch Eigenmittel oder Drittmittel erforderlich ist und Vollfinanzierungen ausgeschlossen sind.
Bedingungen und Anforderungen
Für die Beantragung und Durchführung der Projekte gelten spezifische Voraussetzungen, darunter die Notwendigkeit eines fristgerechten und vollständigen Antrags vor Projektbeginn sowie die Einhaltung bundesweiter Vergabevorschriften. Nach Projektende sind Verwendungsnachweise und Sachberichte einzureichen.
Antragsverfahren
Der Antragsprozess umfasst die fristgerechte Einreichung der vollständigen Unterlagen bei der BKM. Die Auswahl der Projekte erfolgt unter Beratung einer Jury, und die Bewilligungsentscheidung wird spätestens drei Monate nach Antragsfrist mitgeteilt.
Rechtsgrundlage
Das Förderprogramm basiert auf den Richtlinien zur Bundesförderung nach dem Deutsch-Polnischen Vertrag von 1991 und dem Abkommen über kulturelle Zusammenarbeit von 1999. Es unterliegt den Bestimmungen der Bundeshaushaltsordnung und des Verwaltungsverfahrensgesetzes.
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Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Höchstbetrag:
20.000 €
Einsendeschluss:
30.09.2025
Offen bis:
Ongoing
Vergabekanal:
Wettbewerbliche Ausschreibung
Region:
Deutschland, Polen
Sektoren:
Kreativwirtschaft, Forschung und Entwicklung, Sonstige
Art des Vorhabens:
Einzelantragsteller
Förderbereiche:
Experimentelle Entwicklung, Kapazitätsaufbau, Sonstige
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
National
Finanzierende Stelle:
Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)
Verwaltet von:
Bundesverwaltungsamt (BVA)
Zusätzliche Partner:
Jury von Fachleuten für deutsch-polnische Kulturbeziehungen (u.a. Vertretungen von in Deutschland tätigen polnischen Kulturvereinen sowie mit Polen befassten Museen und Stiftungen), andere betroffene Bundesressorts (auf Einladung)