Allgemeine Projektförderung der Kulturstiftung des Bundes
Die Kulturstiftung des Bundes bietet über die Allgemeine Projektförderung einen Zuschuss für künstlerische Vorhaben im nicht kommerziellen Kulturbereich. Das Programm zeichnet sich durch seinen Fokus auf innovative Programme und internationale Projekte aus, die in Deutschland sichtbar sein müssen. Eine unabhängige Fachjury entscheidet zweimal jährlich über die Anträge.
Wer wird gefördert?
Dieses Förderprogramm der Kulturstiftung des Bundes richtet sich an deutsche und ausländische Institutionen, die künstlerische Vorhaben in Deutschland realisieren möchten. Ziel ist die Förderung innovativer und internationaler Projekte im nicht-kommerziellen Kulturbereich.
Was wird gefördert?
Die Förderung gilt für künstlerische Produktionen in einem breiten Spektrum nicht-kommerzieller Kulturbereiche. Unterstützt werden Projektkosten, wobei ein Eigenanteil erforderlich ist, und Projekte, die sich in der Planungs-, Produktions- oder Durchführungsphase befinden.
Art und Umfang der Förderung
Die Allgemeine Projektförderung der Kulturstiftung des Bundes bietet Zuschüsse für künstlerische Vorhaben. Die Mindestfördersumme beträgt 50.000 Euro, wobei bis zu 80% der Projektgesamtkosten übernommen werden können.
Bedingungen und Anforderungen
Für die Allgemeine Projektförderung der Kulturstiftung des Bundes gelten spezifische Bedingungen bezüglich der Projektsichtbarkeit in Deutschland und der Sprachfassung von Medien. Ein Eigenanteil an den Gesamtkosten ist zwingend erforderlich.
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren für die Allgemeine Projektförderung erfolgt jederzeit über ein elektronisches Formular. Entscheidungen über die Förderanträge trifft eine unabhängige Fachjury zweimal jährlich.
Rechtsgrundlage
Die Allgemeine Projektförderung der Kulturstiftung des Bundes basiert auf den Förderrichtlinien und Fördergrundsätzen der Stiftung, welche die rechtliche Grundlage des Programms bilden. Diese Dokumente sind öffentlich zugänglich.
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Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Höchstbetrag:
Mindestens 50.000 €; maximal 80% der Projektgesamtkosten
Einsendeschluss:
31.07.2025, 31.01.2026
Offen bis:
Ongoing
Vergabekanal:
Wettbewerbliche Ausschreibung
Region:
Deutschland
Sektoren:
Kreativwirtschaft, Kultureinrichtungen
Begünstigte:
Kultur, Medien & Sport
Art des Vorhabens:
Einzelantragsteller
Förderbereiche:
Planung, Umsetzung, Dienstleistungserbringung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
National
Finanzierende Stelle:
Kulturstiftung des Bundes (KSB)
Verwaltet von:
Kulturstiftung des Bundes (KSB)
Website: