Zusammenhalt durch Teilhabe
Das Bundesprogramm "Zusammenhalt durch Teilhabe" fördert bürgerschaftliches Engagement und ein lebendiges, demokratisches Miteinander in Deutschland. Es richtet sich insbesondere an Vereine, Verbände und Bildungseinrichtungen in ländlichen und strukturschwachen Regionen. Ziel ist die Stärkung demokratischer Praxis und die Prävention von Extremismus durch Projekte, die den gesellschaftlichen Zusammenhalt vor Ort gestalten und innovative Ansätze erproben.
Wer wird gefördert: Zielgruppen und regionale Ausrichtung
Das Bundesprogramm "Zusammenhalt durch Teilhabe" unterstützt gemeinnützige Vereine, Verbände und nichtstaatliche Institutionen bundesweit bei der Förderung bürgerschaftlichen Engagements, insbesondere in ländlichen und strukturschwachen Regionen Deutschlands. Ziel ist es, die demokratische Praxis zu stärken, gesellschaftlichen Zusammenhalt zu fördern und neue, innovative Ansätze zur Teilhabe und Extremismusprävention zu entwickeln und zu verankern.
Was wird gefördert: Projektinhalte und Handlungsfelder
Das Programm "Zusammenhalt durch Teilhabe" fördert Maßnahmen in drei Programmbereichen, die sich auf die Stärkung demokratischer Praxis, die Gestaltung gesellschaftlichen Zusammenhalts vor Ort und die Erprobung innovativer Modellprojekte konzentrieren. Dies umfasst die Entwicklung von Handlungsansätzen zur Extremismusprävention, die Förderung von Partizipation und die Implementierung politischer Bildungsformate. Nicht förderfähig sind Maßnahmen mit überwiegend schulischen Zwecken, agitatorische Ziele oder solche, die bereits durch andere Bundesprogramme finanziert werden.
Art und Umfang der Finanzierung
Das Bundesprogramm "Zusammenhalt durch Teilhabe" bietet nicht rückzahlbare Zuschüsse zur Deckung notwendiger Personal- und Sachausgaben. Es handelt sich um eine Projektförderung als Teilfinanzierung, bei der Verwaltungsausgaben pauschal bis zu 5% der Projektausgaben förderfähig sind. Die Projekte können eine Laufzeit von in der Regel maximal fünf Jahren haben.
Bedingungen und Anforderungen für die Antragstellung
Die Förderung im Rahmen des Bundesprogramms "Zusammenhalt durch Teilhabe" ist an mehrere Bedingungen geknüpft, darunter die Gemeinnützigkeit der antragstellenden Institutionen und die Übertragbarkeit der Projektergebnisse auf andere Träger oder Förderbereiche. Projekte müssen zeitlich begrenzt sein, in ländlichen oder strukturschwachen Regionen durchgeführt werden und zum Erkenntnisgewinn beitragen. Zudem sind Zuwendungsempfänger zur Teilnahme an Qualitätssicherungsmaßnahmen und am programmweiten Wissenstransfer verpflichtet.
Antragsverfahren: Schritt für Schritt zur Förderung
Der Antrag für das Bundesprogramm "Zusammenhalt durch Teilhabe" ist schriftlich und elektronisch bei der Regiestelle der Bundeszentrale für politische Bildung (BpB) einzureichen. Ausschreibungen, Antragsfristen und Merkblätter sind auf der Programm-Homepage verfügbar. Die Anträge werden auf Vollständigkeit geprüft und von externen Gutachtern bewertet, wobei eine Abstimmung mit den jeweiligen Bundesländern erfolgt. Die Bewilligung erfolgt durch einen schriftlichen Zuwendungsbescheid.
Rechtliche Grundlagen des Förderprogramms
Das Bundesprogramm "Zusammenhalt durch Teilhabe" basiert auf der Richtlinie zur Förderung von Projekten für demokratische Teilhabe und gegen Extremismus in ländlichen oder strukturschwachen Regionen, erlassen vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat. Die rechtliche Grundlage bilden zudem die §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) sowie die Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zur BHO.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Höchstbetrag:
bis zu 5% der Projektausgaben (für Verwaltungsausgaben)
Offen bis:
31.12.2025
Vergabekanal:
Wettbewerbliche Ausschreibung
Region:
Deutschland (ländliche und strukturschwache Regionen)
Sektoren:
Sozialunternehmen, Bildung und Berufsbildung, Forschung und Entwicklung
Art des Vorhabens:
Einzelantragsteller
Förderbereiche:
Experimentelle Entwicklung, Piloterprobung, Produktentwicklung, Evaluierung, Machbarkeitsstudie, Grundlagenforschung, Angewandte Forschung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
National
Finanzierende Stelle:
Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI)
Verwaltet von:
Bundeszentrale für politische Bildung (BpB)