Förderung von Projekten zum Thema „Forschung und Entwicklung an Batterietechnologien für technologisch souveräne, wettbewerbsfähige und nachhaltige Batteriewertschöpfungsketten“ im Rahmen des Dachkonzepts Batterieforschung
Das Förderprogramm des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt Forschung und Entwicklung entlang der gesamten Wertschöpfungskette für Batteriezellen. Es zielt darauf ab, technologisch souveräne, wettbewerbsfähige und nachhaltige Batterietechnologien zu fördern und richtet sich an Unternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen in Deutschland sowie im Europäischen Wirtschaftsraum und der Schweiz.
Wer wird gefördert?
Das Förderprogramm des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) richtet sich an ein breites Spektrum von Antragstellenden, die sich mit Forschung und Entwicklung entlang der gesamten Batteriezellen-Wertschöpfungskette befassen. Die Förderung ist auf Deutschland, den Europäischen Wirtschaftsraum und die Schweiz ausgerichtet und zielt darauf ab, die technologische Souveränität, Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit in diesem Bereich zu stärken.
Was wird gefördert?
Das Programm unterstützt Forschung und Entwicklung in verschiedenen Schlüsselbereichen der Batterietechnologie, von Material- und Produktionsprozessen bis hin zu Recycling und zukünftigen Technologievarianten. Die förderfähigen Projekte decken somit ein breites Spektrum an thematischen Schwerpunkten und Entwicklungsstadien ab.
Art und Umfang der Förderung
Die Förderung wird als Zuschuss gewährt, wobei die Förderquoten je nach Antragstellerart variieren. Es werden keine festen maximalen Förderbeträge pro Projekt genannt, sondern prozentuale Anteile an den förderfähigen Kosten oder Ausgaben.
Bedingungen und Anforderungen
Für die Teilnahme am Förderprogramm gelten spezifische Bedingungen bezüglich des Projektinhalts, der Kooperationen und der Nutzung der Projektergebnisse. Antragstellende müssen bestimmte Kriterien erfüllen, um förderfähig zu sein und die Zusammenarbeit in Verbundprojekten regeln.
Antragsverfahren
Der Antragsprozess ist zweistufig und erfordert die Einreichung einer Projektskizze in der ersten Stufe, gefolgt von einem förmlichen Förderantrag für positiv bewertete Skizzen. Die Einreichung erfolgt elektronisch über das easy-Online-System.
Rechtsgrundlage
Die Förderung basiert auf spezifischen Richtlinien des Bundesministeriums für Bildung und Forschung, die im Bundesanzeiger veröffentlicht wurden. Diese Richtlinien definieren den rechtlichen Rahmen und die Förderbedingungen des Programms.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Höchstbetrag:
Bis zu 100% der zuwendungsfähigen Ausgaben
Einsendeschluss:
31.03.2026
Vergabekanal:
Wettbewerbliche Ausschreibung
Region:
Deutschland (innerhalb Deutschlands, Ergebnisse in Deutschland, europäischem Wirtschaftsraum oder Schweiz zu nutzen)
Sektoren:
Forschung und Entwicklung, Umwelttechnologie, Informations- und Kommunikationstechnologie, Energieerzeugung und -versorgung
Art des Vorhabens:
Optionales Konsortium
Förderbereiche:
Grundlagenforschung, Angewandte Forschung, Experimentelle Entwicklung, Prozessoptimierung, Skalierung, Kommerzialisierung, Planung, Kapazitätsaufbau
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
National
Finanzierende Stelle:
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
Verwaltet von:
Projektträger Jülich (PtJ)
Website: