Erprobungs- und Entwicklungsvorhaben im Bereich Naturschutz und Landschaftspflege Offen
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) bietet Zuschüsse für innovative Erprobungs- und Entwicklungsvorhaben im Naturschutz und der Landschaftspflege. Dieses Programm fördert die Umsetzung von Forschungsergebnissen in die Praxis und die Anwendung beispielhafter Verfahren, die zum Schutz und zur Entwicklung von Natur und Landschaft in Deutschland beitragen. Es ist eine entscheidende Unterstützung für Projekte mit Modellcharakter, die sonst nicht oder nur verzögert umgesetzt würden.
Wer wird gefördert
Das Förderprogramm des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) richtet sich an natürliche und juristische Personen mit Sitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland, die innovative Erprobungs- und Entwicklungsvorhaben im Bereich Naturschutz und Landschaftspflege durchführen möchten. Ziel ist es, den Naturhaushalt, die Pflanzen- und Tierwelt sowie die Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft nachhaltig zu schützen und zu entwickeln.
Was wird gefördert
Das Programm unterstützt Erprobungs- und Entwicklungsvorhaben im Naturschutz und der Landschaftspflege. Dies umfasst die Entwicklung und erstmalige Anwendung neuer Verfahren, die Übertragung von Technologien aus anderen Bereichen sowie die Verbesserung bestehender Methoden. Gefördert werden projektbezogene Ausgaben für Voruntersuchungen, Planung, Anschaffung von Wirtschaftsgütern und wissenschaftliche Betreuung.
Art und Umfang der Förderung
Die Förderung erfolgt in der Regel als Zuschuss im Rahmen der Projektförderung auf Ausgabenbasis mit Anteilfinanzierung, kann aber auch als Fehlbedarfsfinanzierung gewährt werden. Der Förderanteil variiert je nach Vorhaben und Antragsteller, wobei Voruntersuchungen und wissenschaftliche Betreuung vollständig bezuschusst werden können. Die Projekte sollten spätestens drei Jahre nach Bewilligung abgeschlossen sein.
Bedingungen und Anforderungen
Für die Förderung gelten spezifische Voraussetzungen, darunter der Projektbeginn nach Bewilligung und die Einhaltung bestimmter Umweltstandards, falls gesetzliche Vorschriften betroffen sind. Die Abwicklung der Zuwendung richtet sich nach den Allgemeinen und Besonderen Nebenbestimmungen des BMU. Zudem ist die Inanspruchnahme weiterer öffentlicher Zuwendungen bei der Bemessung der Bundesförderung zu berücksichtigen.
Antragsverfahren
Der Antrag auf Förderung ist beim Bundesamt für Naturschutz einzureichen. Die Bewilligung erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel, und die Abwicklung der Zuwendungen folgt den Vorgaben der Bundeshaushaltsordnung.
Rechtsgrundlage
Das Förderprogramm ist durch die Richtlinien des Bundesministers für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zur Förderung von Erprobungs- und Entwickungsvorhaben im Bereich Naturschutz und Landschaftspflege begründet. Ergänzt wird die rechtliche Basis durch die Vorläufigen Verwaltungsvorschriften zur Bundeshaushaltsordnung und spezifische Nebenbestimmungen des BMU.
Übersicht der Förderung
Höchstbetrag:
Kein fester Höchstbetrag angegeben, Förderung anteilig bis zu 66 2/3 % der förderfähigen Ausgaben, für Voruntersuchungen und wissenschaftliche Betreuung bis zu 100 %.
Einsendeschluss:
always open
Offen bis:
Ongoing
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Deutschland
Sektoren:
Umwelt- und Klimaschutz
Förderbereiche:
Angewandte Forschung, Experimentelle Entwicklung, Piloterprobung, Produktentwicklung, Prozessoptimierung, Markteinführung, Skalierung, Kommerzialisierung, Umsetzung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene: National
Finanzierende Stelle: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)
Verwaltet von: Bundesamt für Naturschutz (BfN)
Website: Bundesamt für Naturschutz