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Innovationsgutscheine des BMWK (go-inno)
Offen

Zuschuss
Zuletzt aktualisiert: 5.6.2025

Das Förderprogramm 'BMWK-Innovationsgutscheine (go-inno)' des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz unterstützt Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und des Handwerks in Deutschland. Es ermöglicht einen niederschwelligen Einstieg in die Innovationsentwicklung durch die Bezuschussung externer Beratungsleistungen für Produkt- und technische Verfahrensinnovationen.

Wer wird gefördert

Das Förderprogramm „BMWK-Innovationsgutscheine (go-inno)“ richtet sich an kleine und mittelständische Unternehmen sowie Handwerksbetriebe in Deutschland, die ihre Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit steigern möchten. Die Förderung erfolgt indirekt über autorisierte Beratungsunternehmen, die diese Zielgruppe bei Produkt- und technischen Verfahrensinnovationen unterstützen.

Was wird gefördert

Das Programm fördert externe Beratungsleistungen, die Unternehmen bei der Vorbereitung und Durchführung von Produkt- und technischen Verfahrensinnovationen unterstützen. Dies umfasst zwei Leistungsstufen: die Potenzialanalyse zur Einschätzung des Innovationsvorhabens und das Realisierungskonzept zur detaillierten Planung der Umsetzung. Bestimmte Sektoren und Kostenarten sind von der Förderung ausgeschlossen.

Art und Umfang der Förderung

Das Förderprogramm bietet Zuschüsse für Innovationsberatungen in zwei Leistungsstufen. Die Förderquote beträgt bis zu 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Es gibt festgelegte Maximalbeträge pro Beratertag und pro Unternehmen pro Kalenderjahr, sowie maximale Projektlaufzeiten für jede Leistungsstufe.

Bedingungen und Anforderungen

Für die Teilnahme am Programm gelten spezifische Bedingungen für sowohl die beratenen Unternehmen als auch die autorisierten Beratungsunternehmen. Diese umfassen Anforderungen an die Vertragsgestaltung, die Eigenbeteiligung, die Kumulierung mit anderen Beihilfen sowie Ausschlusskriterien für Unternehmen in Schwierigkeiten oder bei Beginn der Leistungen vor Vertragsmeldung.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren für die BMWK-Innovationsgutscheine (go-inno) erfolgt über autorisierte Beratungsunternehmen. Nach Abschluss der Beratungsleistungen müssen die Beratungsunternehmen einen Verwendungsnachweis einreichen, um die Auszahlung des Gutscheinwerts zu erhalten.

Rechtsgrundlagen

Das Förderprogramm basiert auf einer spezifischen Richtlinie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz, die durch bundeshaushaltsrechtliche Bestimmungen und die Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) der EU ergänzt wird.

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Übersicht der Förderung

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

20.000 €

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

always open

Offen bis

Offen bis:

31.12.2025

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Deutschland

Sektoren

Sektoren:

Sonstige

Begünstigte

Begünstigte:

Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich des Handwerks

Förderbereiche

Förderbereiche:

Machbarkeitsstudie, Experimentelle Entwicklung, Produktentwicklung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene: National

Finanzierende Stelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)

Verwaltet von: EURONORM GmbH (Projektträger)

Website: EURONORM GmbH