Politische Erwachsenenbildung durch die Bundeszentrale für politische Bildung (BpB)
Die Bundeszentrale für politische Bildung (BpB) fördert Veranstaltungen der politischen Erwachsenenbildung. Das Programm bietet Zuschüsse für Bildungsträger, die das Verständnis für gesellschaftliche und geschichtliche Zusammenhänge vertiefen und zur aktiven Teilnahme am politischen Leben motivieren möchten. Es zeichnet sich durch die Möglichkeit zur Vollfinanzierung in Ausnahmefällen aus.
Wer wird gefördert: Zielgruppen und geografische Reichweite
Dieses Programm unterstützt Bildungsträger in der politischen Erwachsenenbildung, um Veranstaltungen im Inland zu fördern. Ziel ist es, das Verständnis für gesellschaftliche Zusammenhänge zu vertiefen und die aktive Teilnahme am politischen Leben zu stärken.
Was wird gefördert: Inhalte und Kosten
Das Programm fördert Veranstaltungen der politischen Erwachsenenbildung, die Kenntnisse und Verständnis in verschiedenen gesellschaftlich relevanten Bereichen vermitteln. Es deckt zuwendungsfähige Ausgaben ab und erlaubt auch die Anerkennung von Verwaltungskosten. Nicht gefördert werden bereits begonnene Vorhaben.
Art und Umfang der Förderung: Finanzielle Aspekte
Die Bundeszentrale für politische Bildung (BpB) vergibt Zuschüsse zur Unterstützung von Veranstaltungen der politischen Erwachsenenbildung. Die Förderung beträgt in der Regel bis zu 85 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. In Ausnahmefällen kann eine Vollfinanzierung gewährt werden.
Bedingungen und Anforderungen: Regelwerk der Förderung
Dieses Kapitel erläutert die wesentlichen Voraussetzungen und Bedingungen für die Anerkennung von Bildungsträgern und die Förderung ihrer Veranstaltungen. Es werden Details zu Antrags- und Bewilligungsverfahren, Konsortialbedingungen sowie allgemeinen Bestimmungen und Pflichten der Zuwendungsempfänger dargelegt.
Antragsverfahren: Schritt für Schritt zur Förderung
Der Antragsprozess umfasst die Einreichung eines jährlichen Jahresantrags für das Folgejahr und darauf basierende Einzelanträge für spezifische Veranstaltungen. Die BpB entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel über die Bewilligung.
Rechtsgrundlage: Die Basis des Förderprogramms
Das Förderprogramm basiert auf der Richtlinie zur Anerkennung und Förderung von Veranstaltungen der politischen Bildung durch die Bundeszentrale für politische Bildung. Diese Richtlinie legt die Kriterien für die Anerkennung von Bildungsträgern und die Vergabe von Zuwendungen fest und verweist auf einschlägige haushaltsrechtliche Vorschriften.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Höchstbetrag:
Bis zu 85 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben (Vollfinanzierung in Ausnahmefällen möglich)
Einsendeschluss:
15.11. des laufenden Jahres
Offen bis:
Ongoing
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Bundesweit (grundsätzlich im Inland)
Sektoren:
Bildung und Berufsbildung, Forschung und Entwicklung, Sozialunternehmen, Kultureinrichtungen, Umwelt- und Klimaschutz
Art des Vorhabens:
Optionales Konsortium
Förderbereiche:
Dienstleistungserbringung, Kapazitätsaufbau, Sensibilisierungskampagnen, Planung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
National
Finanzierende Stelle:
Bundeszentrale für politische Bildung (BpB)
Verwaltet von:
Bundeszentrale für politische Bildung (BpB)
Zusätzliche Partner:
Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI)