Ersatz von Elektroheizungen Offen
Das Land Bremen unterstützt den Ersatz von Elektroheizungen durch energieeffizientere Zentralheizungen in bestehenden Gebäuden. Dieses Programm zielt darauf ab, den Klimaschutz und die Energieeffizienz zu verbessern, indem es finanzielle Zuschüsse für entsprechende Umrüstungen anbietet. Es richtet sich an Eigentümer, Mieter und Kontraktoren im Land Bremen.
Wer wird gefördert
Dieses Förderprogramm richtet sich an Eigentümer, Mieter und Kontraktoren im Land Bremen, die elektrische Raumheizungen und Warmwasserbereitungen durch energieeffizientere Zentralheizungssysteme ersetzen möchten. Ziel ist die Förderung des Klimaschutzes und der Energieeffizienz in bestehenden Gebäuden mit bis zu 12 Wohneinheiten.
Was wird gefördert
Das Programm fördert den Ersatz elektrischer Raumheizungen und Warmwasserbereitungen durch moderne Gebäudezentralheizungen. Gefördert werden Anlagen, die mit erneuerbaren Energien, Nah-/Fernwärme oder Gas betrieben werden. Ausgeschlossen sind Ölheizungen und Vorhaben, die vor der Bewilligung begonnen wurden.
Art und Umfang der Förderung
Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Anteilsfinanzierung. Die Förderhöhe variiert je nach Gebäudetyp (Ein-, Zwei- oder Mehrfamilienhaus) und der Art des neuen Heizsystems, mit spezifischen Höchstbeträgen pro Vorhaben oder Wohneinheit. Zusätzliche Zuschüsse sind für die Entsorgung von asbesthaltigen Nachtspeicherheizungen möglich.
Bedingungen und Anforderungen
Für eine Förderung müssen Antragsteller bestimmte rechtliche und technische Voraussetzungen erfüllen, darunter die Lage des Gebäudes im Land Bremen und der Ersatz elektrischer Warmwasserbereitung. Es gelten spezifische Regeln für den Vorhabensbeginn und die Art der neuen Heizungsanlage.
Antragsverfahren
Der Antragsprozess wird durch die Bewilligungsstelle in Ausführungsbestimmungen geregelt. Anträge sind bei der swb Vertrieb Bremen GmbH (für Bremen) oder swb Vertrieb Bremerhaven GmbH & Co. KG (für Bremerhaven) einzureichen. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht, die Entscheidung liegt im Ermessen der Bewilligungsstelle.
Rechtsgrundlage
Die rechtliche Grundlage des Förderprogramms ist die Förderrichtlinie „Ersatz von Elektroheizungen” nach § 8 BremEG vom 27. April 1995, in der Fassung der Änderung vom 28. Oktober 2010. Diese Richtlinie basiert auf dem Bremischen Klimaschutz- und Energiegesetz und legt den Förderzweck, die Fördervoraussetzungen sowie die Verfahrensregeln fest.
Übersicht der Förderung
Höchstbetrag:
Bis zu 4.000 € pro Vorhaben für Zweifamilienhäuser bei Umstellung auf Nah- oder Fernwärme. Für andere Gebäudetypen und Heizsysteme variieren die Zuschüsse. Zusätzlich können bis zu 100 € pro asbesthaltigem Gerät für die Entsorgung gewährt werden.
Einsendeschluss:
always open
Offen bis:
Ongoing
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Land Bremen (Bremen, Bremerhaven)
Sektoren:
Bauwesen und Baustoffe, Energieerzeugung und -versorgung, Erneuerbare Energien
Förderbereiche:
Umsetzung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene: Regional
Finanzierende Stelle: Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau im Einvernehmen mit dem Senator für Finanzen
Verwaltet von: swb Vertrieb Bremen GmbH, swb Vertrieb Bremerhaven GmbH & Co. KG
Website: swb Vertrieb Bremen GmbH