Ersatz von Ölheizkesseln
Das Land Bremen unterstützt den Ersatz von Ölheizkesseln in bestehenden Wohngebäuden durch effizientere und klimafreundlichere Wärmeerzeuger. Dieses Programm zielt darauf ab, den Einsatz nicht erneuerbarer Primärenergie zu reduzieren und leistet damit einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz. Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses.
Wer wird gefördert: Zielgruppen und regionale Gültigkeit
Dieses Förderprogramm richtet sich an Grund- und Gebäudeeigentümer, Mieter, Pächter sowie Unternehmen im Land Bremen, die Ölheizkessel durch klimafreundlichere Wärmeerzeuger ersetzen möchten. Ziel ist die Reduzierung nicht erneuerbarer Primärenergie und damit der Beitrag zum Klimaschutz in Wohngebäuden.
Was wird gefördert: Projektarten und förderfähige Maßnahmen
Das Programm fördert den Ersatz von Ölheizkesseln durch verschiedene Wärmeerzeuger, die auf erneuerbaren Energien basieren oder diese intelligent nutzen. Dazu gehören Anschlüsse an Nah-/Fernwärmenetze, Gas-Brennwerttechnik in Kombination mit Solarthermie sowie Holzpellet- und Holzhackschnitzelkessel.
Art und Umfang der Förderung: Finanzielle Aspekte
Die Förderung erfolgt als Zuschuss, dessen Höhe vom Gebäudetyp und der gewählten Technologie abhängt. Für bestimmte Anlagen kann die Landesförderung bis zu 100 Prozent der Bundesförderung durch das BAFA betragen. Eine Kumulierung mit anderen Fördermitteln ist möglich, solange die Gesamtfördersumme die förderfähigen Kosten nicht übersteigt.
Bedingungen und Anforderungen
Um eine Förderung zu erhalten, müssen Antragsteller bestimmte rechtliche und technische Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehören die Lage des Gebäudes in Bremen, die Stilllegung des Ölheizkessels und die Auswahl förderfähiger Heizsysteme. Der Maßnahmenbeginn darf nicht vor der Bewilligung liegen.
Antragsverfahren
Das Antrags- und Bewilligungsverfahren wird von den zuständigen swb Vertrieb Kundencentern in Bremen und Bremerhaven abgewickelt. Antragsteller aus Bremen richten ihren Antrag an das Kundencenter Bremen, Antragsteller aus Bremerhaven an das Kundencenter Bremerhaven.
Rechtsgrundlage
Das Förderprogramm "Ersatz von Ölheizkesseln" basiert auf der gleichnamigen Förderrichtlinie, die gemäß dem Bremischen Klimaschutz- und Energiegesetz erlassen wurde. Diese Richtlinie regelt die detaillierten Voraussetzungen und das Verfahren der Förderung.
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Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Höchstbetrag:
1.000,00 € pro Ein- oder Zweifamilienhaus; bis zu 1.000,00 € plus 100,00 € pro Wohneinheit für Mehrfamilienhäuser; bis zu 100% der BAFA-Förderung.
Offen bis:
Ongoing
Vergabekanal:
Einzelbeihilfe
Region:
Bremen
Sektoren:
Erneuerbare Energien, Energieerzeugung und -versorgung, Umwelt- und Klimaschutz, Bauwesen und Baustoffe
Begünstigte:
Energieeffizienz & Erneuerbare Energien, Wohnungsbau & Modernisierung
Art des Vorhabens:
Einzelantragsteller
Förderbereiche:
Umsetzung, Infrastruktur
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau im Einvernehmen mit dem Senator für Finanzen
Verwaltet von:
swb Vertrieb Bremen GmbH, swb Vertrieb Bremerhaven GmbH & Co. KG
Zusätzliche Partner:
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Website: