Zustandserfassung von Grundleitungen von privaten Entwässerungsanlagen

Zuletzt aktualisiert: 11.6.2025
Zuschuss

Die Freie Hansestadt Bremen unterstützt Grundstückseigentümer und dinglich Verfügungsberechtigte mit Zuschüssen für die freiwillige Zustandserfassung ihrer privaten Schmutz- und Mischwasserableitungen. Dieses Programm fördert TV-Inspektionen und/oder Dichtheitsprüfungen, um den vorsorgenden Grundwasser- und Bodenschutz im Land Bremen zu stärken. Die Initiative zielt darauf ab, Eigeninitiative bei der Überprüfung vorhandener Anlagen anzuregen.

Wer wird gefördert: Zielgruppen und geografische Reichweite

Das Förderprogramm richtet sich an Eigentümer und dinglich Verfügungsberechtigte von Grundstücken im Land Bremen, die den Zustand ihrer privaten Schmutz- oder Mischwasserleitungen freiwillig überprüfen lassen möchten. Ziel ist der präventive Schutz von Grundwasser und Boden.

Was wird gefördert: Fördergegenstand und Kosten

Gefördert wird die fachgerechte Prüfung der Dichtheit von Grundleitungen und Schächten, die Schmutz- oder Mischwasser einer öffentlichen Kanalisation zuleiten. Dies umfasst die TV-Inspektion und/oder Dichtheitsprüfung sowie die Erstellung relevanter Dokumentationen und Empfehlungen. Maßnahmen zur Schadenssanierung sind explizit ausgeschlossen.

Art und Umfang der Förderung

Die Förderung erfolgt als Zuschuss in Höhe von 40% der zuwendungsfähigen Ausgaben, bis zu maximal 280 Euro pro Zuschussempfänger und Grundstück. Die Maßnahmen müssen innerhalb von sechs Monaten nach Förderzusage durchgeführt werden.

Bedingungen und Anforderungen

Wichtige Bedingungen umfassen, dass die Maßnahme freiwillig sein muss und nicht aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen erfolgt. Die Prüfung muss durch einen zertifizierten Fachbetrieb durchgeführt werden. Gewerbetreibende Antragsteller müssen eine De-Minimis-Erklärung abgeben.

Antragsverfahren

Der Antrag erfolgt vor Maßnahmenbeginn bei der Bremer Umwelt Beratung e.V. unter Verwendung eines speziellen Formblattes, dem ein Kostenvoranschlag und ggf. eine De-Minimis-Erklärung beizufügen sind. Die Auszahlung erfolgt nach erfolgreicher Durchführung und Vorlage der Nachweise.

Rechtsgrundlage

Das Förderprogramm basiert auf der Förderrichtlinie vom 18. Januar 2024 und wird durch die Verwaltungsvorschriften zu § 44 Landeshaushaltsordnung (LHO) ergänzt. Die Richtlinie ist bis zum 31. Dezember 2025 befristet.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

280,00 €

Förderbudget

Förderbudget:

100.000,00 € jährlich für 2024 und 2025

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

always open

Offen bis

Offen bis:

31.12.2025

Vergabekanal

Vergabekanal:

Einzelbeihilfe

Region

Region:

Bremen (Deutschland)

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Einzelantragsteller

Förderbereiche

Förderbereiche:

Evaluierung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft

Verwaltet von:

Bremer Umwelt Beratung e.V. (BUB)

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