Begrünung von Dächern
Das Land Bremen unterstützt nichtöffentliche Grund- und Gebäudeeigentümer bei der Begrünung von Dächern. Ziel ist es, durch Zuschüsse die dezentrale Regenwasserrückhaltung zu fördern und einen Beitrag zum Klimaschutz sowie zur Verbesserung des Stadtklimas zu leisten. Dieses Programm ist eine freiwillige Initiative zur Eigeninitiative der Bürger.
Wer wird gefördert
Das Förderprogramm richtet sich an nichtöffentliche Grund- und Gebäudeeigentümer sowie dinglich Verfügungsberechtigte im Land Bremen. Ziel ist die Förderung freiwilliger Maßnahmen zur Dachbegrünung, um einen Beitrag zur dezentralen Regenwasserrückhaltung, Minderung von Starkregenrisiken, Entlastung der Kanalisation und zur Verbesserung des lokalen Stadtklimas zu leisten.
Was wird gefördert
Gefördert werden die Anlage von Dachbegrünungen bei Neubauten sowie die Nachrüstung vorhandener Dächer mit extensiver oder intensiver Begrünung. Förderfähig sind alle Kosten, die ab Oberkante Dachabdichtung entstehen, einschließlich Maßnahmen zur Verbesserung der Tragfähigkeit von Dächern. Nicht gefördert werden Dachbegrünungen auf Asbest- oder PVC-haltigen Dachabdeckungen sowie Flächen unter 10 Quadratmetern.
Art und Umfang der Förderung
Die Förderung erfolgt als Zuschuss mit variablen Förderhöhen, die sich nach dem Grad des Regenwasserrückhalts und der Begrünungsintensität richten. Zusätzlich gibt es einen Bonus für biodiversitätsfördernde Bepflanzungen. Die maximale Förderhöhe ist pro Maßnahme und Quadratmeter begrenzt.
Bedingungen und Anforderungen
Für die Antragstellung und Durchführung der geförderten Maßnahmen sind verschiedene Bedingungen zu erfüllen. Dazu gehören die Sicherstellung der Gesamtfinanzierung, die Einhaltung technischer Standards und die Beachtung von Ausschlusskriterien wie Mietpreiserhöhungen. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
Antragsverfahren
Der Antrag ist vor Beginn der Maßnahme bei der Bremer Umwelt Beratung e.V. einzureichen. Nach Prüfung und Bewilligung erfolgt die Auszahlung der Zuschüsse nach Fertigstellung und Besichtigung der Anlage. Es gibt keinen Rechtsanspruch auf Förderung.
Rechtsgrundlage
Die Förderung basiert auf der Förderrichtlinie für die Gewährung von Zuschüssen bei der Begrünung von Dächern im Land Bremen vom 9. November 2023. Diese Richtlinie legt die Grundlagen für die Zielsetzung, Fördergegenstände und Bedingungen des Programms fest.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Geschlossen
Höchstbetrag:
6.000 €
Offen bis:
31.12.2024
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Bremen
Sektoren:
Umwelt- und Klimaschutz
Begünstigte:
Umwelt- & Naturschutz, Klimaanpassung
Art des Vorhabens:
Einzelantragsteller
Förderbereiche:
Umsetzung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft
Verwaltet von:
Bremer Umwelt Beratung e.V.
Website: