Gebäudeausstattung mit Regen- und Grauwassernutzungsanlagen

Zuletzt aktualisiert: 5.6.2025
Zuschuss

Dieses Programm des Landes Bremen bietet Zuschüsse für private Grund- und Gebäudeeigentümer zur Installation oder Modernisierung von Regen- und Grauwassernutzungsanlagen in Wohn- und Gewerbegebäuden. Es zielt darauf ab, den Trinkwasserverbrauch zu senken und den Umweltschutz in Bremen zu fördern.

Wer wird gefördert

Das Förderprogramm in Bremen richtet sich an nichtöffentliche Grund- und Gebäudeeigentümer oder dinglich Verfügungsberechtigte, die Regen- oder Grauwassernutzungsanlagen installieren oder modernisieren möchten. Es zielt darauf ab, Trinkwasser einzusparen, die Kanalisation zu entlasten und die Gewässergüte im Land Bremen zu verbessern.

Was wird gefördert

Das Programm fördert die Neuinstallation und Nachrüstung von Regen- und Grauwassernutzungsanlagen in Wohn- und Gewerbegebäuden im Land Bremen. Die Anlagen müssen spezifische technische Kriterien erfüllen und tragen zur Trinkwassereinsparung bei.

Art und Umfang der Förderung

Die Förderung erfolgt als Zuschuss und deckt einen erheblichen Teil der förderfähigen Kosten ab, wobei Höchstgrenzen je nach Nutzungszweck festgelegt sind. Die Maßnahmen müssen innerhalb einer bestimmten Frist nach Bewilligung abgeschlossen werden.

Bedingungen und Voraussetzungen

Für die Antragstellung und die Durchführung der Maßnahmen sind spezifische Bedingungen zu beachten, die technische Standards, behördliche Meldepflichten und finanzielle Aspekte umfassen. Es ist wichtig, dass die Maßnahmen freiwillig erfolgen und nicht zu Mieterhöhungen führen.

Antragsverfahren

Der Antrag ist vor Beginn der Maßnahme bei der Bremer Umwelt Beratung e.V. einzureichen und muss detaillierte Unterlagen zum geplanten Vorhaben enthalten. Die Auszahlung der Förderung erfolgt nach erfolgreicher Durchführung und Prüfung der Maßnahme.

Rechtsgrundlage

Die Förderung basiert auf der Förderrichtlinie für die Gewährung von Zuschüssen für Anlagen zur Nutzung von Regenwasser und Grauwasser im Land Bremen. Diese Richtlinie legt die Zwecke, Gegenstände und Bedingungen der Förderung fest.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Geschlossen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

5.000 €

Offen bis

Offen bis:

31.12.2024

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Bremen (Deutschland)

Sektoren

Sektoren:

Umwelt- und Klimaschutz

Begünstigte

Begünstigte:

Umwelt- & Naturschutz

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Einzelantragsteller

Förderbereiche

Förderbereiche:

Umsetzung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft

Verwaltet von:

Bremer Umwelt Beratung e.V.

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