Sportförderung in Bremen

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Zuschuss

Die Freie Hansestadt Bremen unterstützt anerkannte bremische Träger des Sports mit Zuschüssen für vielfältige Maßnahmen im Amateursport. Die Förderung zielt darauf ab, die Leistungsfähigkeit von Sportorganisationen zu stärken, insbesondere in Bereichen wie Leistungs-, Behinderten- und Schwimmsport sowie für Personal und Sportstätten. Sie bietet finanzielle Hilfe ohne Rechtsanspruch, basierend auf detaillierten Richtlinien und jährlichen Antragsfristen.

Wer wird gefördert: Sportförderung Bremen

Die Sportförderung in Bremen richtet sich an anerkannte bremische Träger des Sports, um Maßnahmen im Amateursport und spezifische Bereiche wie den Leistungssport oder Behindertensport zu unterstützen. Ziel ist es, die Leistungsfähigkeit der Sportorganisationen zu stärken und zu fördern.

Was wird gefördert: Maßnahmen und Bereiche

Gefördert werden vielfältige Maßnahmen und Aktivitäten im Sportbereich, vornehmlich im Amateursport. Dies umfasst unter anderem den Leistungs-, Behinderten- und Schwimmsport, die Beschäftigung von qualifiziertem Personal, die Teilnahme an Meisterschaften sowie die Infrastruktur von Sportstätten.

Art und Umfang der Sportförderung

Die Sportförderung in Bremen erfolgt primär in Form von Zuschüssen, deren Höhe und Umfang von der Art der Maßnahme abhängen. Es werden spezifische Förderquoten und Pauschalen für verschiedene Aktivitäten und Personalkategorien festgelegt.

Bedingungen und Anforderungen der Sportförderung

Für die Sportförderung in Bremen gelten spezifische rechtliche und administrative Bedingungen, die von der Antragsstellung bis zur Mittelverwendung reichen. Diese umfassen Verhaltensregeln, Qualifikationsanforderungen und Nachweispflichten.

Antragsverfahren für Sportförderung

Das Antragsverfahren für die Sportförderung in Bremen ist klar strukturiert, mit unterschiedlichen Einreichungswegen und Fristen je nach Art der beantragten Mittel. Entscheidungen werden basierend auf den verfügbaren Haushaltsmitteln getroffen.

Rechtsgrundlage der Sportförderung

Die Sportförderung in Bremen basiert auf spezifischen Richtlinien und Gesetzen, die ihre Legitimität und operative Rahmenbedingungen festlegen. Ergänzende Vorschriften regeln die Verwaltung und Qualifikationsanforderungen.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

31.01.2026

Offen bis

Offen bis:

Ongoing

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Bremen (Bremen)

Sektoren

Sektoren:

Sonstige

Begünstigte

Begünstigte:

Sport, Amateursport, Leistungssport

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Optionales Konsortium

Förderbereiche

Förderbereiche:

Kapazitätsaufbau, Umsetzung, Infrastruktur

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Senator für Inneres und Sport

Verwaltet von:

Sportamt Bremen

Zusätzliche Partner:

Landessportbund Bremen

Website:

Sportamt Bremen

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