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Förderung des Sports (Sportförderrichtlinien)
Offen

Zuschuss
Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025

Das Land Baden-Württemberg bietet mit den Sportförderrichtlinien gezielte Unterstützung für Sportorganisationen im Breiten- und Vereinssport. Dieses Programm fördert vielfältige Maßnahmen, von Sportstättenbau und Gerätebeschaffung bis hin zur Beschäftigung von Trainern und der Durchführung von Lehrgängen, um die Sportlandschaft im Land nachhaltig zu stärken und die ehrenamtliche Arbeit zu würdigen. Es handelt sich um eine Zuschussförderung, die hauptsächlich über den Landessportverband Baden-Württemberg abgewickelt wird.

Wer wird gefördert?

Das Land Baden-Württemberg unterstützt Sportorganisationen, Sportbünde, Sportfachverbände und Sportvereine, die im Breiten- und Vereinssport aktiv sind. Die Förderung zielt darauf ab, die vielfältigen Aktivitäten und die Infrastruktur des Sports im Land zu stärken.

Was wird gefördert?

Die Sportförderrichtlinien Baden-Württemberg unterstützen eine breite Palette an Maßnahmen im Sportbereich, von der Infrastruktur und Gerätebeschaffung bis hin zu Schulungen und der Förderung von Personal. Auch Kooperationen und soziale Projekte im Sport finden Berücksichtigung.

Art und Umfang der Förderung

Die Sportförderung in Baden-Württemberg erfolgt in der Regel als Zuschuss, wobei die Höhe und Form der Förderung je nach Art der Maßnahme variiert. Es gibt sowohl Anteils- als auch Festbetragsfinanzierungen sowie Vollfinanzierungen.

Bedingungen und Anforderungen

Für die Förderung im Rahmen der Sportförderrichtlinien sind bestimmte Bedingungen und Anforderungen einzuhalten, die von der Antragsstellung bis zur Projektdurchführung reichen. Dies beinhaltet Aspekte wie die Finanzierungssicherung und die Einhaltung rechtlicher Bestimmungen.

Antragsverfahren

Der Antrag auf Sportförderung in Baden-Württemberg erfolgt zentral über den Landessportverband. Das Regierungspräsidium Karlsruhe ist für die Bewilligung zuständig, während der LSV und die Sportbünde die Weitergabe der Mittel an die Sportorganisationen übernehmen.

Rechtsgrundlage

Die Sportförderrichtlinien in Baden-Württemberg basieren auf einer spezifischen Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums und unterliegen weiteren relevanten haushalts- und verwaltungsrechtlichen Bestimmungen des Landes.

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Übersicht der Förderung

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

variiert; z.B. bis zu 75%

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

31.03.2026

Offen bis

Offen bis:

Ongoing

Vergabekanal

Vergabekanal:

Kaskadenfinanzierung

Region

Region:

Baden-Württemberg (Deutschland)

Sektoren

Sektoren:

Sonstige

Förderbereiche

Förderbereiche:

Infrastruktur, Kapazitätsaufbau, Dienstleistungserbringung, Planung, Umsetzung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene: Regional

Finanzierende Stelle: Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg (KM BW)

Verwaltet von: Regierungspräsidium Karlsruhe, Landessportverband Baden-Württemberg (LSV)

Zusätzliche Partner: Sportbünde, Sportfachverbände

Website: Regierungspräsidium Karlsruhe