Förderung der Zusammenarbeit in der Landschaftspflege und dem Gebietsmanagement in Niedersachsen und Bremen
Das Förderprogramm unterstützt kooperative Projekte zur Landschaftspflege und zum Gebietsmanagement in Niedersachsen und Bremen. Ziel ist die Stärkung der Zusammenarbeit zwischen Akteuren aus dem Agrar-, Forst- und Nahrungsmittelsektor sowie dem Naturschutz, um die biologische Vielfalt in der Kulturlandschaft zu erhalten und zu fördern.
Wer wird gefördert
Dieses Förderprogramm unterstützt eine breite Palette von Akteuren im ländlichen Raum von Niedersachsen und Bremen, die sich für den Naturschutz und die Landschaftspflege engagieren. Ziel ist es, durch kooperative Projekte den Erhalt und die Förderung der biologischen Vielfalt in der Kulturlandschaft zu gewährleisten.
Was wird gefördert
Das Programm fördert eine Vielzahl von Projekten und Aktivitäten, die auf die Zusammenarbeit von Akteuren aus dem Agrar-, Forst- und Nahrungsmittelsektor mit denen des Naturschutzes und der Landschaftspflege abzielen. Die Unterstützung umfasst die Schaffung von Netzwerken, das Management von naturschutzbezogenen Projekten, die Erarbeitung regionaler Konzepte sowie Kommunikations- und Öffentlichkeitsarbeit.
Art und Umfang der Förderung
Das Programm bietet finanzielle Unterstützung in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen. Die Förderhöhe kann bis zu 80% der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen, in Ausnahmefällen sogar bis zu 100%. Projekte müssen einen Mindestzuwendungsbedarf erfüllen, und die Laufzeit mehrjähriger Vorhaben ist begrenzt.
Bedingungen und Anforderungen
Die Antragstellung erfordert eine detaillierte Vorhabensbeschreibung und den Nachweis spezifischer Fachkenntnisse. Die Kooperation zwischen mindestens zwei Partnern ist obligatorisch. Das Programm unterliegt spezifischen EU-Beihilferegelungen und verlangt Transparenz sowie die Einhaltung von Budgetvorgaben.
Antragsverfahren
Der Antrag für dieses Förderprogramm ist jährlich bis Ende September über die zuständigen Stellen einzureichen. Die Bewilligungsbehörde trifft ihre Entscheidungen nach pflichtgemäßem Ermessen basierend auf einheitlichen Auswahlkriterien und führt entsprechende Kontrollen durch.
Rechtsgrundlage
Das Förderprogramm ist durch eine spezifische Richtlinie des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt legitimiert und wird durch eine Reihe von EU-Verordnungen sowie nationalen Verwaltungsvorschriften gesteuert. Diese Dokumente gewährleisten die rechtliche Fundierung und die ordnungsgemäße Umsetzung der Förderung.
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Übersicht der Förderung
Programstatus:
Geschlossen
Höchstbetrag:
bis zu 80%, in Ausnahmefällen bis zu 100% der zuwendungsfähigen Ausgaben
Offen bis:
31.12.2024
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Niedersachsen, Bremen (Deutschland)
Sektoren:
Landwirtschaft und Agrarwirtschaft, Lebensmittelverarbeitung, Umwelt- und Klimaschutz, Sonstige
Begünstigte:
Agrarsektor, Forstsektor & Nahrungsmittelkette, Naturschutz & Landschaftspflege
Art des Vorhabens:
Konsortium erforderlich
Förderbereiche:
Planung, Umsetzung, Kapazitätsaufbau, Sensibilisierungskampagnen, Machbarkeitsstudie, Politikentwicklung, Evaluierung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz, Freie Hansestadt Bremen
Verwaltet von:
Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN), Senator für Umwelt, Bau und Verkehr (SUBV) Bremen