Förderung der Zusammenarbeit in der Landschaftspflege und dem Gebietsmanagement in Niedersachsen und Bremen

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Zuschuss

Das Förderprogramm unterstützt kooperative Projekte zur Landschaftspflege und zum Gebietsmanagement in Niedersachsen und Bremen. Ziel ist die Stärkung der Zusammenarbeit zwischen Akteuren aus dem Agrar-, Forst- und Nahrungsmittelsektor sowie dem Naturschutz, um die biologische Vielfalt in der Kulturlandschaft zu erhalten und zu fördern.

Wer wird gefördert

Dieses Förderprogramm unterstützt eine breite Palette von Akteuren im ländlichen Raum von Niedersachsen und Bremen, die sich für den Naturschutz und die Landschaftspflege engagieren. Ziel ist es, durch kooperative Projekte den Erhalt und die Förderung der biologischen Vielfalt in der Kulturlandschaft zu gewährleisten.

Was wird gefördert

Das Programm fördert eine Vielzahl von Projekten und Aktivitäten, die auf die Zusammenarbeit von Akteuren aus dem Agrar-, Forst- und Nahrungsmittelsektor mit denen des Naturschutzes und der Landschaftspflege abzielen. Die Unterstützung umfasst die Schaffung von Netzwerken, das Management von naturschutzbezogenen Projekten, die Erarbeitung regionaler Konzepte sowie Kommunikations- und Öffentlichkeitsarbeit.

Art und Umfang der Förderung

Das Programm bietet finanzielle Unterstützung in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen. Die Förderhöhe kann bis zu 80% der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen, in Ausnahmefällen sogar bis zu 100%. Projekte müssen einen Mindestzuwendungsbedarf erfüllen, und die Laufzeit mehrjähriger Vorhaben ist begrenzt.

Bedingungen und Anforderungen

Die Antragstellung erfordert eine detaillierte Vorhabensbeschreibung und den Nachweis spezifischer Fachkenntnisse. Die Kooperation zwischen mindestens zwei Partnern ist obligatorisch. Das Programm unterliegt spezifischen EU-Beihilferegelungen und verlangt Transparenz sowie die Einhaltung von Budgetvorgaben.

Antragsverfahren

Der Antrag für dieses Förderprogramm ist jährlich bis Ende September über die zuständigen Stellen einzureichen. Die Bewilligungsbehörde trifft ihre Entscheidungen nach pflichtgemäßem Ermessen basierend auf einheitlichen Auswahlkriterien und führt entsprechende Kontrollen durch.

Rechtsgrundlage

Das Förderprogramm ist durch eine spezifische Richtlinie des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt legitimiert und wird durch eine Reihe von EU-Verordnungen sowie nationalen Verwaltungsvorschriften gesteuert. Diese Dokumente gewährleisten die rechtliche Fundierung und die ordnungsgemäße Umsetzung der Förderung.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Geschlossen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

bis zu 80%, in Ausnahmefällen bis zu 100% der zuwendungsfähigen Ausgaben

Offen bis

Offen bis:

31.12.2024

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Niedersachsen, Bremen (Deutschland)

Sektoren

Sektoren:

Landwirtschaft und Agrarwirtschaft, Lebensmittelverarbeitung, Umwelt- und Klimaschutz, Sonstige

Begünstigte

Begünstigte:

Agrarsektor, Forstsektor & Nahrungsmittelkette, Naturschutz & Landschaftspflege

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Konsortium erforderlich

Förderbereiche

Förderbereiche:

Planung, Umsetzung, Kapazitätsaufbau, Sensibilisierungskampagnen, Machbarkeitsstudie, Politikentwicklung, Evaluierung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz, Freie Hansestadt Bremen

Verwaltet von:

Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN), Senator für Umwelt, Bau und Verkehr (SUBV) Bremen

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