Staatsbürgschaften zur Förderung des Wohnungswesens Offen
Der Freistaat Bayern bietet Staatsbürgschaften zur Unterstützung von Wohnungsbaufinanzierungen an, insbesondere wenn Antragstellern die notwendigen Kreditsicherheiten fehlen. Dieses Programm erleichtert die Finanzierung für Neubau, Modernisierung oder den Ersterwerb von Wohnraum. Es ermöglicht sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen und Verbänden, ihren Wohnraumbedarf in Bayern zu decken.
Wer wird gefördert: Zielgruppen und regionale Abdeckung
Der Freistaat Bayern unterstützt Darlehensnehmer im Bereich Wohnungsbaufinanzierungen durch Staatsbürgschaften. Die Förderung zielt darauf ab, die Schaffung und Modernisierung von Wohnraum sowie den Erwerb von Immobilien zur Selbstnutzung in Bayern zu ermöglichen, insbesondere wenn die erforderlichen Sicherheiten für einen Kredit fehlen. Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Unternehmen und Verbände/Vereinigungen, wobei Darlehen aus öffentlichen Mitteln oder an die öffentliche Hand ausgeschlossen sind.
Was wird gefördert: Maßnahmen und Kosten
Die Staatsbürgschaften unterstützen eine Reihe von wohnungsbezogenen Maßnahmen, darunter Neubau, Modernisierung und den Erwerb von selbstgenutztem Wohnraum. Es gibt klare Kriterien für die Förderfähigkeit von Projekten und Kosten, wobei übermäßig aufwändige Bauten und bestimmte Darlehensarten explizit von der Förderung ausgeschlossen sind.
Art und Umfang der Förderung
Das Förderprogramm des Freistaats Bayern bietet Ausfallbürgschaften zur Absicherung von Wohnungsbaufinanzierungen an. Die Höhe der Bürgschaft orientiert sich an der dauerhaften Sicherung von Zins- und Tilgungszahlungen, wobei ein Mindestdarlehensbetrag von 5.000 EUR gilt. Es werden Bearbeitungsentgelte erhoben, die abhängig von der Art der Bürgschaft und dem Zeitpunkt der Antragstellung variieren können.
Bedingungen und Anforderungen
Für die Inanspruchnahme der bayerischen Staatsbürgschaften gelten spezifische Voraussetzungen hinsichtlich der Angemessenheit des Wohnraums, der notwendigen Eigenleistungen und der Konformität mit Beihilferegeln. Zudem sind bestimmte Bedingungen für die Antragstellung und die Laufzeit des Bürgschaftsbescheides einzuhalten, um die Wirksamkeit der Bürgschaft zu gewährleisten.
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren für die Staatsbürgschaften des Freistaats Bayern erfolgt primär über den Darlehensgeber und ist in klar definierten Schritten strukturiert, von der Einreichung der Formblätter bis zur Erteilung der Bürgschaftserklärung durch die BayernLabo. Die Prüfung erfolgt hinsichtlich der Förderfähigkeit und der Bonität des Darlehensnehmers.
Rechtsgrundlage
Die Staatsbürgschaften zur Förderung des Wohnungswesens in Bayern basieren auf spezifischen Richtlinien, die durch die bayerischen Staatsministerien erlassen wurden. Diese Richtlinien definieren die Bedingungen und den Rahmen der Bürgschaftsübernahme und sind durch weitere relevante Gesetze und Verordnungen ergänzt.
Übersicht der Förderung
Höchstbetrag:
Höhe, in der Verzinsung und Tilgung auf Dauer gesichert erscheinen
Einsendeschluss:
always open
Offen bis:
Ongoing
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Bayern (Deutschland)
Sektoren:
Sonstige
Begünstigte:
Wohnungsbau & Modernisierung
Förderbereiche:
Umsetzung, Infrastruktur
Fördermittelgeber
Programm-Ebene: Regional
Finanzierende Stelle: Bayerische Staatsministerien der Finanzen, Bayerische Staatsministerien des Innern
Verwaltet von: Bayerische Landesbodenkreditanstalt (BayernLabo)
Website: Bayern Labo