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Staatsbürgschaften zur Förderung des Wohnungswesens
Offen

Garantie
Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025

Der Freistaat Bayern bietet Staatsbürgschaften zur Unterstützung von Wohnungsbaufinanzierungen an, insbesondere wenn Antragstellern die notwendigen Kreditsicherheiten fehlen. Dieses Programm erleichtert die Finanzierung für Neubau, Modernisierung oder den Ersterwerb von Wohnraum. Es ermöglicht sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen und Verbänden, ihren Wohnraumbedarf in Bayern zu decken.

Wer wird gefördert: Zielgruppen und regionale Abdeckung

Der Freistaat Bayern unterstützt Darlehensnehmer im Bereich Wohnungsbaufinanzierungen durch Staatsbürgschaften. Die Förderung zielt darauf ab, die Schaffung und Modernisierung von Wohnraum sowie den Erwerb von Immobilien zur Selbstnutzung in Bayern zu ermöglichen, insbesondere wenn die erforderlichen Sicherheiten für einen Kredit fehlen. Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Unternehmen und Verbände/Vereinigungen, wobei Darlehen aus öffentlichen Mitteln oder an die öffentliche Hand ausgeschlossen sind.

Was wird gefördert: Maßnahmen und Kosten

Die Staatsbürgschaften unterstützen eine Reihe von wohnungsbezogenen Maßnahmen, darunter Neubau, Modernisierung und den Erwerb von selbstgenutztem Wohnraum. Es gibt klare Kriterien für die Förderfähigkeit von Projekten und Kosten, wobei übermäßig aufwändige Bauten und bestimmte Darlehensarten explizit von der Förderung ausgeschlossen sind.

Art und Umfang der Förderung

Das Förderprogramm des Freistaats Bayern bietet Ausfallbürgschaften zur Absicherung von Wohnungsbaufinanzierungen an. Die Höhe der Bürgschaft orientiert sich an der dauerhaften Sicherung von Zins- und Tilgungszahlungen, wobei ein Mindestdarlehensbetrag von 5.000 EUR gilt. Es werden Bearbeitungsentgelte erhoben, die abhängig von der Art der Bürgschaft und dem Zeitpunkt der Antragstellung variieren können.

Bedingungen und Anforderungen

Für die Inanspruchnahme der bayerischen Staatsbürgschaften gelten spezifische Voraussetzungen hinsichtlich der Angemessenheit des Wohnraums, der notwendigen Eigenleistungen und der Konformität mit Beihilferegeln. Zudem sind bestimmte Bedingungen für die Antragstellung und die Laufzeit des Bürgschaftsbescheides einzuhalten, um die Wirksamkeit der Bürgschaft zu gewährleisten.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren für die Staatsbürgschaften des Freistaats Bayern erfolgt primär über den Darlehensgeber und ist in klar definierten Schritten strukturiert, von der Einreichung der Formblätter bis zur Erteilung der Bürgschaftserklärung durch die BayernLabo. Die Prüfung erfolgt hinsichtlich der Förderfähigkeit und der Bonität des Darlehensnehmers.

Rechtsgrundlage

Die Staatsbürgschaften zur Förderung des Wohnungswesens in Bayern basieren auf spezifischen Richtlinien, die durch die bayerischen Staatsministerien erlassen wurden. Diese Richtlinien definieren die Bedingungen und den Rahmen der Bürgschaftsübernahme und sind durch weitere relevante Gesetze und Verordnungen ergänzt.

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Übersicht der Förderung

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

Höhe, in der Verzinsung und Tilgung auf Dauer gesichert erscheinen

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

always open

Offen bis

Offen bis:

Ongoing

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Bayern (Deutschland)

Sektoren

Sektoren:

Sonstige

Begünstigte

Begünstigte:

Wohnungsbau & Modernisierung

Förderbereiche

Förderbereiche:

Umsetzung, Infrastruktur

Fördermittelgeber

Programm-Ebene: Regional

Finanzierende Stelle: Bayerische Staatsministerien der Finanzen, Bayerische Staatsministerien des Innern

Verwaltet von: Bayerische Landesbodenkreditanstalt (BayernLabo)

Website: Bayern Labo