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Staatsbürgschaften im Bereich der gewerblichen Wirtschaft für nichtfinanzielle Unternehmen in Schwierigkeiten
Offen

Garantie
Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025

Wenn Sie als nichtfinanzielles Unternehmen in Schwierigkeiten sind und nicht über ausreichende finanzielle Sicherheiten für einen Kredit zur Rettung oder Umstrukturierung verfügen, kann der Freistaat Bayern unter bestimmten Voraussetzungen eine Staatsbürgschaft übernehmen. Diese Bürgschaften dienen der Finanzierung von Vorhaben im Bereich der gewerblichen Wirtschaft, die in Bayern durchgeführt werden, und umfassen Rettungs-, Umstrukturierungs- sowie vorübergehende Umstrukturierungsbürgschaften.

Zielgruppen und Förderzweck der Staatsbürgschaften in Bayern

Diese Staatsbürgschaften des Freistaats Bayern richten sich an nichtfinanzielle Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, einschließlich Angehöriger freier Berufe, die ihren Sitz in Bayern haben und als Unternehmen in Schwierigkeiten gelten. Das Programm zielt darauf ab, die Rettung und Umstrukturierung dieser Unternehmen durch die Absicherung von Krediten zu ermöglichen, wenn keine ausreichenden bankmäßigen Sicherheiten vorhanden sind. Die Förderung ist an ein volkswirtschaftliches, sozialpolitisches, agrarpolitisches oder kulturpolitisches Interesse für Bayern gebunden.

Förderfähige Vorhaben und Bereiche

Das Programm sichert Kredite zur Finanzierung von Vorhaben im Bereich der gewerblichen Wirtschaft, die der Rettung oder Umstrukturierung von Unternehmen in Schwierigkeiten dienen. Dies umfasst explizit Rettungs-, Umstrukturierungs- und vorübergehende Umstrukturierungsbürgschaften. Es werden keine bereits ausgereichten Kredite nachträglich verbürgt.

Art und Umfang der finanziellen Unterstützung

Der Freistaat Bayern gewährt Ausfallbürgschaften zur Absicherung von Krediten. Die Bürgschaftsquote wird individuell festgelegt, wobei bei Beträgen über 5 Millionen Euro die Zustimmung der bayerischen Staatsregierung erforderlich ist. Das Bürgschaftsentgelt beträgt mindestens 3 Prozent des Bürgschaftsbetrags, und eine einmalige Bearbeitungsgebühr von 0,5 Prozent des Bürgschaftsbetrags (mindestens 250 Euro, höchstens 25.000 Euro) wird erhoben.

Wichtige Bedingungen und Auflagen

Die Staatsbürgschaften sind an strenge Bedingungen geknüpft, um die ordnungsgemäße Durchführung der Vorhaben und die Rückzahlung der Kredite sicherzustellen. Dazu gehören die Absicherung der Gesamtfinanzierung, die fristgerechte Verzinsung und Tilgung, die Beteiligung mit Eigenmitteln sowie die Einhaltung EU-beihilferechtlicher Vorgaben. Zudem sind Prüfungs- und Auskunftsrechte des Staatsministeriums und der LfA zu beachten.

Antragsverfahren und Entscheidungsprozess

Der Antrag auf eine Staatsbürgschaft wird vom Kreditnehmer bei der Hausbank eingereicht, die diesen zusammen mit ihrer Bereitschaftserklärung an die LfA Förderbank Bayern weiterleitet. Die LfA prüft die Anträge und holt eine fachliche Äußerung des zuständigen Staatsministeriums ein, das letztlich über die Bürgschaft entscheidet. Bei höheren Bürgschaftsbeträgen sind weitere Zustimmungen (Interministerieller Bürgschaftsausschuss, Staatsregierung) erforderlich.

Rechtliche Grundlagen der Staatsbürgschaften

Die Vergabe der Staatsbürgschaften basiert auf der 'Richtlinie für die Übernahme von Staatsbürgschaften im Bereich der gewerblichen Wirtschaft zur Rettung und Umstrukturierung nichtfinanzieller Unternehmen in Schwierigkeiten (Bürgschaftsrichtlinie für Unternehmen in Schwierigkeiten – BürgUiSR)' vom 3. Februar 2021. Diese Richtlinie wird durch verschiedene bayerische und EU-weite rechtliche Bestimmungen ergänzt und konkretisiert, insbesondere das Gesetz über die Übernahme von Staatsbürgschaften und Garantien des Freistaates Bayern sowie EU-Leitlinien für staatliche Beihilfen.

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Übersicht der Förderung

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

Die Höhe der Bürgschaftsquote wird im Einzelfall festgelegt. Bei Beträgen von mehr als 5.000.000 € ist die Zustimmung der bayerischen Staatsregierung notwendig.

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

always open

Offen bis

Offen bis:

31.12.2025

Vergabekanal

Vergabekanal:

Einzelbeihilfe

Region

Region:

Bayern (Deutschland)

Sektoren

Sektoren:

Sonstige

Begünstigte

Begünstigte:

Unternehmen in Schwierigkeiten der gewerblichen Wirtschaft und freie Berufe

Förderbereiche

Förderbereiche:

Sonstige

Fördermittelgeber

Programm-Ebene: Regional

Finanzierende Stelle: Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat (StMFH)

Verwaltet von: LfA Förderbank Bayern

Website: LfA Förderbank Bayern