Staatsbürgschaften im Bereich der gewerblichen Wirtschaft für nichtfinanzielle Unternehmen in Schwierigkeiten Offen
Wenn Sie als nichtfinanzielles Unternehmen in Schwierigkeiten sind und nicht über ausreichende finanzielle Sicherheiten für einen Kredit zur Rettung oder Umstrukturierung verfügen, kann der Freistaat Bayern unter bestimmten Voraussetzungen eine Staatsbürgschaft übernehmen. Diese Bürgschaften dienen der Finanzierung von Vorhaben im Bereich der gewerblichen Wirtschaft, die in Bayern durchgeführt werden, und umfassen Rettungs-, Umstrukturierungs- sowie vorübergehende Umstrukturierungsbürgschaften.
Zielgruppen und Förderzweck der Staatsbürgschaften in Bayern
Diese Staatsbürgschaften des Freistaats Bayern richten sich an nichtfinanzielle Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, einschließlich Angehöriger freier Berufe, die ihren Sitz in Bayern haben und als Unternehmen in Schwierigkeiten gelten. Das Programm zielt darauf ab, die Rettung und Umstrukturierung dieser Unternehmen durch die Absicherung von Krediten zu ermöglichen, wenn keine ausreichenden bankmäßigen Sicherheiten vorhanden sind. Die Förderung ist an ein volkswirtschaftliches, sozialpolitisches, agrarpolitisches oder kulturpolitisches Interesse für Bayern gebunden.
Förderfähige Vorhaben und Bereiche
Das Programm sichert Kredite zur Finanzierung von Vorhaben im Bereich der gewerblichen Wirtschaft, die der Rettung oder Umstrukturierung von Unternehmen in Schwierigkeiten dienen. Dies umfasst explizit Rettungs-, Umstrukturierungs- und vorübergehende Umstrukturierungsbürgschaften. Es werden keine bereits ausgereichten Kredite nachträglich verbürgt.
Art und Umfang der finanziellen Unterstützung
Der Freistaat Bayern gewährt Ausfallbürgschaften zur Absicherung von Krediten. Die Bürgschaftsquote wird individuell festgelegt, wobei bei Beträgen über 5 Millionen Euro die Zustimmung der bayerischen Staatsregierung erforderlich ist. Das Bürgschaftsentgelt beträgt mindestens 3 Prozent des Bürgschaftsbetrags, und eine einmalige Bearbeitungsgebühr von 0,5 Prozent des Bürgschaftsbetrags (mindestens 250 Euro, höchstens 25.000 Euro) wird erhoben.
Wichtige Bedingungen und Auflagen
Die Staatsbürgschaften sind an strenge Bedingungen geknüpft, um die ordnungsgemäße Durchführung der Vorhaben und die Rückzahlung der Kredite sicherzustellen. Dazu gehören die Absicherung der Gesamtfinanzierung, die fristgerechte Verzinsung und Tilgung, die Beteiligung mit Eigenmitteln sowie die Einhaltung EU-beihilferechtlicher Vorgaben. Zudem sind Prüfungs- und Auskunftsrechte des Staatsministeriums und der LfA zu beachten.
Antragsverfahren und Entscheidungsprozess
Der Antrag auf eine Staatsbürgschaft wird vom Kreditnehmer bei der Hausbank eingereicht, die diesen zusammen mit ihrer Bereitschaftserklärung an die LfA Förderbank Bayern weiterleitet. Die LfA prüft die Anträge und holt eine fachliche Äußerung des zuständigen Staatsministeriums ein, das letztlich über die Bürgschaft entscheidet. Bei höheren Bürgschaftsbeträgen sind weitere Zustimmungen (Interministerieller Bürgschaftsausschuss, Staatsregierung) erforderlich.
Rechtliche Grundlagen der Staatsbürgschaften
Die Vergabe der Staatsbürgschaften basiert auf der 'Richtlinie für die Übernahme von Staatsbürgschaften im Bereich der gewerblichen Wirtschaft zur Rettung und Umstrukturierung nichtfinanzieller Unternehmen in Schwierigkeiten (Bürgschaftsrichtlinie für Unternehmen in Schwierigkeiten – BürgUiSR)' vom 3. Februar 2021. Diese Richtlinie wird durch verschiedene bayerische und EU-weite rechtliche Bestimmungen ergänzt und konkretisiert, insbesondere das Gesetz über die Übernahme von Staatsbürgschaften und Garantien des Freistaates Bayern sowie EU-Leitlinien für staatliche Beihilfen.
Übersicht der Förderung
Höchstbetrag:
Die Höhe der Bürgschaftsquote wird im Einzelfall festgelegt. Bei Beträgen von mehr als 5.000.000 € ist die Zustimmung der bayerischen Staatsregierung notwendig.
Einsendeschluss:
always open
Offen bis:
31.12.2025
Vergabekanal:
Einzelbeihilfe
Region:
Bayern (Deutschland)
Sektoren:
Sonstige
Begünstigte:
Unternehmen in Schwierigkeiten der gewerblichen Wirtschaft und freie Berufe
Förderbereiche:
Sonstige
Fördermittelgeber
Programm-Ebene: Regional
Finanzierende Stelle: Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat (StMFH)
Verwaltet von: LfA Förderbank Bayern
Website: LfA Förderbank Bayern