Förderrichtlinie Business-Angel-Bonus JTF 2021–2027 – FRL BAB
Das Land Sachsen fördert mit dem "Business-Angel-Bonus JTF 2021–2027" innovative Startups in den JTF-Fördergebieten. Wenn private Investoren (Business Angels) Eigenkapital in Ihr junges Unternehmen einbringen, können Sie einen bedingt rückzahlbaren Zuschuss von bis zu 400.000 Euro für den Aufbau oder die Fortentwicklung Ihres Unternehmens erhalten. Das Programm zielt darauf ab, die Finanzierungsmöglichkeiten und die Ansiedlung technologieorientierter Startups in Sachsen zu stärken.
Wer wird gefördert
Das Förderprogramm „Business-Angel-Bonus JTF 2021–2027“ des Landes Sachsen unterstützt kleine, innovative Startups, die Eigenkapital oder eigenkapitalähnliche Mittel von privaten Investoren (Business Angels) erhalten. Die Förderung zielt darauf ab, die Finanzierungsmöglichkeiten für junge Unternehmen zu erweitern und die Ansiedlung von Startups in den JTF-Fördergebieten Sachsens zu fördern.
Was wird gefördert
Der „Business-Angel-Bonus“ richtet sich an innovative Startups, die sich durch private Investoren Eigenkapital sichern. Die Förderung unterstützt den Aufbau und die Fortentwicklung des Unternehmens durch die Deckung notwendiger Personalkosten, Sach- und Investitionsausgaben, während Umschuldungen und Nachfinanzierungen explizit ausgeschlossen sind. Projekte in der Frühphase und im Entwicklungsstadium stehen im Fokus.
Art und Umfang der Förderung
Das Förderprogramm gewährt einen bedingt rückzahlbaren Zuschuss als Projektförderung mit Anteilfinanzierung. Die maximale Fördersumme beträgt bis zu 400.000 Euro, wobei die Förderquote 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben nicht überschreitet und höchstens der Höhe des Business Angel Investments entspricht. Die Rückzahlung des Zuschusses ist an den Erfolg des Startups gekoppelt und unterliegt spezifischen Bedingungen.
Bedingungen und Anforderungen
Das Programm legt klare Anforderungen an die Antragstellung fest, insbesondere bezüglich der Innovation des Geschäftsmodells und der Einhaltung von Nachhaltigkeitskriterien. Es wird sichergestellt, dass die Förderung nicht mit anderen Programmen für dieselben Ausgaben kombiniert wird und keine unerlaubten Kapitalgeber in das Startup investieren.
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren für den Business-Angel-Bonus ist klar strukturiert und erfordert die Einreichung bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB) innerhalb von zwei Monaten nach Vertragsunterzeichnung mit dem Business Angel. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt im Voraus, sobald die Business Angel-Investition nachgewiesen ist, und wird durch einen abschließenden Verwendungsnachweis begleitet, der den Einsatz der Mittel und die Unternehmensentwicklung dokumentiert.
Rechtsgrundlage
Die „Förderrichtlinie Business-Angel-Bonus JTF 2021–2027 (FRL BAB)“ vom 3. Mai 2023 bildet die rechtliche Basis dieses Förderprogramms. Sie wird ergänzt durch verschiedene gesetzliche und administrative Vorschriften auf Landes- und EU-Ebene, die die Haushaltsführung und Beihilfenregelungen bestimmen.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Höchstbetrag:
400.000 Euro
Einsendeschluss:
always open
Offen bis:
31.12.2029
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Sachsen (Landkreise Bautzen, Görlitz, Nordsachsen, Leipzig, Kreisfreie Städte Chemnitz, Leipzig)
Art des Vorhabens:
Einzelantragsteller
Förderbereiche:
Planung, Produktentwicklung, Markteinführung, Skalierung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA)
Verwaltet von:
Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)