Regionales Wachstum – Investitionen kleiner Unternehmen in strukturschwachen Räumen
Der Freistaat Sachsen unterstützt Investitionsvorhaben kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) in strukturschwachen Regionen. Das Programm fördert die Errichtung, Erweiterung oder Modernisierung von Betriebsstätten mit Zuschüssen, um die Anpassungs- und Wettbewerbsfähigkeit zu steigern und Dauerarbeitsplätze zu sichern. Ein Teil der Mittel stammt aus dem Just Transition Fund (JTF) zur Bewältigung des Strukturwandels infolge des Braunkohleausstiegs.
Wer wird gefördert
Das Programm „Regionales Wachstum“ richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie der Freien Berufe in strukturschwachen Regionen Sachsens. Es zielt darauf ab, Investitionsvorhaben zu unterstützen, die zur Steigerung der Anpassungs- und Wettbewerbsfähigkeit beitragen und Arbeitsplätze sichern oder schaffen.
Was wird gefördert
Gefördert werden Investitionen zur Errichtung neuer Betriebsstätten, zum Ausbau von Kapazitäten, zur Diversifizierung der Produktion und zur grundlegenden Änderung von Produktionsprozessen. Die förderfähigen Kosten umfassen Sachanlagen und immaterielle Wirtschaftsgüter, wobei bestimmte Kostenpositionen explizit ausgeschlossen sind.
Art und Umfang der Förderung
Die Förderung erfolgt als Zuschuss, dessen Höhe und Quote von der Art der Finanzierung (Landesmittel oder JTF-Mittel) und der Unternehmensgröße abhängen. Die maximale Zuschusshöhe bei Landesförderung beträgt 500.000 Euro. Projekte sollen innerhalb von 24 Monaten abgeschlossen werden.
Bedingungen und Anforderungen
Für die Antragstellung sind spezifische rechtliche, betriebliche und finanzielle Bedingungen zu erfüllen, darunter Mindestinvestitionssummen, Beiträge zur Nachhaltigkeit und die Einhaltung beihilferechtlicher Vorgaben. Es sind zudem Anforderungen an die Sicherung von Arbeitsplätzen und den Verbleib geförderter Wirtschaftsgüter zu beachten.
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren erfolgt elektronisch über das Förderportal der Sächsischen Aufbaubank (SAB). Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme eingereicht werden, wobei für Landesmittel ein Vorhabensbeginn nach Antragseingang erlaubt ist. Die Entscheidung über die Förderung liegt im pflichtgemäßen Ermessen der SAB im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Rechtsgrundlagen
Das Förderprogramm basiert auf der „Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Förderung von Investitionen kleiner Unternehmen in strukturschwachen Räumen (Förderrichtlinie Regionales Wachstum)“ vom 4. Juli 2023. Ergänzt wird diese durch haushaltsrechtliche Bestimmungen sowie EU-Beihilferegelungen, insbesondere die Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) und die De-minimis-Verordnung.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Höchstbetrag:
500.000 €
Einsendeschluss:
always open
Offen bis:
31.12.2029
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Landkreise Bautzen, Görlitz, Leipzig, Nordsachsen, Erzgebirgskreis, Meißen, Mittelsachsen, Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Vogtlandkreis, Zwickau, Stadt Chemnitz (Sachsen, Deutschland)
Art des Vorhabens:
Einzelantragsteller
Förderbereiche:
Infrastruktur, Produktentwicklung, Prozessoptimierung, Skalierung, Umsetzung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA)
Verwaltet von:
Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)