Förderrichtlinie Energie und Klima (FRL EuK/2023)
Das Land Sachsen unterstützt Unternehmen, Kommunen, Forschungseinrichtungen und Privatpersonen bei der Umsetzung von Energieeffizienz-, Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen. Dieses Programm nutzt Mittel des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und des Just Transition Fund (JTF), um die Energiewende voranzutreiben und die Anpassung an den Klimawandel zu fördern.
Wer wird gefördert
Das Förderprogramm richtet sich an eine breite Palette von Akteuren im Freistaat Sachsen, die Vorhaben in den Bereichen Energieeffizienz, Klimaschutz und Klimaanpassung umsetzen möchten. Dazu gehören kommunale Einrichtungen, Unternehmen, Forschungseinrichtungen sowie gemeinnützige Organisationen und Privatpersonen.
Was wird gefördert
Das Programm unterstützt diverse Vorhaben zur Energiewende und zum Klimaschutz, aufgeteilt in fünf Module. Gefördert werden sowohl anwendungsorientierte Forschung als auch investive und nicht-investive Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz, Reduzierung von Treibhausgasemissionen und Anpassung an die Folgen des Klimawandels. Auch Maßnahmen zur zukunftsfähigen Energieversorgung, insbesondere im JTF-Gebiet, sind umfasst.
Art und Umfang der Förderung
Die Förderung erfolgt primär als Zuschuss. Die Höhe der Zuwendung und der Fördersatz variieren je nach Art des Vorhabens und des Antragstellers, typischerweise zwischen 50% und 100% der förderfähigen Ausgaben. Es gibt spezifische Unter- und Obergrenzen für die Zuwendungshöhe pro Projekt.
Bedingungen und Anforderungen
Die Förderrichtlinie legt spezifische Bedingungen für Antragsteller und Projekte fest, darunter Anforderungen an den Innovationsgrad, technische Reifegrade, Kooperationen und die Einhaltung rechtlicher Rahmenbedingungen, insbesondere im Beihilferecht. Auch Ausschlusskriterien und Berichtsplichten sind definiert.
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren erfolgt primär über das Förderportal der Sächsischen Aufbaubank (SAB). Die Richtlinie sieht sowohl ein Regelverfahren als auch spezifische Aufrufverfahren für bestimmte Themenbereiche vor, bei denen Projektskizzen bewertet und ausgewählt werden.
Rechtsgrundlage
Die Förderrichtlinie Energie und Klima (FRL EuK/2023) bildet die primäre rechtliche Grundlage dieses Programms, gestützt durch EU-Verordnungen und sächsisches Haushaltsrecht. Sie regelt detailliert die Vergabe von Zuwendungen zur Umsetzung der Energiewende und des Klimaschutzes im Freistaat Sachsen.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Höchstbetrag:
2.500.000 €
Einsendeschluss:
always open
Offen bis:
31.12.2027
Vergabekanal:
Rahmenprogramm-Ausschreibung
Region:
Freistaat Sachsen; Landkreise Görlitz, Bautzen, Nordsachsen, Leipzig, kreisfreie Stadt Leipzig, kreisfreie Stadt Chemnitz (JTF-Gebietskulisse)
Sektoren:
Energieerzeugung und -versorgung, Erneuerbare Energien, Informations- und Kommunikationstechnologie, Umwelt- und Klimaschutz, Forschung und Entwicklung, Wasser- und Abfallwirtschaft, Bauwesen und Baustoffe, Dienstleistungssektor
Art des Vorhabens:
Optionales Konsortium
Förderbereiche:
Angewandte Forschung, Experimentelle Entwicklung, Prototypenentwicklung, Piloterprobung, Umsetzung, Planung, Dienstleistungserbringung, Kapazitätsaufbau, Infrastruktur
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (SMEKUL)
Verwaltet von:
Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)
Zusätzliche Partner:
Sächsische Energieagentur GmbH (SAENA), Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG), Fachstelle Just Transition Fund (JTF) im Staatsministerium für Regionalentwicklung