Darlehen für den Mittelstand (FRL DFM) – Markteinführungsdarlehen

Zuletzt aktualisiert: 5.6.2025
Darlehen

Der Freistaat Sachsen fördert mit dem Markteinführungsdarlehen (MEP-D) im Rahmen der Förderrichtlinie „Darlehen für den Mittelstand“ (FRL DFM) die Umsetzung innovativer Ideen. Dieses Programm unterstützt kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Freiberufler und Existenzgründer bei der Einführung neuer oder der Anpassung bestehender marktfähiger Produkte, Verfahren und Dienstleistungen. Es zielt darauf ab, die Wettbewerbsfähigkeit der sächsischen Wirtschaft zu stärken und den Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft zu bewältigen.

Wer wird gefördert?

Das Markteinführungsdarlehen (MEP-D) richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Angehörige der Freien Berufe sowie Existenzgründerinnen und -gründer mit Sitz oder Betriebsstätte im Freistaat Sachsen. Ziel ist die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit durch Innovationsförderung, insbesondere im Rahmen des Übergangs zu einer klimaneutralen Wirtschaft in den JTF-Regionen.

Was wird gefördert?

Das Markteinführungsdarlehen (MEP-D) finanziert Vorhaben zur Umsetzung innovativer Ideen in marktfähige neue oder die Anpassung bestehender Produkte, Verfahren und Dienstleistungen. Förderfähig sind dabei verschiedene Ausgabenpositionen, die im Zusammenhang mit der Realisierung dieser Innovationsvorhaben stehen.

Art und Umfang der Förderung

Das Programm bietet Darlehen zur Finanzierung von Innovationsvorhaben. Die Höhe der Förderung und der notwendige Eigenanteil variieren je nach Unternehmensgröße.

Konditionen und Voraussetzungen

Für die Förderung durch das Markteinführungsdarlehen (MEP-D) müssen spezifische Voraussetzungen erfüllt werden, insbesondere hinsichtlich der Innovationskraft der Projekte und der finanziellen Solidität der Antragsteller.

Antragsverfahren

Der Antrag für das Markteinführungsdarlehen (MEP-D) ist elektronisch über das Förderportal der Sächsischen Aufbaubank (SAB) oder über eine kooperierende Hausbank einzureichen. Die Auszahlung erfolgt in der Regel als Vorauszahlung.

Rechtsgrundlagen der Förderung

Das Markteinführungsdarlehen (MEP-D) basiert auf der Förderrichtlinie „Darlehen für den Mittelstand“ (FRL DFM) des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, ergänzt durch diverse landes- und EU-rechtliche Vorschriften.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

500.000 €

Offen bis

Offen bis:

Ongoing

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Sachsen (Landkreise Görlitz, Bautzen, Nordsachsen, Leipzig, sowie kreisfreie Städte Leipzig und Chemnitz)

Begünstigte

Begünstigte:

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Angehörige der Freien Berufe, Existenzgründerinnen und Existenzgründer

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Einzelantragsteller

Förderbereiche

Förderbereiche:

Markteinführung, Produktentwicklung, Prozessoptimierung, Dienstleistungserbringung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA)

Verwaltet von:

Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)

Zusätzliche Partner:

Hausbank

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