Darlehen für den Mittelstand (FRL DFM) – Markteinführungsdarlehen
Der Freistaat Sachsen fördert mit dem Markteinführungsdarlehen (MEP-D) im Rahmen der Förderrichtlinie „Darlehen für den Mittelstand“ (FRL DFM) die Umsetzung innovativer Ideen. Dieses Programm unterstützt kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Freiberufler und Existenzgründer bei der Einführung neuer oder der Anpassung bestehender marktfähiger Produkte, Verfahren und Dienstleistungen. Es zielt darauf ab, die Wettbewerbsfähigkeit der sächsischen Wirtschaft zu stärken und den Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft zu bewältigen.
Wer wird gefördert?
Das Markteinführungsdarlehen (MEP-D) richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Angehörige der Freien Berufe sowie Existenzgründerinnen und -gründer mit Sitz oder Betriebsstätte im Freistaat Sachsen. Ziel ist die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit durch Innovationsförderung, insbesondere im Rahmen des Übergangs zu einer klimaneutralen Wirtschaft in den JTF-Regionen.
Was wird gefördert?
Das Markteinführungsdarlehen (MEP-D) finanziert Vorhaben zur Umsetzung innovativer Ideen in marktfähige neue oder die Anpassung bestehender Produkte, Verfahren und Dienstleistungen. Förderfähig sind dabei verschiedene Ausgabenpositionen, die im Zusammenhang mit der Realisierung dieser Innovationsvorhaben stehen.
Art und Umfang der Förderung
Das Programm bietet Darlehen zur Finanzierung von Innovationsvorhaben. Die Höhe der Förderung und der notwendige Eigenanteil variieren je nach Unternehmensgröße.
Konditionen und Voraussetzungen
Für die Förderung durch das Markteinführungsdarlehen (MEP-D) müssen spezifische Voraussetzungen erfüllt werden, insbesondere hinsichtlich der Innovationskraft der Projekte und der finanziellen Solidität der Antragsteller.
Antragsverfahren
Der Antrag für das Markteinführungsdarlehen (MEP-D) ist elektronisch über das Förderportal der Sächsischen Aufbaubank (SAB) oder über eine kooperierende Hausbank einzureichen. Die Auszahlung erfolgt in der Regel als Vorauszahlung.
Rechtsgrundlagen der Förderung
Das Markteinführungsdarlehen (MEP-D) basiert auf der Förderrichtlinie „Darlehen für den Mittelstand“ (FRL DFM) des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, ergänzt durch diverse landes- und EU-rechtliche Vorschriften.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Höchstbetrag:
500.000 €
Offen bis:
Ongoing
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Sachsen (Landkreise Görlitz, Bautzen, Nordsachsen, Leipzig, sowie kreisfreie Städte Leipzig und Chemnitz)
Begünstigte:
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Angehörige der Freien Berufe, Existenzgründerinnen und Existenzgründer
Art des Vorhabens:
Einzelantragsteller
Förderbereiche:
Markteinführung, Produktentwicklung, Prozessoptimierung, Dienstleistungserbringung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA)
Verwaltet von:
Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)
Zusätzliche Partner:
Hausbank