Deutschlandstipendium

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Zuschuss

Das Deutschlandstipendium fördert herausragende Studierende und Studienanfänger in Deutschland. Es bietet eine einkommensunabhängige finanzielle Unterstützung von 300 € pro Monat, wobei neben akademischen Leistungen auch gesellschaftliches Engagement und persönliche Umstände berücksichtigt werden. Dieses Programm zeichnet sich durch die Zusammenarbeit von Bund und privaten Förderern aus und wird direkt über die Hochschulen vergeben.

Wer wird gefördert

Das Deutschlandstipendium richtet sich an begabte und leistungsstarke Studierende sowie Studienanfänger an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen in Deutschland. Die Auswahl berücksichtigt neben exzellenten Noten auch gesellschaftliches Engagement und persönliche Lebensumstände. Ziel ist es, Studierende finanziell zu entlasten und ihre Talente zu fördern.

Was wird gefördert

Das Deutschlandstipendium bietet eine finanzielle Unterstützung, die das Studium von Studierenden an deutschen Hochschulen erleichtert. Es handelt sich um einen einkommensunabhängigen Zuschuss, der auf die Regelstudienzeit ausgerichtet ist und keine spezifischen Sektoren oder Projektphasen abdeckt, sondern den allgemeinen Studienverlauf unterstützt.

Art und Umfang der Förderung

Das Deutschlandstipendium ist ein einkommensunabhängiger Zuschuss, der monatlich 300 Euro beträgt. Die Förderung erstreckt sich in der Regel über mindestens zwei Semester bis zur Regelstudienzeit, wobei Bund und private Förderer je 150 Euro beisteuern.

Bedingungen und Anforderungen

Für das Deutschlandstipendium gelten spezifische Voraussetzungen hinsichtlich der Immatrikulation, der Leistungskontrolle und der Vermeidung von Doppelförderungen. Bewerber müssen Mitwirkungspflichten erfüllen und den Hochschulen die zur Prüfung der Eignung und Leistung erforderlichen Informationen und Nachweise erbringen.

Antragsverfahren

Der Bewerbungsprozess für das Deutschlandstipendium erfolgt direkt über die Hochschulen, die die Stipendien ausschreiben und die Auswahlverfahren eigenverantwortlich durchführen. Die Hochschulen informieren über die spezifischen Anforderungen und Fristen.

Rechtsgrundlage

Das Deutschlandstipendium basiert auf dem Stipendienprogramm-Gesetz (StipG), das die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Vergabe und Finanzierung der Stipendien durch eine Partnerschaft von Bund und privaten Förderern festlegt.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

300,00 € pro Monat

Förderbudget

Förderbudget:

Das Stipendium beträgt monatlich 300 Euro. Hiervon übernehmen private Förderer 150 Euro, der Bund stockt um weitere 150 Euro auf. Der Bund trägt zudem sonstige Zweckausgaben der Hochschulen pauschal in Höhe von 7 Prozent der privaten Mittel.

Offen bis

Offen bis:

Ongoing

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Deutschland (Deutschland)

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Einzelantragsteller

Förderbereiche

Förderbereiche:

Sonstige

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

National

Finanzierende Stelle:

Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)

Verwaltet von:

Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF), Hochschulen

Zusätzliche Partner:

private Förderer (Unternehmen, Stiftungen, Alumni, Privatpersonen), Landesbehörden, Deutsches Studentenwerk e. V., Studierende, Wissenschaft, Arbeitgeber, Arbeitnehmer

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