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EXIST-Gründungsstipendium
Offen

Zuschuss
Zuletzt aktualisiert: 5.6.2025

Das EXIST-Gründungsstipendium unterstützt innovative Startup-Projekte, die an deutschen Hochschulen und Forschungseinrichtungen entstehen. Es bietet eine umfassende Förderung für die Entwicklung von Geschäftsideen, marktfähigen Produkten und Dienstleistungen, um den Übergang von der Wissenschaft in die Selbstständigkeit zu erleichtern und nachhaltige Unternehmensgründungen zu fördern.

Wer wird gefördert

Das EXIST-Gründungsstipendium richtet sich an Hochschulen und Forschungseinrichtungen in Deutschland, die innovative Gründungsprojekte aus ihrem Umfeld unterstützen. Ziel ist es, wissensbasierte Gründungsvorhaben zu mobilisieren und den Transfer von Forschungsergebnissen in marktfähige Produkte und Dienstleistungen zu fördern.

Was wird gefördert

Das EXIST-Gründungsstipendium fördert innovative Gründungsprojekte, die aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen hervorgehen. Die Unterstützung erstreckt sich von der Geschäftsidee bis zur Vorbereitung der Gründung, wobei bestimmte Kostenkategorien förderfähig sind und andere explizit ausgeschlossen sind, um die Einzigartigkeit der geförderten Vorhaben zu gewährleisten.

Art und Umfang der Förderung

Das EXIST-Gründungsstipendium bietet finanzielle Unterstützung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses als Vollfinanzierung. Die Höhe der Zuwendung richtet sich nach den zuwendungsfähigen Ausgaben, einschließlich Stipendien für Teammitglieder, Sachmitteln und Pauschalen für Beratungsleistungen, und berücksichtigt Kofinanzierungsanteile aus dem Europäischen Sozialfonds Plus.

Bedingungen und Anforderungen

Für die Antragsstellung und die Projektdurchführung des EXIST-Gründungsstipendiums gelten spezifische Bedingungen und Anforderungen, die sowohl die antragstellenden Hochschulen und Forschungseinrichtungen als auch die Gründungsteams betreffen. Diese umfassen rechtliche Vorgaben, Regeln zur Zusammenarbeit und Bestimmungen zur Mittelverwendung sowie zur Transparenz.

Antragsverfahren

Der Antrag für das EXIST-Gründungsstipendium wird in einem einstufigen Verfahren elektronisch und schriftlich eingereicht. Die Bewertung erfolgt durch den Projektträger und gegebenenfalls externe Gutachter. Eine kontinuierliche Antragstellung ist möglich, wobei der Projektstart drei Monate nach vollständigem Antragseingang vorgesehen ist.

Rechtsgrundlagen

Die Förderrichtlinie für das EXIST-Gründungsstipendium bildet die zentrale rechtliche Grundlage des Programms, ergänzt durch nationale Haushaltsvorschriften und umfangreiche Bestimmungen des Europäischen Sozialfonds Plus, der eine Kofinanzierung des Programms sicherstellt.

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Übersicht der Förderung

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

Bis zu 100% der zuwendungsfähigen Ausgaben, detailliert als Stipendien (1.000 bis 3.000 €/Monat pro Person, max. 3 Personen), Sachausgaben (bis zu 30.000 €), Coaching (bis zu 5.000 €) und Netzwerkberatung (bis zu 15.000 €).

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

31.12.2027

Offen bis

Offen bis:

31.12.2029

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Deutschland (bundesweit)

Förderbereiche

Förderbereiche:

Planung, Machbarkeitsstudie, Experimentelle Entwicklung, Produktentwicklung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene: National

Finanzierende Stelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)

Verwaltet von: Projektträger Jülich (PtJ)

Zusätzliche Partner: Europäischer Sozialfonds Plus (ESF Plus)

Website: Projektträger Jülich (PtJ)