EXIST-Gründungsstipendium Offen
Das EXIST-Gründungsstipendium unterstützt innovative Startup-Projekte, die an deutschen Hochschulen und Forschungseinrichtungen entstehen. Es bietet eine umfassende Förderung für die Entwicklung von Geschäftsideen, marktfähigen Produkten und Dienstleistungen, um den Übergang von der Wissenschaft in die Selbstständigkeit zu erleichtern und nachhaltige Unternehmensgründungen zu fördern.
Wer wird gefördert
Das EXIST-Gründungsstipendium richtet sich an Hochschulen und Forschungseinrichtungen in Deutschland, die innovative Gründungsprojekte aus ihrem Umfeld unterstützen. Ziel ist es, wissensbasierte Gründungsvorhaben zu mobilisieren und den Transfer von Forschungsergebnissen in marktfähige Produkte und Dienstleistungen zu fördern.
Was wird gefördert
Das EXIST-Gründungsstipendium fördert innovative Gründungsprojekte, die aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen hervorgehen. Die Unterstützung erstreckt sich von der Geschäftsidee bis zur Vorbereitung der Gründung, wobei bestimmte Kostenkategorien förderfähig sind und andere explizit ausgeschlossen sind, um die Einzigartigkeit der geförderten Vorhaben zu gewährleisten.
Art und Umfang der Förderung
Das EXIST-Gründungsstipendium bietet finanzielle Unterstützung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses als Vollfinanzierung. Die Höhe der Zuwendung richtet sich nach den zuwendungsfähigen Ausgaben, einschließlich Stipendien für Teammitglieder, Sachmitteln und Pauschalen für Beratungsleistungen, und berücksichtigt Kofinanzierungsanteile aus dem Europäischen Sozialfonds Plus.
Bedingungen und Anforderungen
Für die Antragsstellung und die Projektdurchführung des EXIST-Gründungsstipendiums gelten spezifische Bedingungen und Anforderungen, die sowohl die antragstellenden Hochschulen und Forschungseinrichtungen als auch die Gründungsteams betreffen. Diese umfassen rechtliche Vorgaben, Regeln zur Zusammenarbeit und Bestimmungen zur Mittelverwendung sowie zur Transparenz.
Antragsverfahren
Der Antrag für das EXIST-Gründungsstipendium wird in einem einstufigen Verfahren elektronisch und schriftlich eingereicht. Die Bewertung erfolgt durch den Projektträger und gegebenenfalls externe Gutachter. Eine kontinuierliche Antragstellung ist möglich, wobei der Projektstart drei Monate nach vollständigem Antragseingang vorgesehen ist.
Rechtsgrundlagen
Die Förderrichtlinie für das EXIST-Gründungsstipendium bildet die zentrale rechtliche Grundlage des Programms, ergänzt durch nationale Haushaltsvorschriften und umfangreiche Bestimmungen des Europäischen Sozialfonds Plus, der eine Kofinanzierung des Programms sicherstellt.
Übersicht der Förderung
Höchstbetrag:
Bis zu 100% der zuwendungsfähigen Ausgaben, detailliert als Stipendien (1.000 bis 3.000 €/Monat pro Person, max. 3 Personen), Sachausgaben (bis zu 30.000 €), Coaching (bis zu 5.000 €) und Netzwerkberatung (bis zu 15.000 €).
Einsendeschluss:
31.12.2027
Offen bis:
31.12.2029
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Deutschland (bundesweit)
Förderbereiche:
Planung, Machbarkeitsstudie, Experimentelle Entwicklung, Produktentwicklung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene: National
Finanzierende Stelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
Verwaltet von: Projektträger Jülich (PtJ)
Zusätzliche Partner: Europäischer Sozialfonds Plus (ESF Plus)
Website: Projektträger Jülich (PtJ)