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Stipendien zur Steigerung der Studentenanzahl in primärqualifizierenden Pflegestudiengängen (Pflegestipendienrichtlinie – PflStipR)
Offen

Zuschuss
Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025

Der Freistaat Bayern bietet Stipendien für Studierende primärqualifizierender Pflegestudiengänge an staatlichen oder kirchlichen Hochschulen in Bayern. Ziel ist es, dem Fachkräftemangel in der Pflege entgegenzuwirken und mehr akademisch qualifizierte Pflegefachkräfte für die direkte Versorgung in Bayern zu gewinnen. Das Stipendium unterstützt Studierende ab dem 2. Semester bei der Finanzierung ihrer Lebenshaltungskosten.

Wer wird gefördert

Dieses Stipendium des Freistaats Bayern richtet sich an Studierende eines primärqualifizierenden Pflegestudiengangs an staatlichen oder kirchlichen Hochschulen in Bayern. Ziel ist die Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen Gesundheitsversorgung durch die Gewinnung akademisch qualifizierter Pflegefachkräfte und die Bekämpfung des Fachkräftemangels in der Region.

Was wird gefördert

Das Programm fördert das Absolvieren eines primärqualifizierenden Pflegestudiengangs durch monatliche Zuschüsse zur Deckung der Lebenshaltungskosten. Die Unterstützung richtet sich an Studierende in Vollzeit, um ihnen die Finanzierung ihres Studiums zu erleichtern.

Art und Umfang der Förderung

Dieses Stipendienprogramm bietet eine monatliche Festbetragsförderung zur Deckung der Lebenshaltungskosten während des Studiums. Die Förderung ist auf maximal 36 Monate innerhalb der Regelstudienzeit begrenzt und kann nur einmalig beantragt werden.

Bedingungen und Anforderungen

Die Vergabe des Pflegestipendiums ist an spezifische Bedingungen geknüpft, darunter die Vollzeiteinschreibung in Bayern, das Absolvieren eines Teils des Studiums und der Praxiseinsätze in Bayern sowie eine anschließende mehrjährige Tätigkeit im Freistaat Bayern. Zudem gibt es Regelungen zur Rückzahlung und zu anderen Einkünften.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren für das Pflegestipendium wird zentral über das Bayerische Landesamt für Pflege abgewickelt. Es ist wichtig, den Antrag fristgerecht vor Semesterbeginn einzureichen und alle erforderlichen Unterlagen beizufügen.

Rechtsgrundlage

Das Pflegestipendium basiert auf der Richtlinie über die Vergabe von Stipendien zur Steigerung der Studentenanzahl in primärqualifizierenden Pflegestudiengängen (Pflegestipendienrichtlinie – PflStipR), die vom Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege erlassen wurde. Sie integriert haushaltsrechtliche Bestimmungen und spezifische Gesetze zur Pflege.

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Übersicht der Förderung

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

600,00 €

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

always open

Offen bis

Offen bis:

31.12.2025

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Bayern (Deutschland)

Sektoren

Sektoren:

Gesundheitswesen, Bildung und Berufsbildung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene: Regional

Finanzierende Stelle: Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention

Verwaltet von: Bayerisches Landesamt für Pflege (LfP)

Website: Bayerisches Landesamt für Pflege (LfP)