Digitalisierung Zuschuss EFRE – Heranführungsprojekte
Der Freistaat Sachsen bietet Kleinstunternehmen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) einen Zuschuss zur erstmaligen Umsetzung von Digitalisierungsprojekten an. Das Programm zielt darauf ab, die Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit der sächsischen Wirtschaft durch gezielte Unterstützung bei der digitalen Transformation zu stärken. Gefördert werden unter anderem die Anschaffung von Hard- und Software sowie die Einführung und Schulung digitaler Lösungen.
Wer wird gefördert: Zielgruppen und geografische Reichweite
Dieses Förderprogramm richtet sich an gewerblich tätige Kleinstunternehmen sowie Angehörige der Freien Berufe mit Sitz oder Betriebsstätte im Freistaat Sachsen, die erstmalig ein Digitalisierungsprojekt umsetzen möchten. Das übergeordnete Ziel ist es, die Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit der sächsischen Wirtschaft durch die Stärkung der digitalen Transformation zu verbessern.
Was wird gefördert: Projektarten und förderfähige Ausgaben
Dieses Förderprogramm unterstützt Digitalisierungsprojekte von Kleinstunternehmen, die erstmalig in digitale Transformation einsteigen. Gefördert werden direkte Ausgaben für Planung, Konzipierung, Hard- und Softwareanschaffung sowie Einführung und Schulung der neuen Lösungen, um das Digitalisierungsniveau signifikant zu verbessern.
Art und Umfang der Förderung
Die Förderung erfolgt als Zuschuss für Heranführungsprojekte von Kleinstunternehmen. Der Zuschuss beträgt bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedoch 10.000 Euro, bei einer Projektlaufzeit von bis zu 12 Monaten. Ein Bonus von 10 Prozentpunkten ist bei Tarifbindung oder tarifgleicher Vergütung möglich.
Bedingungen und Anforderungen für Antragsteller
Für die Antragsstellung gelten spezifische rechtliche und finanzielle Bedingungen, darunter die erstmalige Durchführung eines Digitalisierungsprojekts im Unternehmen und die Verpflichtung zur Verbesserung des Digitalisierungsniveaus. Es gibt auch Regelungen bezüglich der Vermeidung persönlicher oder wirtschaftlicher Verflechtungen und der De-minimis-Beihilfen.
Antragsverfahren und Projektabwicklung
Der Antrag ist vor Beginn der Maßnahmen elektronisch über das SAB-Förderportal einzureichen. Nach der Bewilligung sind die tatsächlichen Ausgaben nachzuweisen und ein Sachbericht zur Durchführung des Projekts und zur Verbesserung des Digitalisierungsniveaus einzureichen.
Rechtsgrundlagen des Förderprogramms
Das Förderprogramm basiert auf der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Förderung von Digitalisierungsprojekten, die aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) kofinanziert werden. Diese Richtlinie legt die spezifischen Regeln für die Vergabe der Zuwendungen fest und verweist auf weitere relevante haushaltsrechtliche und EU-rechtliche Bestimmungen.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Höchstbetrag:
10.000 €
Einsendeschluss:
always open
Offen bis:
31.12.2027
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Sachsen (Deutschland)
Art des Vorhabens:
Einzelantragsteller
Förderbereiche:
Planung, Umsetzung, Kapazitätsaufbau
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA)
Verwaltet von:
Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)