Markteinführung Zuschuss EFRE

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Zuschuss

Das Programm „Markteinführung Zuschuss EFRE“ des Freistaates Sachsen unterstützt kleine und mittlere Unternehmen sowie Freie Berufe bei der wirtschaftlichen Verwertung innovativer Produkte, Verfahren und Dienstleistungen. Es bietet einen Zuschuss zur Überführung von Forschungs- und Entwicklungsergebnissen in marktfähige Anwendungen. Dies stärkt die sächsische Wirtschaft und fördert Innovationen im Rahmen des EFRE-Programms 2021 bis 2027.

Wer wird gefördert

Das Förderprogramm „Markteinführung Zuschuss EFRE“ richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Angehörige der Freien Berufe mit Sitz oder Betriebsstätte im Freistaat Sachsen. Ziel ist es, die Wettbewerbsfähigkeit der sächsischen Wirtschaft zu stärken und die wirtschaftliche Verwertung technischer und nicht technischer Innovationen zu unterstützen. Projekte müssen in Sachsen umgesetzt werden und zur Stärkung der Innovationsstrategie des Freistaates beitragen.

Was wird gefördert

Der Fördergegenstand sind Projekte zur Markteinführung innovativer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen oder zur Anpassung bestehender Angebote mit dem Ziel wesentlicher Verbesserungen. Die Innovationen müssen auf Forschungs- und Entwicklungsergebnissen basieren und dürfen vor Antragstellung noch nicht am Markt angeboten worden sein. Die Förderung umfasst sowohl direkte als auch pauschalierte indirekte Kosten für die Markteinführung.

Art und Umfang der Förderung

Die Förderung erfolgt als Projektförderung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses im Rahmen einer Anteilsfinanzierung. Die Höhe des Zuschusses ist an die Unternehmensgröße und das Alter des Unternehmens gekoppelt, mit möglichen Boni für tarifgebundene Unternehmen oder Projekte mit ökologischer Nachhaltigkeit. Die förderfähigen Ausgaben sind begrenzt, wobei auch eine Mindestgrenze gilt.

Bedingungen und Anforderungen

Antragsteller müssen bestimmte rechtliche und inhaltliche Voraussetzungen erfüllen, um gefördert zu werden. Dazu gehören der Innovationsgehalt des Vorhabens, die Nutzungsrechte an den FuE-Ergebnissen und eine schlüssige Markteinführungsplanung. Das Programm unterliegt zudem spezifischen EU-Beihilfevorschriften wie der De-minimis-Verordnung und der AGVO. Bei der Vergabe von Mitteln besteht kein Rechtsanspruch.

Antragsprozess

Der Antrag auf Förderung muss vor Beginn der Maßnahme elektronisch über das SAB-Förderportal eingereicht werden. Die Sächsische Aufbaubank (SAB) stellt die dafür notwendigen Formulare bereit. Für den Verwendungsnachweis sind die tatsächlichen Ausgaben zu belegen, wobei indirekte Kosten pauschal abgerechnet werden.

Rechtsgrundlagen

Das Förderprogramm basiert auf der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Förderung von aus dem EFRE mitfinanzierten Vorhaben der Markteinführung innovativer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen (FRL MEP-Z). Es unterliegt zudem weiteren maßgeblichen landes- und EU-rechtlichen Bestimmungen, die die Vergabe und Verwaltung der Beihilfen regeln.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

200.000 €

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

always open

Offen bis

Offen bis:

31.12.2027

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Sachsen (Deutschland)

Sektoren

Sektoren:

Forschung und Entwicklung, Dienstleistungssektor, Kreativwirtschaft, Sonstige

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Einzelantragsteller

Förderbereiche

Förderbereiche:

Markteinführung, Produktentwicklung, Machbarkeitsstudie, Prototypenentwicklung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA)

Verwaltet von:

Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)

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