Leuchtturmprojekt Donaueinzugsgebiet – Schutz und Wiederherstellung von Feuchtgebieten, Überschwemmungsgebieten, Küstenfeuchtgebieten und Salzwiesen sowie ihrer Biodiversität
Die Leuchtturm-Initiative Donaueinzugsgebiet im Rahmen von Horizont Europa zielt darauf ab, kritische Süßwasser- und Küstenökosysteme im Donaueinzugsgebiet und im angrenzenden Schwarzmeerraum zu schützen und wiederherzustellen. Diese Förderung unterstützt groß angelegte Demonstrationsmaßnahmen zur Wiederherstellung von Feuchtgebieten, Überschwemmungsgebieten und Salzwiesen mittels naturbasierter Lösungen. Sie betont die Umkehrung der Umweltzerstörung, die Verbesserung der Widerstandsfähigkeit gegenüber Extremereignissen und die Förderung sozioökonomischer Übergänge durch lokales Engagement.
Wer wird gefördert
Die Leuchtturm-Initiative Donaueinzugsgebiet richtet sich an ein breites Spektrum von Einrichtungen in der gesamten Europäischen Union und den assoziierten Ländern, mit einem primären Fokus auf das Donaueinzugsgebiet und den angrenzenden Schwarzmeerraum. Das Programm zielt darauf ab, lebenswichtige Feuchtgebiete und ihre Biodiversität zu schützen und wiederherzustellen, um so zu wichtigen Umweltzielen der EU beizutragen.
Was wird gefördert
Das Programm finanziert groß angelegte Demonstrationsmaßnahmen, die sich auf die ökologische Wiederherstellung in Süßwasser- und Küstenumgebungen konzentrieren. Projekte sollten verschiedene Umweltherausforderungen angehen und zu nachhaltigen Managementpraktiken und sozioökonomischen Vorteilen beitragen.
Art und Umfang der Förderung
Diese EU-Förderung bietet erhebliche finanzielle Unterstützung für groß angelegte Innovationsmaßnahmen im Rahmen von Horizont Europa. Sie betont kollaborative Projekte und umfasst Mechanismen zur finanziellen Unterstützung Dritter, um ihre Wirkung zu erweitern.
Bedingungen und Anforderungen
Antragsteller und Begünstigte müssen spezifische Bedingungen und Anforderungen hinsichtlich Förderfähigkeit, Konsortiumsbildung, Budgetmanagement und operationellen Bestimmungen einhalten, um die Einhaltung der EU-Rahmenbedingungen zu gewährleisten und die Projektwirkung zu maximieren.
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren für diesen Aufruf ist abgeschlossen. Es umfasste ein einstufiges Einreichungsverfahren, wobei die Bewertungsergebnisse nach Ablauf der Frist mitgeteilt wurden. Für die finanzielle Unterstützung Dritter stellen spezifische Leitlinien eine faire und transparente Auswahl sicher.
Rechtsgrundlage
Das Leuchtturmprogramm Donaueinzugsgebiet ist fest im rechtlichen Rahmen von Horizont Europa, dem primären Forschungs- und Innovationsförderprogramm der EU, verankert und wird durch eine Reihe von Verordnungen und Politikdokumenten geregelt.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Geschlossen
Höchstbetrag:
10.000.000 €
Förderbudget:
10.000.000 €
Offen bis:
31.12.2030
Vergabekanal:
Rahmenprogramm-Ausschreibung
Region:
Donaueinzugsgebiet, Schwarzmeerraum und Mitgliedstaaten der Europäischen Union und assoziierte Länder
Sektoren:
Umwelt- und Klimaschutz, Forschung und Entwicklung, Wasser- und Abfallwirtschaft, Sozialunternehmen, Sonstige
Begünstigte:
Landwirtschaft, Forstwirtschaft & Fischerei, Umwelt- und Klimaschutz
Art des Vorhabens:
Konsortium erforderlich
Förderbereiche:
Piloterprobung, Umsetzung, Skalierung, Kommerzialisierung, Sensibilisierungskampagnen, Kapazitätsaufbau, Monitoring, Evaluierung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Europäische Union
Finanzierende Stelle:
Europäische Kommission
Website: