Leuchtturm Donauraum – Schutz und Wiederherstellung von Feuchtgebieten, Überschwemmungsgebieten, Küstenfeuchtgebieten und Salzwiesen sowie deren Biodiversität
Das Leuchtturmprogramm Donauraum ist eine gezielte Initiative im Rahmen von Horizont Europa, die darauf abzielt, kritische Süßwasserökosysteme zu schützen und wiederherzustellen. Dieses Programm möchte die Zerstörung von Feuchtgebieten, Überschwemmungsgebieten, Küstenfeuchtgebieten und Salzwiesen rückgängig machen und so maßgeblich zu Europas grünen Zielen beitragen. Es kombiniert auf einzigartige Weise groß angelegte Demonstrationsaktivitäten mit dem Kapazitätsaufbau in assoziierten Regionen, wodurch nachhaltige sozioökonomische Übergänge gefördert werden.
Wer wird gefördert: Teilnahmeberechtigte & Ziele
Das Leuchtturmprogramm Donauraum richtet sich an eine vielfältige Gruppe von Einrichtungen und Einzelpersonen, die sich der ökologischen Wiederherstellung in bestimmten geografischen Gebieten innerhalb der EU und assoziierten Ländern verschrieben haben. Das Kernziel des Programms ist die Revitalisierung gefährdeter Feuchtgebiet-Ökosysteme, die Verbesserung der Biodiversität und Klimaresilienz bei gleichzeitiger Unterstützung lokaler Wirtschaften.
Was wird gefördert: Projektfokus & Phasen
Dieses Programm fördert gezielt Projekte und Aktivitäten, die sich auf den Umweltschutz und die Wiederherstellung aquatischer Ökosysteme konzentrieren, mit starkem Schwerpunkt auf praktischen, nachweisbaren Lösungen. Es zielt auf verschiedene Phasen der Projektentwicklung ab, um eine umfassende Wirkung zu gewährleisten, von ersten Forschungsanwendungen bis zur Markteinführung.
Art und Umfang der Förderung
Die finanzielle Unterstützung für das Leuchtturmprogramm Donauraum wird primär als Zuschüsse, insbesondere als 'Innovationsmaßnahmen', mit einem dedizierten Budget für dieses Thema angeboten. Während die übergeordnete Projektlaufzeit mit den Missionsphasen übereinstimmt, gelten spezifische Förderbeträge für bestimmte Begünstigte.
Bedingungen und Anforderungen
Antragsteller und Begünstigte des Leuchtturmprogramms Donauraum müssen spezifische Bedingungen bezüglich Antragstellung, Konsortiumsbildung und Budgetverwaltung einhalten. Wichtige Bestimmungen betonen auch die Zusammenarbeit und den Datenaustausch.
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren für das Leuchtturmprogramm Donauraum umfasst eine einstufige Einreichung mit einem klaren Bewertungsrahmen. Antragsteller werden durch offizielle Dokumentationen und Portale zu allen Verfahrensdetails geleitet.
Rechtsgrundlage
Das Leuchtturmprogramm Donauraum ist fest in einem robusten rechtlichen und politischen Rahmen verankert und leitet seine Autorität aus wichtigen EU-Verordnungen und strategischen Dokumenten ab, die zur Erreichung seiner Umweltziele konzipiert wurden.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Geschlossen
Höchstbetrag:
100.000 €
Förderbudget:
10.000.000 €
Einsendeschluss:
27.09.2022
Vergabekanal:
Rahmenprogramm-Ausschreibung
Region:
Das Programm konzentriert sich auf das Donauraum und das angrenzende Schwarzmeergebiet. Demonstrationsaktivitäten müssen in mindestens drei verschiedenen EU-Mitgliedstaaten und/oder assoziierten Ländern innerhalb des Donauraums stattfinden. 'Assoziierte Regionen', die von der Finanziellen Unterstützung Dritter profitieren, müssen sich in Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern befinden, die nicht Teil des Projektkonsortiums sind.
Sektoren:
Umwelt- und Klimaschutz, Forschung und Entwicklung, Dienstleistungssektor, Landwirtschaft und Agrarwirtschaft
Art des Vorhabens:
Konsortium erforderlich
Förderbereiche:
Piloterprobung, Skalierung, Kommerzialisierung, Umsetzung, Angewandte Forschung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Europäische Union
Finanzierende Stelle:
Europäische Kommission
Website: