Förderrichtlinien und Grundsätze für Projekte der EKSH

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Zuschuss

Die Gesellschaft für Energie und Klimaschutz Schleswig-Holstein (EKSH) bietet Zuschüsse für Projekte in den Bereichen Energie und Umweltschutz an. Ziel ist die Förderung von Wissenschaft, Forschung und Bildung sowie die Unterstützung von Maßnahmen zur Energieeffizienz, nachhaltiger Mobilität und Öffentlichkeitsarbeit, um den Satzungszweck der EKSH zu erfüllen. Die Förderung richtet sich primär an natürliche und juristische Personen, insbesondere Bildungs-, Forschungs- und Beratungseinrichtungen in Schleswig-Holstein.

Wer wird gefördert

Die EKSH-Förderung richtet sich an natürliche und juristische Personen, insbesondere Bildungs-, Forschungs- und Beratungseinrichtungen in Schleswig-Holstein. Projekte müssen dem Satzungszweck der EKSH dienen und dürfen keine erwerbswirtschaftlichen Zwecke verfolgen, wobei Wissenstransfer und praktische Anwendung bei Forschungs- und Entwicklungsprojekten wichtig sind.

Was wird gefördert

Gefördert werden Projekte in den Schwerpunktthemen Energie und Umweltschutz, die Forschung, Entwicklung, Demonstration, Bildung und Beratung umfassen. Förderfähig sind alle direkt projektbezogenen Ausgaben wie Investitionen, Sachmittel und Personalkosten, während Ersatzbeschaffungen und bereits öffentlich finanzierte Güter ausgeschlossen sind.

Art und Umfang der Förderung

Die EKSH gewährt Zuschüsse, die bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten abdecken können. Die Förderung erfolgt als Anteils- oder Vollfinanzierung und ist in der Regel auf maximal drei Jahre befristet, wobei keine dauerhafte Unterstützung von Institutionen vorgesehen ist.

Bedingungen und Anforderungen

Wesentliche Bedingungen umfassen den nicht-erwerbswirtschaftlichen Charakter des Projekts und die Notwendigkeit des Wissenstransfers bei FuE-Vorhaben. Eine Zusammenarbeit mit Wirtschaftspartnern ist für FuE-Projekte erwünscht. Projekte dürfen nicht vor der Antragstellung begonnen haben, es sei denn, die EKSH hat dies ausdrücklich schriftlich genehmigt.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren setzt einen schriftlichen Antrag voraus, der in der Regel formlos und jederzeit eingereicht werden kann, sofern keine spezifischen Ausschreibungstermine festgelegt sind. Die Entscheidung über die Förderanträge obliegt der Gesellschafterversammlung und Geschäftsführung der EKSH, wobei externe Beratung hinzugezogen werden kann.

Rechtsgrundlage

Die Förderung durch die EKSH basiert auf den „Förderrichtlinien und Grundsätzen für Projekte der EKSH“ vom 15. Dezember 2016. Diese Richtlinien orientieren sich an den Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung gemäß § 107 des Landesverwaltungsgesetzes und sind auf der Internetseite der EKSH veröffentlicht.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

always open

Offen bis

Offen bis:

Ongoing

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Schleswig-Holstein (Germany)

Sektoren

Sektoren:

Energieerzeugung und -versorgung, Erneuerbare Energien, Umwelt- und Klimaschutz, Informations- und Kommunikationstechnologie, Bildung und Berufsbildung, Forschung und Entwicklung, Dienstleistungssektor

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Optionales Konsortium

Förderbereiche

Förderbereiche:

Angewandte Forschung, Experimentelle Entwicklung, Piloterprobung, Machbarkeitsstudie, Produktentwicklung, Prozessoptimierung, Markteinführung, Dienstleistungserbringung, Kapazitätsaufbau, Sensibilisierungskampagnen, Evaluierung, Sonstige

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Gesellschaft für Energie und Klimaschutz Schleswig-Holstein (EKSH)

Verwaltet von:

Gesellschaft für Energie und Klimaschutz Schleswig-Holstein GmbH (EKSH)

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