Förderrichtlinien und Grundsätze für Projekte der EKSH
Die Gesellschaft für Energie und Klimaschutz Schleswig-Holstein (EKSH) bietet Zuschüsse für Projekte in den Bereichen Energie und Umweltschutz an. Ziel ist die Förderung von Wissenschaft, Forschung und Bildung sowie die Unterstützung von Maßnahmen zur Energieeffizienz, nachhaltiger Mobilität und Öffentlichkeitsarbeit, um den Satzungszweck der EKSH zu erfüllen. Die Förderung richtet sich primär an natürliche und juristische Personen, insbesondere Bildungs-, Forschungs- und Beratungseinrichtungen in Schleswig-Holstein.
Wer wird gefördert
Die EKSH-Förderung richtet sich an natürliche und juristische Personen, insbesondere Bildungs-, Forschungs- und Beratungseinrichtungen in Schleswig-Holstein. Projekte müssen dem Satzungszweck der EKSH dienen und dürfen keine erwerbswirtschaftlichen Zwecke verfolgen, wobei Wissenstransfer und praktische Anwendung bei Forschungs- und Entwicklungsprojekten wichtig sind.
Was wird gefördert
Gefördert werden Projekte in den Schwerpunktthemen Energie und Umweltschutz, die Forschung, Entwicklung, Demonstration, Bildung und Beratung umfassen. Förderfähig sind alle direkt projektbezogenen Ausgaben wie Investitionen, Sachmittel und Personalkosten, während Ersatzbeschaffungen und bereits öffentlich finanzierte Güter ausgeschlossen sind.
Art und Umfang der Förderung
Die EKSH gewährt Zuschüsse, die bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten abdecken können. Die Förderung erfolgt als Anteils- oder Vollfinanzierung und ist in der Regel auf maximal drei Jahre befristet, wobei keine dauerhafte Unterstützung von Institutionen vorgesehen ist.
Bedingungen und Anforderungen
Wesentliche Bedingungen umfassen den nicht-erwerbswirtschaftlichen Charakter des Projekts und die Notwendigkeit des Wissenstransfers bei FuE-Vorhaben. Eine Zusammenarbeit mit Wirtschaftspartnern ist für FuE-Projekte erwünscht. Projekte dürfen nicht vor der Antragstellung begonnen haben, es sei denn, die EKSH hat dies ausdrücklich schriftlich genehmigt.
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren setzt einen schriftlichen Antrag voraus, der in der Regel formlos und jederzeit eingereicht werden kann, sofern keine spezifischen Ausschreibungstermine festgelegt sind. Die Entscheidung über die Förderanträge obliegt der Gesellschafterversammlung und Geschäftsführung der EKSH, wobei externe Beratung hinzugezogen werden kann.
Rechtsgrundlage
Die Förderung durch die EKSH basiert auf den „Förderrichtlinien und Grundsätzen für Projekte der EKSH“ vom 15. Dezember 2016. Diese Richtlinien orientieren sich an den Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung gemäß § 107 des Landesverwaltungsgesetzes und sind auf der Internetseite der EKSH veröffentlicht.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Höchstbetrag:
bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten
Einsendeschluss:
always open
Offen bis:
Ongoing
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Schleswig-Holstein (Germany)
Sektoren:
Energieerzeugung und -versorgung, Erneuerbare Energien, Umwelt- und Klimaschutz, Informations- und Kommunikationstechnologie, Bildung und Berufsbildung, Forschung und Entwicklung, Dienstleistungssektor
Art des Vorhabens:
Optionales Konsortium
Förderbereiche:
Angewandte Forschung, Experimentelle Entwicklung, Piloterprobung, Machbarkeitsstudie, Produktentwicklung, Prozessoptimierung, Markteinführung, Dienstleistungserbringung, Kapazitätsaufbau, Sensibilisierungskampagnen, Evaluierung, Sonstige
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Gesellschaft für Energie und Klimaschutz Schleswig-Holstein (EKSH)
Verwaltet von:
Gesellschaft für Energie und Klimaschutz Schleswig-Holstein GmbH (EKSH)