HWT Energie und Klimaschutz

Zuletzt aktualisiert: 5.6.2025
Zuschuss

Das EKSH-Förderprogramm „HWT Energie und Klimaschutz“ unterstützt Hochschulen und Forschungseinrichtungen in Schleswig-Holstein bei Projekten der angewandten Forschung und Entwicklung im Bereich Energie und Klimaschutz. Es fördert den Wissenstransfer in die Praxis, insbesondere durch Kooperationen mit regionalen Unternehmen. Dies ermöglicht die Bearbeitung relevanter Fragestellungen für die Wirtschaft Schleswig-Holsteins mit einem Fokus auf angewandte Wissenschaft.

Wer wird gefördert

Dieses Förderprogramm richtet sich an Hochschulen und Forschungseinrichtungen in Schleswig-Holstein, die in Kooperation mit regionalen Unternehmen und anderen Partnern Projekte im Bereich Energie und Klimaschutz durchführen möchten. Ziel ist es, wissenschaftliche Erkenntnisse in die Praxis zu transferieren und die regionale Wirtschaft zu stärken.

Was wird gefördert

Das Förderprogramm unterstützt Projekte der angewandten Forschung und Entwicklung sowie des Wissenstransfers, die sich auf das Fachgebiet Energie und Klimaschutz in Schleswig-Holstein konzentrieren. Förderfähig sind Personal- und Sachausgaben sowie Investitionen in projektspezifische Geräte. Firmenförderung, Produktentwicklung und Auftragsforschung sind ausgeschlossen.

Art und Umfang der Förderung

Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss. Die Fördersätze variieren je nach Art des Kooperationspartners, mit einem Höchstsatz für junge Unternehmen. Die maximale Gesamtförderung pro Projekt ist begrenzt, und die Projektlaufzeit ist in der Regel auf 24 Monate festgelegt.

Bedingungen und Anforderungen

Um eine Förderung zu erhalten, müssen Projekte in Kooperation zwischen Hochschulen und Unternehmen durchgeführt werden und Relevanz für die schleswig-holsteinische Wirtschaft aufweisen. Es gelten spezifische Bedingungen bezüglich der Projektinhalte und der finanziellen Beteiligung der Kooperationspartner. Die Einhaltung der Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung ist obligatorisch.

Antragsverfahren

Anträge für das HWT Energie und Klimaschutz Programm sind schriftlich zu bestimmten Stichtagen bei der EKSH einzureichen. Die Projektauswahl erfolgt durch eine Jury, die die fachlich-wissenschaftliche Qualität, die Innovationshöhe und die Relevanz für Schleswig-Holstein bewertet. Die Entscheidung über die Bewilligung trifft die Geschäftsführung der EKSH auf Grundlage der Juryempfehlungen.

Rechtsgrundlage

Die Grundlage des Förderprogramms „HWT Energie und Klimaschutz“ bildet die gleichnamige Richtlinie der Gesellschaft für Energie und Klimaschutz Schleswig-Holstein GmbH (EKSH) vom 4. Dezember 2023. Diese Richtlinie definiert die Ziele, Antragsteller, Förderbedingungen und -kriterien des Programms.

Ähnliche Programme

#HWT Energie Klimaschutz#Förderprogramm Schleswig-Holstein#Hochschulforschung#angewandte Forschung#Wissenstransfer#Klimaschutz Projekte#Energieeffizienz#Forschungsförderung#Kooperation Unternehmen#Zuschuss SH#Pilotprojekte Energie#regionale Wirtschaft#Projektförderung Hochschulen#Energieversorgung#Nachhaltigkeit SH#EKSH Förderung#Innovationsförderung

Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

175.000 €

Vergabekanal

Vergabekanal:

Wettbewerbliche Ausschreibung

Region

Region:

Schleswig-Holstein

Sektoren

Sektoren:

Energieerzeugung und -versorgung, Erneuerbare Energien, Umwelt- und Klimaschutz, Forschung und Entwicklung

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Konsortium erforderlich

Förderbereiche

Förderbereiche:

Angewandte Forschung, Experimentelle Entwicklung, Piloterprobung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Gesellschaft für Energie und Klimaschutz Schleswig-Holstein GmbH (EKSH), Land Schleswig-Holstein

Verwaltet von:

Gesellschaft für Energie und Klimaschutz Schleswig-Holstein GmbH (EKSH)

0 x 0
XS