Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR)

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Zuschuss

Das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) Baden-Württemberg bietet Zuschüsse für nachhaltige Investitionen zur Stärkung ländlicher Gemeinden. Es fördert gezielt Projekte in den Bereichen Wohnen, Grundversorgung, Arbeiten und Gemeinschaftseinrichtungen, um die dezentrale Wirtschaftsstruktur zu erhalten und die Lebensqualität zu verbessern. Das Programm zeichnet sich durch seinen mehrstufigen, kommunal verankerten Ansatz und die Berücksichtigung von EU-Beihilferegeln aus.

Wer wird gefördert?

Das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) fördert nachhaltige Investitionen und strukturverbessernde Maßnahmen in Gemeinden Baden-Württembergs. Es richtet sich an eine breite Palette von Antragstellenden, darunter Gemeinden, Unternehmen und Privatpersonen, mit dem Ziel, lokale Strukturen zu stärken, die wohnortnahe Grundversorgung zu sichern und zukunftsfähige Arbeitsplätze zu erhalten oder zu schaffen.

Was wird gefördert?

Das ELR unterstützt vielfältige Projekte, die auf die strukturelle Verbesserung ländlicher Räume abzielen. Die Förderung konzentriert sich auf die Schwerpunkte Wohnen, Grundversorgung, Arbeiten und Gemeinschaftseinrichtungen, wobei ein besonderer Fokus auf nachhaltige Bauweisen und die Reaktivierung von Brachflächen gelegt wird. Auch Maßnahmen zur Vorbereitung und Begleitung investiver Projekte durch Gemeinden sind zuwendungsfähig.

Art und Umfang der Förderung

Die Förderung erfolgt als Zuschuss, dessen Höhe sich nach der Art des Projekts und seiner Beihilferelevanz richtet. Die Fördersätze variieren, und es gibt festgelegte Maximalbeträge pro Projekt sowie eine Mindestgrenze für die Bewilligung.

Bedingungen und Anforderungen

Die ELR-Förderung ist an spezifische Voraussetzungen geknüpft, die von der Art der Antragstellenden und des Vorhabens abhängen. Dazu gehören die Verpflichtung zur Vorlage von Entwicklungskonzepten, die Einhaltung von EU-Beihilferegeln, und der Beginn des Vorhabens erst nach Bewilligung.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren für das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) ist mehrstufig und beginnt in der Regel mit einem Aufnahmeantrag der Gemeinde. Nach positiver Einplanung können Unternehmen ihre konkreten Förderanträge bei der L-Bank einreichen. Ein Koordinierungsausschuss prüft und bewertet die Anträge zur Sicherstellung der Programmziele.

Rechtsgrundlagen

Das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) ist rechtlich in einer Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg verankert und unterliegt zudem umfassenden EU-Beihilferegelungen sowie nationalen Gesetzen zur Haushaltsführung und Agrarstruktur.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

750.000 €

Offen bis

Offen bis:

31.12.2028

Vergabekanal

Vergabekanal:

Rahmenprogramm-Ausschreibung

Region

Region:

Baden-Württemberg (Deutschland)

Sektoren

Sektoren:

Dienstleistungssektor, Bauwesen und Baustoffe, Informations- und Kommunikationstechnologie, Erneuerbare Energien, Gesundheitswesen, Umwelt- und Klimaschutz, Forschung und Entwicklung, Verkehr und Logistik, Kreativwirtschaft, Landwirtschaft und Agrarwirtschaft

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Optionales Konsortium

Förderbereiche

Förderbereiche:

Umsetzung, Planung, Infrastruktur, Prozessoptimierung, Produktentwicklung, Machbarkeitsstudie

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg, Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER), Gemeinschaftsaufgabe Agrar- und Küstenschutz (GAK)

Verwaltet von:

zuständiges Regierungspräsidium in Baden-Württemberg, L-Bank

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