Umsetzung der Entwicklungsstrategie LEADER 2014–2020 (VwV LEADER)

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Zuschuss

Das Förderprogramm "Umsetzung der Entwicklungsstrategie LEADER 2014–2020" des Landes Baden-Württemberg unterstützt öffentliche und private Vorhaben im ländlichen Raum. Es zielt darauf ab, regionale Entwicklungsstrategien von LEADER-Aktionsgruppen umzusetzen und die Zusammenarbeit innerhalb Deutschlands und im europäischen Ausland zu fördern. Diese Initiative trägt zur Stärkung der regionalen Wirtschaft, Kultur und des natürlichen Erbes bei.

Wer wird gefördert

Die Förderung richtet sich an Akteure im ländlichen Raum Baden-Württembergs, die Projekte zur Umsetzung regionaler Entwicklungsstrategien initiieren. Ziel ist die Stärkung der regionalen Wirtschaft, Infrastruktur und Lebensqualität, unter besonderer Berücksichtigung von Frauen im ländlichen Raum sowie Naturschutz und Kultur.

Was wird gefördert

Das Programm unterstützt eine breite Palette von Vorhaben im ländlichen Raum, die die lokale Wirtschaft, Infrastruktur, Kultur und das natürliche Erbe stärken. Hierzu zählen Projekte von der Unternehmensgründung bis hin zu Naturschutzmaßnahmen und Regionalmanagement.

Art und Umfang der Förderung

Die Förderung erfolgt als Zuschuss zur Projektförderung in Form einer Anteilsfinanzierung. Die maximale Gesamtfördersumme für ein Vorhaben ist auf 1 Million Euro begrenzt, wobei die Fördersätze je nach Maßnahme variieren und von den LEADER-Aktionsgruppen festgelegt werden.

Bedingungen und Anforderungen

Die Bewilligung von Förderungen ist an spezifische Voraussetzungen gebunden, die eine enge Anbindung an die regionalen Entwicklungsstrategien der LEADER-Aktionsgruppen erfordern. Es gelten zudem besondere Bestimmungen hinsichtlich Beihilferegeln, Budgetgrenzen und Zweckbindungsfristen.

Antragsverfahren

Der Antragsprozess für LEADER-Projekte beginnt mit der Einreichung eines Projektantrags beim Regionalmanagement der zuständigen LEADER-Aktionsgruppe. Nach positivem Beschluss durch den Auswahlausschuss der LAG und anschließender Prüfung durch das Regierungspräsidium erfolgt die Aufforderung zur Einreichung des Förderantrags.

Rechtsgrundlage

Die Förderrichtlinie basiert auf einer Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Ländlichen Raum Baden-Württemberg und wird durch eine Reihe von EU-Verordnungen und nationalen Gesetzen untermauert, die den Rahmen für die ländliche Entwicklung und die Strukturfonds bilden.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

1.000.000 €

Offen bis

Offen bis:

31.12.2025

Vergabekanal

Vergabekanal:

Zuschüsse im Rahmen der geteilten Mittelverwaltung

Region

Region:

Baden-Württemberg

Sektoren

Sektoren:

Landwirtschaft und Agrarwirtschaft, Tourismus, Dienstleistungssektor, Kreativwirtschaft, Umwelt- und Klimaschutz, Sozialunternehmen

Begünstigte

Begünstigte:

Landwirtschaft, ländliche Entwicklung, Fremdenverkehr, Dienstleistung, Kunst und Kultur, Naturschutz, Frauenförderung

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Optionales Konsortium

Förderbereiche

Förderbereiche:

Produktentwicklung, Markteinführung, Planung, Umsetzung, Infrastruktur, Kapazitätsaufbau

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg

Verwaltet von:

zuständiges Regierungspräsidium in Baden-Württemberg, Regionalmanagement der jeweiligen LEADER-Aktionsgruppe

Zusätzliche Partner:

LEADER-Aktionsgruppen

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