Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (Zuschuss) – Förderung von Querschnittstechnologien (Modul 1)

Zuletzt aktualisiert: 5.6.2025
Zuschuss

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) unterstützt Unternehmen in Deutschland dabei, ihre Energie- und Ressourceneffizienz zu steigern und Treibhausgasemissionen zu reduzieren. Dieses Programm ermöglicht es, Investitionen in hocheffiziente Technologien und Optimierungsmaßnahmen entweder als direkten Zuschuss oder als Tilgungszuschuss zu erhalten. Ziel ist die Förderung einer nachhaltigeren und klimafreundlicheren Wirtschaft in Deutschland.

Wer wird gefördert

Das Förderprogramm richtet sich an Unternehmen in Deutschland, die Investitionen zur Steigerung ihrer Energie- und Ressourceneffizienz sowie zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen planen. Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) werden bei der Neuanschaffung oder dem Ersatz hocheffizienter Anlagen unterstützt.

Was wird gefördert

Das Programm fördert eine breite Palette von Maßnahmen und Investitionen in Energie- und Ressourceneffizienz, von spezifischen Technologien bis hin zu umfassenden Transformationsplänen. Der Fokus liegt auf der Optimierung von Anlagen und Prozessen zur Reduzierung des Energie- und Ressourcenbedarfs.

Art und Umfang der Finanzierung

Das Programm bietet finanzielle Unterstützung in Form von Zuschüssen oder Tilgungszuschüssen. Die genaue Höhe der Förderung ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft, ein maximaler Förderbetrag wird nicht explizit genannt.

Bedingungen und Anforderungen

Um eine Förderung im Rahmen dieses Programms zu erhalten, müssen Unternehmen bestimmte Antrags- und Umsetzungsbedingungen erfüllen. Die Antragstellung ist vor Beginn der Maßnahme obligatorisch. Es gelten die Vorgaben der Förderrichtlinie des BMWK und des BAFA-Merkblatts.

Antragsverfahren

Der Antragsprozess erfordert eine Einreichung vor Projektbeginn. Die Verwaltung und Bearbeitung der Anträge erfolgt über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Rechtsgrundlage

Die Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft basiert auf einer spezifischen Förderrichtlinie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz, die im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

always open

Offen bis

Offen bis:

31.12.2028

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Deutschland

Sektoren

Sektoren:

Energieerzeugung und -versorgung, Erneuerbare Energien, Umwelt- und Klimaschutz, Dienstleistungssektor

Begünstigte

Begünstigte:

Unternehmen

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Einzelantragsteller

Förderbereiche

Förderbereiche:

Planung, Prozessoptimierung, Umsetzung, Infrastruktur

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

National

Finanzierende Stelle:

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)

Verwaltet von:

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

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