Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (Zuschuss) – Förderung der Elektrifizierung von Kleinen Unternehmen (Modul 6)

Zuletzt aktualisiert: 5.6.2025
Zuschuss

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) unterstützt Unternehmen deutschlandweit bei der Steigerung der Energie- und Ressourceneffizienz sowie der Reduzierung von Treibhausgas-Emissionen. Dieses Programm bietet Zuschüsse für gezielte Investitionen, darunter die Elektrifizierung von Anlagen, um ökologische und ökonomische Nachhaltigkeit zu fördern.

Wer wird gefördert

Das Programm richtet sich an Unternehmen in Deutschland und zielt darauf ab, die Energie- und Ressourceneffizienz zu steigern sowie Treibhausgasemissionen zu senken. Insbesondere kleine Unternehmen werden bei der Umstellung auf elektrische Energie unterstützt.

Was wird gefördert

Gefördert werden eine breite Palette von Maßnahmen zur Energie- und Ressourceneffizienz, darunter Investitionen in Querschnittstechnologien, die Umstellung auf erneuerbare Prozesswärme und die Elektrifizierung von Anlagen, insbesondere in kleinen Unternehmen. Auch die Planung und Optimierung von Energieprozessen sind förderfähig.

Art und Umfang der Förderung

Die Förderung erfolgt wahlweise als direkter Zuschuss über das BAFA oder als Tilgungszuschuss in Kombination mit einem zinsverbilligten Kredit der KfW. Es gibt keine Angabe zu maximalen Fördersummen pro Projekt, jedoch ist die Antragstellung bis Ende 2028 möglich.

Bedingungen und Anforderungen

Die Antragstellung muss vor Beginn der Maßnahme erfolgen. Das Programm unterliegt spezifischen Richtlinien des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz, die Details zu den förderfähigen Maßnahmen und Prozessen enthalten.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren ist bis zum 31. Dezember 2028 geöffnet und erfolgt über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Die Einreichung muss vor dem Projektbeginn erfolgen.

Rechtsgrundlage

Die Grundlage für das Förderprogramm bildet die Bekanntmachung der Förderrichtlinie für die Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft vom 25. Januar 2024, veröffentlicht im Bundesanzeiger. Ergänzend dazu gibt es ein detailliertes Merkblatt des BAFA.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Offen bis

Offen bis:

31.12.2028

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Deutschland

Sektoren

Sektoren:

Energieerzeugung und -versorgung, Erneuerbare Energien, Umwelt- und Klimaschutz, Sonstige

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Einzelantragsteller

Förderbereiche

Förderbereiche:

Umsetzung, Prozessoptimierung, Planung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

National

Finanzierende Stelle:

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)

Verwaltet von:

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

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