Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (Kredit) – Förderung von Querschnittstechnologien (Modul 1)

Zuletzt aktualisiert: 11.6.2025
Darlehen

Die Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft unterstützt Unternehmen in Deutschland bei Investitionen zur Steigerung der Effizienz und zur Reduzierung von Treibhausgas-Emissionen. Das Programm wird wahlweise als direkter Zuschuss (BAFA) oder als zinsverbilligter Kredit mit Tilgungszuschuss (KfW) angeboten. Es fördert diverse Maßnahmen von Querschnittstechnologien bis zur Elektrifizierung.

Wer wird gefördert?

Dieses Förderprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) zielt darauf ab, Unternehmen in Deutschland bei der Steigerung ihrer Energie- und Ressourceneffizienz sowie der Reduzierung von Treibhausgas-Emissionen zu unterstützen. Die Förderung richtet sich an eine breite Palette von Unternehmen, die in entsprechende Maßnahmen investieren möchten, mit einem besonderen Fokus auf kleine und mittlere Unternehmen in spezifischen Anwendungsbereichen.

Was wird gefördert?

Das Programm unterstützt eine Vielzahl von Maßnahmen, die auf die Optimierung von Energie- und Ressourcenverbrauch sowie die Reduktion von Emissionen in industriellen und gewerblichen Anwendungen abzielen. Dies umfasst Investitionen in Technologien, Prozessoptimierungen und strategische Planung für eine nachhaltigere Wirtschaftsweise.

Art und Umfang der Förderung

Die Förderung wird als zinsverbilligter Kredit in Verbindung mit einem Tilgungszuschuss über die KfW oder als direkter Zuschuss über das BAFA gewährt. Detaillierte Angaben zur maximalen Förderhöhe oder spezifischen Fördersätzen sind im bereitgestellten Dokument nicht enthalten. Die Antragstellung ist bis Ende 2028 möglich, was den zeitlichen Rahmen des Programms festlegt.

Bedingungen und Anforderungen

Für die Antragsstellung im Rahmen der Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft ist es unerlässlich, dass der Antrag vor Beginn der geplanten Maßnahme eingereicht wird. Dies gewährleistet die Einhaltung der Förderrichtlinien und eine ordnungsgemäße Abwicklung der Unterstützung.

Antragsverfahren

Der Antrag für dieses Förderprogramm muss vor dem Start der geplanten Investitionsmaßnahme gestellt werden. Die Abwicklung erfolgt entweder über das BAFA für direkte Zuschüsse oder über die KfW für zinsverbilligte Kredite mit Tilgungszuschuss.

Rechtsgrundlage

Die Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft basiert auf einer spezifischen Förderrichtlinie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz und wird durch ergänzende Dokumente der KfW detailliert. Diese Dokumente legen die rechtlichen Rahmenbedingungen und die operativen Leitlinien für das Programm fest.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

31.12.2028

Offen bis

Offen bis:

31.12.2028

Vergabekanal

Vergabekanal:

Finanzinstrumente

Region

Region:

Deutschland

Sektoren

Sektoren:

Energieerzeugung und -versorgung, Umwelt- und Klimaschutz, Dienstleistungssektor

Begünstigte

Begünstigte:

Unternehmen

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Einzelantragsteller

Förderbereiche

Förderbereiche:

Umsetzung, Prozessoptimierung, Planung, Infrastruktur

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

National

Finanzierende Stelle:

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)

Verwaltet von:

KfW Bankengruppe, Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

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