Kapazitätsaufbau im Bereich Hochschulbildung Förderlinie 1

Zuletzt aktualisiert: 22.7.2025
Zuschuss

Dieses Programm, Kapazitätsaufbau in der Hochschulbildung Förderlinie 1, ist Teil der Erasmus+-Initiative. Es zielt darauf ab, internationale Kooperationsprojekte zu unterstützen, die die Hochschulsysteme in förderfähigen Drittländern, die nicht mit dem Programm assoziiert sind, verbessern. Es richtet sich speziell an weniger erfahrene Hochschulen und kleine Akteure, um ihnen den Zugang zu Fördermitteln für Projekte zu erleichtern, die mit der Global Gateway Strategie der EU und übergreifenden Prioritäten wie dem Green Deal und der digitalen Transformation im Einklang stehen.

Wer wird gefördert

Dieser Abschnitt beschreibt die Förderkriterien für Organisationen, die eine Finanzierung im Rahmen des Programms „Kapazitätsaufbau in der Hochschulbildung Förderlinie 1“ beantragen. Er legt die Arten der Antragsteller, die spezifischen geografischen Regionen, in denen Projekte durchgeführt werden müssen, und die übergeordneten Ziele dar, die geförderte Initiativen erreichen sollen. Das Programm richtet sich an Hochschulen (HEIs) und verwandte Organisationen in Nicht-EU-Ländern, wobei der Schwerpunkt auf der Stärkung ihrer Bildungssysteme und dem Beitrag zur Global Gateway Strategie der EU liegt.

Was wird gefördert

Dieser Abschnitt erläutert die Arten von Projekten und thematischen Bereichen, die für eine Förderung in Frage kommen, wobei der Schwerpunkt darauf liegt, wie Initiativen zum Kapazitätsaufbau in den Hochschulsystemen der Partnerländer beitragen. Er klärt auch, welche Kosten als förderfähig gelten und welche typische Entwicklungsphase unterstützte Projekte aufweisen.

Art und Umfang der Förderung

Dieser Abschnitt erläutert die finanzielle Art der verfügbaren Unterstützung, einschließlich der Art des Finanzinstruments, der maximalen Förderbeträge pro Antrag und der Kofinanzierungsanforderungen. Er bietet auch einen Überblick über das gesamte indikative Budget, das für das Programm bereitgestellt wird.

Bedingungen und Anforderungen

Dieser Abschnitt skizziert die wesentlichen Regeln, Vorschriften und spezifischen Bedingungen, die Antragsteller und Begünstigte während der gesamten Antrags- und Projektdurchführungsphasen einhalten müssen. Er umfasst administrative Bestimmungen, Kooperationsregeln und Budgetbeschränkungen.

Antragsverfahren

Dieser Abschnitt beschreibt die sequenziellen Schritte zur Einreichung von Vorschlägen, detailliert die Bewertung von Anträgen und beschreibt den Kommunikationsprozess für Förderentscheidungen innerhalb des Programms „Kapazitätsaufbau in der Hochschulbildung Förderlinie 1“.

Rechtsgrundlage

Dieser Abschnitt identifiziert die grundlegenden rechtlichen und regulatorischen Dokumente, die das Mandat und den operationellen Rahmen für das Programm „Kapazitätsaufbau in der Hochschulbildung Förderlinie 1“ bilden, seine Legitimität gewährleisten und seine Umsetzung leiten.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Geschlossen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

400.000 EUR

Förderbudget

Förderbudget:

Indikatives Gesamtbudget CBHE: 107.000.000 EUR (20.901.920 EUR für Förderlinie 1, für 49 indikative Projekte)

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

06.02.2025

Offen bis

Offen bis:

31.12.2027

Vergabekanal

Vergabekanal:

Rahmenprogramm-Ausschreibung

Region

Region:

Projekte müssen förderfähigen Drittländern zugutekommen, die nicht mit dem Programm assoziiert sind, und zwar speziell in den folgenden Regionen: Westbalkan, Östliche Nachbarschaft, südliche Mittelmeerländer, Asien, Zentralasien, Subsahara-Afrika und Lateinamerika. Projekte in den Regionen Naher Osten, Pazifik und Karibik werden für 2025 unter Förderlinie 1 nicht finanziert.

Sektoren

Sektoren:

Landwirtschaft und Agrarwirtschaft, Erneuerbare Energien, Wasser- und Abfallwirtschaft, Informations- und Kommunikationstechnologie, Softwareentwicklung, Umwelttechnologie, Gesundheitswesen, Bildung und Berufsbildung, Forschung und Entwicklung, Dienstleistungssektor, Tourismus, Kreativwirtschaft, Umwelt- und Klimaschutz, Sozialunternehmen

Begünstigte

Begünstigte:

Hochschulen, Studierende, Personal und Hochschulsysteme in förderfähigen Drittländern, die nicht mit dem Programm assoziiert sind.

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Konsortium erforderlich

Förderbereiche

Förderbereiche:

Kapazitätsaufbau, Politikentwicklung, Angewandte Forschung, Produktentwicklung, Prozessoptimierung, Sonstige

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Europäische Union

Finanzierende Stelle:

Europäische Kommission

Verwaltet von:

Europäische Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA)

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