Netzwerktätigkeiten zwischen Hochschulen und Unternehmen (ESF+ 2021–2027)
Der Freistaat Bayern fördert mit Unterstützung des ESF+ Projekte zum Wissenstransfer von Hochschulen an vorwiegend kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie deren Vernetzung. Ziel ist es, die Innovationspotenziale der Hochschulen für bayerische Unternehmen zugänglich zu machen und deren Beschäftigte durch gezielte Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen zu qualifizieren. Das Programm stärkt die Zusammenarbeit zwischen Wissenschaft und Wirtschaft zur Anpassung an den technologischen Wandel.
Wer wird gefördert: Zielgruppen und regionale Ausrichtung
Dieses Programm richtet sich primär an bayerische Hochschulen als Projektträger, die Netzwerke mit mindestens zehn Unternehmen, darunter überwiegend KMU, aufbauen. Die geförderten Projekte müssen den Wissenstransfer und die Qualifizierung von Beschäftigten in Bayern zum Ziel haben. Die Förderung ist geografisch auf Bayern beschränkt.
Was wird gefördert: Projektinhalte und Schwerpunkte
Gefördert werden gezielte Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen sowie Wissenstransferaktivitäten innerhalb von Netzwerken zwischen Hochschulen und Unternehmen. Der Fokus liegt auf den Innovationsschwerpunkten Bayerns wie Mobilität und Digitalisierung. Die Förderung ist auf die Qualifizierung von Beschäftigten ausgerichtet.
Art und Umfang der Finanzierung
Das Programm gewährt Zuschüsse von bis zu 40 % der förderfähigen Kosten. Projektträger müssen einen Eigenanteil von mindestens 10 % erbringen. Die Projekte haben eine Regellaufzeit von drei Jahren, mit der Möglichkeit zur Verlängerung unter bestimmten Voraussetzungen. Die förderfähigen Gesamtkosten eines Projekts müssen mindestens 200.000 EUR betragen.
Bedingungen und Anforderungen
Für eine erfolgreiche Förderung sind bestimmte Voraussetzungen bezüglich Projektträger, Netzwerkzusammensetzung, Projektinhalt und der Erfüllung von Indikatoren für Wissenstransfer und Netzwerktreffen zu beachten. Hierzu zählen Zuverlässigkeit des Projektträgers, ein Mindestumfang des Netzwerks sowie die Einhaltung von EU-rechtlichen Vorgaben und haushaltsrechtlichen Bestimmungen.
Antragsverfahren
Die Antragstellung für die Förderung von Netzwerktätigkeiten zwischen Hochschulen und Unternehmen erfolgt ausschließlich elektronisch über das Onlineportal ESF Bavaria 2021. Eine Projektvoranfrage ist jederzeit möglich, gefolgt von einer möglichen Antragsstellung nach Genehmigung der Voranfrage durch das zuständige Ministerium.
Rechtsgrundlagen
Die Förderung basiert auf europäischen Verordnungen, insbesondere zum Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) und zu gemeinsamen Bestimmungen für EU-Fonds, sowie auf dem bayerischen Haushalts- und Verwaltungsrecht. Diese umfassenden Vorschriften legen den Rahmen für die Umsetzung und Verwaltung des Programms fest.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Offen
Höchstbetrag:
bis zu 40 % der förderfähigen Kosten
Einsendeschluss:
always open
Offen bis:
31.12.2027
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Bayern (Deutschland)
Sektoren:
Informations- und Kommunikationstechnologie, Sonstige
Begünstigte:
Hochschulen, kleine und mittlere Unternehmen
Art des Vorhabens:
Konsortium erforderlich
Förderbereiche:
Kapazitätsaufbau, Dienstleistungserbringung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Regional
Finanzierende Stelle:
Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst, Europäischer Sozialfonds Plus (ESF+)
Verwaltet von:
Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst (Referat F.4)