Förderrichtlinie ESF Plus Fachkräftesicherung und gesellschaftliche Teilhabe – Fachkräfte- und Weiterbildungsrichtlinie Offen
Der Freistaat Thüringen unterstützt mit der ESF Plus Fachkräfte- und Weiterbildungsrichtlinie Projekte zur Fachkräftesicherung und zur beruflichen Weiterbildung. Dieses Programm bietet Zuschüsse für individuelle Qualifizierungen, Anpassungsmaßnahmen in Unternehmen und Initiativen zur Fachkräftebedarfsdeckung, um lebenslanges Lernen in Thüringen zu fördern.
Wer wird gefördert
Die Fachkräfte- und Weiterbildungsrichtlinie Thüringens richtet sich an eine breite Palette von Antragstellenden, die in Thüringen ansässig sind oder dort arbeiten. Sie umfasst natürliche und juristische Personen sowie sozialversicherungspflichtig Beschäftigte und zielt darauf ab, die Beschäftigungsfähigkeit zu sichern und den Fachkräftebedarf zu decken.
Was wird gefördert
Das Programm fördert gezielt Maßnahmen zur beruflichen Anpassungsqualifizierung, individuelle Weiterbildungen für Beschäftigte sowie umfassende Projekte und Netzwerke zur Fachkräftesicherung. Es werden diverse Bildungsformen und projektbezogene Initiativen unterstützt, die zur Kompetenzentwicklung und Fachkräftegewinnung beitragen.
Art und Umfang der Förderung
Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss und variiert je nach Vorhabentyp. Sie kann als Festbetrags- oder Anteilfinanzierung ausgestaltet sein und deckt einen wesentlichen Teil der zuwendungsfähigen Ausgaben ab, mit einem maximalen Zuschuss von bis zu 1.000 € für individuelle Weiterbildungsschecks.
Bedingungen und Anforderungen
Um eine Förderung zu erhalten, müssen Antragstellende bestimmte rechtliche und organisatorische Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehören die Nichteinleitung eines Insolvenzverfahrens und die Einhaltung spezifischer Richtlinien für Weiterbildungsträger. Projekte zur Fachkräftebedarfsdeckung unterliegen zusätzlichen Anforderungen hinsichtlich der Veröffentlichung von Ergebnissen.
Antragsverfahren
Der Antragsprozess umfasst die Einreichung von Anträgen über ein Online-Portal und postalisch, wobei die Fristen je nach Förderart variieren. Für Projekte zur Fachkräftebedarfsdeckung kann ein vorgeschaltetes Konzeptauswahlverfahren erforderlich sein, das die Auswahl der Projekte durch eine Jury beinhaltet.
Rechtsgrundlage
Die Fachkräfte- und Weiterbildungsrichtlinie wird durch eine spezifische Richtlinie des Freistaates Thüringen legitimiert, die auf EU-Verordnungen und nationalen Haushaltsgesetzen basiert. Sie ist Teil des ESF Plus Programms 2021 bis 2027 und gilt bis Ende 2029.
Übersicht der Förderung
Höchstbetrag:
Bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben für berufliche Anpassungsqualifizierung; bis zu 1.000 € für individuelle Weiterbildungsschecks; bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben für Fachkräftebedarfsdeckung
Einsendeschluss:
always open
Offen bis:
31.12.2029
Vergabekanal:
Nachfrageorientiertes Programm
Region:
Thüringen (Deutschland)
Sektoren:
Bildung und Berufsbildung, Sonstige
Begünstigte:
Alle Wirtschaftsbereiche, die von Fachkräftemangel betroffen sind oder Weiterbildungsbedarf haben.
Förderbereiche:
Kapazitätsaufbau, Dienstleistungserbringung, Evaluierung
Fördermittelgeber
Programm-Ebene: Regional
Finanzierende Stelle: Freistaat Thüringen, Europäischer Sozialfonds Plus (ESF+)
Verwaltet von: GFAW mbH, Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA)
Zusätzliche Partner: Regionalbeiräte für Arbeitsmarktpolitik