ESF Plus-Richtlinie Qualifizierung und Reintegration Gefangener 2021–2027

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Zuschuss

Der Freistaat Sachsen fördert über die ESF Plus-Richtlinie Qualifizierung und Reintegration von Gefangenen Vorhaben zur beruflichen Qualifizierung und sozialen Reintegration von Gefangenen. Das Programm unterstützt zugelassene Träger der Arbeitsförderung, die Maßnahmen im sächsischen Justizvollzug durchführen, um die Beschäftigungsfähigkeit und Arbeitsmarktintegration der Gefangenen nachhaltig zu verbessern. Es bietet Zuschüsse für berufliche Qualifizierung, sozialpädagogische Begleitung und Übergangsmanagement.

Wer wird gefördert?

Dieses Förderprogramm richtet sich an zugelassene Träger der Arbeitsförderung, die im sächsischen Justizvollzug tätig sind. Ziel ist die berufliche Qualifizierung und soziale Reintegration von Gefangenen im Freistaat Sachsen, um deren Beschäftigungsfähigkeit und Vermittelbarkeit auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern.

Was wird gefördert?

Das Programm fördert eine Reihe von Projekten zur beruflichen und sozialen Integration von Gefangenen. Dies umfasst sowohl die Vermittlung von berufsrelevanten Kenntnissen und Fähigkeiten als auch sozialpädagogische Unterstützung und ein umfassendes Übergangsmanagement.

Art und Umfang der Förderung

Dieses Programm bietet finanzielle Unterstützung in Form eines Zuschusses, der bis zu 100 Prozent der förderfähigen Ausgaben abdecken kann. Die Projekte sind in der Regel auf eine Laufzeit von 12 bis 36 Monaten ausgelegt, wobei eine Mindest- und Höchstteilnehmerzahl pro Vorhaben festgelegt ist.

Bedingungen und Anforderungen

Für die Teilnahme an diesem Programm gelten spezifische Anforderungen bezüglich der Zielgruppe, des Durchführungsortes und der Qualifizierungsinhalte. Zudem gibt es genaue Vorgaben zur Projektgröße und Budgetierung, um eine effektive und zielgerichtete Förderung sicherzustellen.

Antragsverfahren

Der Antragsprozess für dieses Förderprogramm ist zweistufig. Interessierte Träger müssen zunächst Vorhabensvorschläge zu festgelegten Stichtagen einreichen. Nach positiver Bewertung des Vorschlags erfolgt die Aufforderung zur Einreichung des vollständigen Förderantrags.

Rechtsgrundlage

Die Förderrichtlinie basiert auf dem Operationellen Programm des Freistaates Sachsen für den Europäischen Sozialfonds Plus und wird durch weitere rechtliche Rahmenbedingungen ergänzt, die die Umsetzung und Verwaltung der Fördermittel regeln.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

100 Prozent

Offen bis

Offen bis:

31.12.2030

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Sachsen

Sektoren

Sektoren:

Bildung und Berufsbildung, Dienstleistungssektor, Sozialunternehmen, Umwelt- und Klimaschutz

Begünstigte

Begünstigte:

Berufliche Qualifizierung, Sozialpädagogik, Arbeitsmarktintegration von Gefangenen

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Einzelantragsteller

Förderbereiche

Förderbereiche:

Angewandte Forschung, Kapazitätsaufbau, Dienstleistungserbringung, Planung, Umsetzung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Sächsisches Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung

Verwaltet von:

Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)

Zusätzliche Partner:

Justizvollzugsanstalten (JVA)

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