ESF Plus 2021–2027 – Familienförderung zur Bekämpfung der (Langzeit-)Arbeitslosigkeit – TANDEM Sachsen (ESF Plus FRL TANDEM Sachsen)

Zuletzt aktualisiert: 5.6.2025
Zuschuss

Das Programm TANDEM Sachsen des ESF Plus unterstützt Familien in Sachsen ganzheitlich, um Langzeitarbeitslosigkeit zu bekämpfen und gesellschaftliche Teilhabe zu fördern. Es bietet spezifische Maßnahmen zur Beschäftigungsintegration und stärkt gleichzeitig die Bildungskompetenzen von Kindern innerhalb der Bedarfsgemeinschaften.

Wer wird gefördert?

Das Programm richtet sich an Träger in Sachsen, die Familien mit mindestens einer arbeitslosen Person und einem Kind unter 18 Jahren ganzheitlich unterstützen. Ziel ist die Verbesserung der Erwerbschancen der Eltern und die Stärkung der Bildungskompetenzen der Kinder, um Langzeitarbeitslosigkeit zu bekämpfen und gesellschaftliche Teilhabe zu fördern.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Maßnahmen, die auf eine ganzheitliche, beschäftigungsorientierte Familienförderung abzielen, sowie die Koordinierung und wissenschaftliche Begleitung dieser Vorhaben. Dies umfasst ein breites Spektrum an unterstützenden Dienstleistungen zur Steigerung der Beschäftigungsfähigkeit und zur sozialen Integration von Familien mit Kindern.

Art und Umfang der Förderung

Das Programm bietet eine Projektförderung in Form eines Zuschusses als Anteilfinanzierung. Die Zuwendung deckt bis zu 95 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben ab, mit einer maximalen Projektdauer von 36 Monaten.

Bedingungen und Anforderungen

Um die Förderung zu erhalten, müssen Antragsteller bestimmte rechtliche und inhaltliche Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehören die Ausrichtung auf spezifische Zielgruppen, die interdisziplinäre Zusammensetzung der Beratungsteams und die Einhaltung der Nachrangigkeit gegenüber bestehenden Sozialgesetzbuch-Leistungen. Zudem ist die enge Zusammenarbeit mit Jobcentern und Jugendämtern erforderlich.

Antragsverfahren

Der Antrag für das Programm TANDEM Sachsen ist vor Beginn der Maßnahme bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB) einzureichen. Die Auswahl der Teilnehmenden erfolgt vorrangig durch die Jobcenter. Für die landesweite Servicestelle gelten gesonderte Ausschreibungsverfahren.

Rechtsgrundlage

Die Förderung basiert auf der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr vom 4. April 2023, die ihrerseits auf dem Programm des Freistaates Sachsen für den Europäischen Sozialfonds Plus (2021-2027) sowie einer EU-Rahmenrichtlinie vom 9. Dezember 2021 fußt.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

bis zu 95 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben (90 Prozent für juristische Personen des öffentlichen Rechts aus dem kommunalen Bereich)

Offen bis

Offen bis:

31.12.2027

Vergabekanal

Vergabekanal:

Zuschüsse im Rahmen der geteilten Mittelverwaltung

Region

Region:

Sachsen (Deutschland)

Sektoren

Sektoren:

Dienstleistungssektor, Sozialunternehmen, Bildung und Berufsbildung, Forschung und Entwicklung

Begünstigte

Begünstigte:

Soziale Integration & Beschäftigungsförderung für Familien

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Einzelantragsteller

Förderbereiche

Förderbereiche:

Umsetzung, Kapazitätsaufbau, Dienstleistungserbringung, Monitoring, Evaluierung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA), Europäischer Sozialfonds Plus (ESF Plus)

Verwaltet von:

Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)

Zusätzliche Partner:

Jobcenter, Jugendamt (als Kooperationspartner)

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