Landesprogramm zur Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit – Sozialer Arbeitsmarkt

Zuletzt aktualisiert: 6.6.2025
Zuschuss

Das Landesprogramm zur Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit im Freistaat Sachsen fördert Maßnahmen zur beruflichen und sozialen Teilhabe von Langzeitarbeitslosen. Jobcenter können Zuschüsse für individuelles Coaching, Betriebsakquise, sozialversicherungspflichtige Beschäftigung (FAV plus), Gemeinwohlarbeit 58 plus sowie innovative Ansätze beantragen. Dieses Programm ergänzt die bestehenden Regelinstrumente und zielt auf die nachhaltige Integration der Zielgruppe ab.

Wer wird gefördert: Zielgruppen und regionale Ausrichtung

Dieses Förderprogramm richtet sich an Akteure, die Langzeitarbeitslose und Langzeitleistungsbezieher im Freistaat Sachsen auf ihrem Weg zurück ins Erwerbsleben unterstützen. Primäre Zuwendungsempfänger sind Jobcenter, die die Mittel an Arbeitgeber und Träger von Maßnahmen weiterleiten. Das Hauptziel ist die Stärkung der beruflichen und sozialen Teilhabe der Zielgruppe.

Was wird gefördert: Maßnahmen und förderfähige Ausgaben

Das Programm fördert verschiedene Maßnahmen zur Integration Langzeitarbeitsloser, von individuellem Coaching über die Akquise von Arbeitsplätzen bis hin zu Beschäftigungsverhältnissen im sozialen Arbeitsmarkt und innovativen Ansätzen. Es werden projektbezogene Personal- und Sachausgaben, sowie Pauschalen für Mehraufwendungen unterstützt. Die Förderung ist auf spezifische Maßnahmen und Tätigkeitsfelder ausgerichtet.

Art und Umfang der Förderung: Finanzierung und Laufzeit

Die Förderung erfolgt hauptsächlich in Form von Zuschüssen, die als Festbetragsfinanzierung gewährt werden. Die Höhe der Zuwendung variiert je nach Förderbaustein und kann als monatliche Pauschale oder projektbezogen erfolgen. Die Förderdauer ist im Allgemeinen auf 24 Monate begrenzt, kann aber für teilnehmerbezogene Maßnahmen länger sein. Die Anwendung der De-minimis-Regelungen oder der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) beeinflusst die Beihilfeintensität.

Bedingungen und Anforderungen: Förderrichtlinien und Rahmenbedingungen

Für die Inanspruchnahme der Förderung müssen spezifische Bedingungen erfüllt sein, die sowohl die Antragsstellung als auch die Projektumsetzung betreffen. Dazu gehören Qualifikationsanforderungen, Budgetvorgaben und die Einhaltung europäischer Beihilferegelungen. Es wird besonderer Wert auf die nachhaltige Integration und die Vermeidung von Doppelförderungen gelegt.

Antragsverfahren: Ablauf und Entscheidungsfindung

Der Antrag auf Förderung wird von den Jobcentern bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB) eingereicht. Das Verfahren erfordert detaillierte Angaben zur Ausgangslage, Zielsetzung und zum Finanzierungsplan. Die SAB trifft die Bewilligungsentscheidung nach eigenem Ermessen und im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Die Jobcenter sind für die Prüfung und Dokumentation der Mittelverwendung durch die Endbegünstigten verantwortlich.

Rechtsgrundlage: Autorisation und maßgebliche Vorschriften

Das Landesprogramm zur Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit wird durch eine spezifische Förderrichtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr legitimiert. Diese Richtlinie basiert auf den haushaltsrechtlichen Bestimmungen des Freistaates Sachsen und relevanten Sozialgesetzbüchern. Darüber hinaus unterliegt die Förderung europäischen Beihilferegelungen.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Offen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

Bis zu 350,00 € monatlich (FAV plus), bis zu 150,00 € monatlich zzgl. 2,00 €/h (Gemeinwohlarbeit 58 plus), bis zu 2.000.000,00 € pro Unternehmen und Vorhaben (innovative Ansätze unter AGVO)

Einsendeschluss

Einsendeschluss:

always open

Offen bis

Offen bis:

Ongoing

Vergabekanal

Vergabekanal:

Nachfrageorientiertes Programm

Region

Region:

Freistaat Sachsen

Sektoren

Sektoren:

Dienstleistungssektor, Sozialunternehmen, Sonstige

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Optionales Konsortium

Förderbereiche

Förderbereiche:

Umsetzung, Dienstleistungserbringung, Kapazitätsaufbau, Sonstige

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Regional

Finanzierende Stelle:

Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr

Verwaltet von:

Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)

Zusätzliche Partner:

Jobcenter

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