Ein Mechanismus für die Wissenschaft zur Information über die Umsetzung, Überwachung, Überprüfung und Verbesserung der neuen EU-Biodiversitätsstrategie für 2030 ('Wissenschaftsdienst').

Zuletzt aktualisiert: 23.7.2025
Zuschuss

Der „Wissenschaftsdienst“ ist eine zentrale Förderinitiative der Europäischen Union im Rahmen von Horizont Europa, die darauf abzielt, wissenschaftliches Wissen strategisch in den politischen Entscheidungsprozess der EU im Bereich Biodiversität zu integrieren. Diese Koordinierungs- und Unterstützungsmaßnahme soll die Umsetzung, Überwachung, Überprüfung und „Erhöhung der Ambitionen“ der neuen EU-Biodiversitätsstrategie für 2030 durch Schließung kritischer Wissenslücken und Förderung eines zielgerichteten Dialogs zwischen Wissenschaft und Politik unterstützen.

Wer wird gefördert

Dieser Abschnitt beschreibt die allgemeine Förderfähigkeit im Rahmen des „Wissenschaftsdienst“-Mechanismus und erläutert die Zielgruppen, den geografischen Geltungsbereich und die übergeordneten Ziele dieser Horizont Europa-Initiative. Ziel ist es, die europäische Forschung und die Biodiversitätspolitik zu vernetzen, um Umweltpolitiken und -konventionen zu unterstützen und zu verbessern.

Was wird gefördert

Dieser Abschnitt enthält Details zu den Arten von Projekten und Themenbereichen, die für eine Förderung in Frage kommen, und erläutert den Umfang der vom „Wissenschaftsdienst“ unterstützten Aktivitäten sowie die Entwicklungsphasen der Projekte. Das Programm konzentriert sich auf die Überbrückung der Kluft zwischen wissenschaftlichem Wissen und Umweltpolitik.

Art und Umfang der Förderung

Dieser Abschnitt beschreibt die finanzielle Unterstützung, die über den „Wissenschaftsdienst“-Mechanismus verfügbar ist, einschließlich der Form der Finanzierung, der maximalen Beträge und spezifischer finanzieller Bestimmungen für die geförderten Aktivitäten.

Bedingungen und Anforderungen

Dieser Abschnitt skizziert die wesentlichen Bedingungen und spezifischen Bestimmungen, die Antragsteller und Begünstigte für die Teilnahme und erfolgreiche Durchführung von Projekten im Rahmen der „Wissenschaftsdienst“-Förderung einhalten müssen.

Antragsverfahren

Dieser Abschnitt beschreibt die prozeduralen Aspekte der Beantragung des „Wissenschaftsdienst“-Fonds, einschließlich Details zum Einreichungsprozess, zur Bewertung und zur Kommunikation der Förderentscheidungen an die Antragsteller.

Rechtsgrundlage

Dieser Abschnitt identifiziert die grundlegenden rechtlichen und offiziellen Dokumente, die das Förderprogramm „Wissenschaftsdienst“ begründen und regeln, und umreißt dessen primäre Genehmigung und die wichtigsten Vorschriften, die seinen Betrieb gestalten.

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Übersicht der Förderung

Programstatus

Programstatus:

Geschlossen

Höchstbetrag

Höchstbetrag:

13.000.000 €

Förderbudget

Förderbudget:

13.000.000 €

Vergabekanal

Vergabekanal:

Rahmenprogramm-Ausschreibung

Region

Region:

Europäische Union und assoziierte Länder, mit Betonung auf ein angemessenes geografisches Gleichgewicht in ganz Europa.

Sektoren

Sektoren:

Forschung und Entwicklung, Umwelt- und Klimaschutz, Landwirtschaft und Agrarwirtschaft, Sonstige

Art des Vorhabens

Art des Vorhabens:

Konsortium erforderlich

Förderbereiche

Förderbereiche:

Angewandte Forschung, Piloterprobung, Umsetzung, Politikentwicklung, Kapazitätsaufbau, Evaluierung

Fördermittelgeber

Programm-Ebene:

Europäische Union

Finanzierende Stelle:

Europäische Kommission

Verwaltet von:

Europäische Kommission, verwaltet von einer Exekutivagentur in Zusammenarbeit mit der GD RTD, der GD ENV, der GD GFS und der Europäischen Umweltagentur (EUA).

Zusätzliche Partner:

Environmental Knowledge Community (EKC), European Partnership on Biodiversity (Biodiversa), EKLIPSE, Oppla, NetworkNature, ESFRI-Forschungsinfrastrukturen, nationale Knotenpunkte der Global Biodiversity Information Facility (GBIF).

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