Cyberkriminalität und digitale Ermittlungen
Die Förderung für Cyberkriminalität und digitale Ermittlungen, Teil des Fonds für die Innere Sicherheit (ISF) und verwaltet von der GD HOME, bietet EU-Aktionszuschüsse für Projekte zur Bekämpfung von Cyberkriminalität. Dieses Programm zielt speziell darauf ab, die operative Kapazität zu verbessern, Ermittlungsinstrumente zu entwickeln und die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen Strafverfolgungs-, Justizbehörden und privaten Einrichtungen innerhalb der EU, mit Ausnahme Dänemarks, zu fördern.
Wer wird gefördert
Dieser Abschnitt beschreibt die Förderkriterien für den Zuschuss für Cyberkriminalität und digitale Ermittlungen, wobei die Arten von Einrichtungen und der geografische Geltungsbereich detailliert werden, die generell förderfähig sind. Er verdeutlicht auch die Hauptziele des Programms, die auf die Verbesserung der Fähigkeiten von Strafverfolgungs- und Justizbehörden zur Bekämpfung von Cyberkriminalität und zur Verbesserung digitaler Ermittlungsmethoden in der gesamten Europäischen Union abzielen.
Was wird gefördert
Dieser Abschnitt beschreibt die Arten von Projekten, thematischen Bereichen und spezifischen Aktivitäten, die für eine Förderung im Rahmen des Zuschusses für Cyberkriminalität und digitale Ermittlungen in Frage kommen. Er klärt auch, welche Kosten gedeckt sind, und spezifiziert die Entwicklungsstufen von Projekten, die dieses Programm unterstützen soll, wobei allgemeine Öffentlichkeitskampagnen, reine Forschung und Aktivitäten, die sich ausschließlich auf Material über sexuellen Kindesmissbrauch (CSAM) konzentrieren, ausgeschlossen sind.
Art und Umfang der Förderung
Dieser Abschnitt beschreibt die finanziellen Aspekte des Zuschusses für Cyberkriminalität und digitale Ermittlungen, einschließlich der Art der angebotenen finanziellen Unterstützung, der Förderbeträge und -sätze sowie der erwarteten Projektlaufzeit. Das Programm bietet erhebliche finanzielle Unterstützung für förderfähige Projekte, die darauf abzielen, die Fähigkeiten zur Bekämpfung von Cyberkriminalität zu verbessern.
Bedingungen und Anforderungen
Dieser Abschnitt skizziert die wesentlichen Bedingungen und Anforderungen, die Antragsteller und Begünstigte während des gesamten Antragsprozesses und der Projektumsetzung für den Zuschuss für Cyberkriminalität und digitale Ermittlungen einhalten müssen. Diese Bestimmungen umfassen administrative, operative und ethische Überlegungen, um die Einhaltung der EU-Standards und die effektive Nutzung der Mittel sicherzustellen.
Antragsverfahren
Dieser Abschnitt beschreibt den Schritt-für-Schritt-Prozess für die Beantragung des Zuschusses für Cyberkriminalität und digitale Ermittlungen, von den anfänglichen Einreichungsanforderungen bis zur Evaluierung und Benachrichtigung über die Vergabe. Er betont das elektronische Einreichungssystem und die Kriterien, die für die Auswahl erfolgreicher Vorschläge verwendet werden.
Rechtsgrundlage
Dieser Abschnitt skizziert die maßgeblichen rechtlichen und offiziellen Dokumente, die die Grundlage und Steuerung für das Förderprogramm für Cyberkriminalität und digitale Ermittlungen bilden. Diese Dokumente gewährleisten die Legitimität des Programms und gestalten seine operativen Parameter innerhalb des breiteren EU-Rechtsrahmens.
Ähnliche Programme
Übersicht der Förderung
Programstatus:
Geschlossen
Höchstbetrag:
3.000.000 €
Förderbudget:
8.000.000 €
Einsendeschluss:
15.09.2022
Vergabekanal:
Rahmenprogramm-Ausschreibung
Region:
Europäische Union (Österreich, Belgien, Bulgarien, Kroatien, Zypern, Tschechien, Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden)
Sektoren:
Informations- und Kommunikationstechnologie, Forschung und Entwicklung, Dienstleistungssektor, Sonstige
Art des Vorhabens:
Konsortium erforderlich
Förderbereiche:
Angewandte Forschung, Experimentelle Entwicklung, Umsetzung, Kapazitätsaufbau, Monitoring, Evaluierung, Sonstige
Fördermittelgeber
Programm-Ebene:
Europäische Union
Finanzierende Stelle:
Europäische Kommission
Verwaltet von:
GD HOME (Generaldirektion Migration und Inneres)
Website: